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Etwa Hälfte aller Flüchtlinge psychisch krank: Deutschland überfordert

Archivmeldung vom 18.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Seit 2015 sind über eine Million Asylsuchende nach Deutschland eingereist. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer und der Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, haben bis zu 60 Prozent Erfahrungen hinter sich, die meist in psychischen Erkrankungen münden.

Sputnik recherchiert: Psychische Erkrankungen unter Flüchtlingen  — ein Thema, dass trotz der Aktualität in den deutschen Medien heute kaum oder nur wenig behandelt wird. Dabei leiden aktuellen, Sputnik vorliegenden Studien zufolge, abertausende Flüchtlinge an Schlaflosigkeit, plötzlichen Aggressionen und undefinierbaren Schmerzen. All dies wird in der medizinischen Fachsprache nüchtern als „Posttraumatische Belastungsstörungen“ bezeichnet, wobei die möglichen Folgen solcher Erkrankungen gar nicht erst zur Debatte stehen.

Auf eine Anfrage von Sputnik teilte die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V. Berlin) unter Berufung auf mehrere Studien mit, dass derzeit etwa 40 bis 63 Prozent der Flüchtlinge unter psychischen Störungen leiden würden.

„Wirklich überraschen können solche hohen Zahlen nicht, wenn man weiß, was Geflüchtete teilweise erleben mussten“, teilte eine Ansprechperson bei BAfF mit.

Eine der repräsentativen Studien, auf die sich BAfF stützt, ist die vom Robert Koch-Institut aus dem vergangenen Jahr ( Seiten 34-36 ). Demnach gehen die Forscher bei begleiteten  und  unbegleiteten  Minderjährigen  in  Deutschland von Prävalenzen (Rate der Erkrankten, Anm. d. Red.) für posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) maximal bis zu 60 Prozent  und für Depressionen bis 33,5 Prozent aus. Für Erwachsene seien es bis zu 76 Prozent. Dabei  können die Prävalenzen allerdings um einiges abweichen, was unter anderem durch kulturell oder sprachlich nicht adaptierte Screening- und Diagnostikinstrumente zu erklären sei.

„Dennoch ist festzuhalten, dass die Prävalenzen bei Asylsuchenden im Vergleich zur Bevölkerung Deutschlands um ein Vielfaches höher sind“, betonen die Forscher. So hätten beispielweise Kinder und Jugendliche in Deutschland eine Lebenszeitprävalenz von nur 1,3 Prozent und eine Prävalenz von 5,4 Prozent für Depressionen.

In einem Standpunkt vom Dezember, den die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Sputnik bereitstellte, lag die PTBS-Rate in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern 2015 bei 20,5 Prozent (Studie von Richter et al.), in Niedersachsen zu etwa derselben Zeit bei 24 Prozent (Studie von Kröger et al.).

„Die PTBS ist aber nur eine mögliche psychische Störung, unter der Geflüchtete leiden können. Neben PTBS sind vor allem Depressionen (etwa bei jedem fünften – Anm. d. Red.), Angststörungen, psychosomatische Leiden und Suchterkrankungen häufig. Mehr als die Hälfte der Geflüchteten (63,6 Prozent) leiden unter einer psychischen Erkrankung“, vermerkt die BPtK unter Berufung auf die Studie von Richter.

Offensichtlich ist auch ein Anstieg zu verzeichnen: So hatte Dr. Dietrich Munz von der Bundespsychotherapeutenkammer gegenüber der FAZ bereits Ende 2015 behauptet, dass nach Einschätzungen der Kammer mindestens die Hälfte der eingereisten Menschen psychisch krank sei.

Die von Sputnik recherchierten Zahlen basieren aber nur auf stichweisen Schätzungen: Trotz der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 fehlt es immer noch an Spezialisten in Erstaufnahmestellen, die im Rahmen des medizinisches Screenings auch seelische Erkrankungen registrieren würden. Bei einer tieferen Untersuchung wäre dabei wohl nicht auszuschließen, dass gar die Mehrheit der Einreisenden aus Krisengebieten unter psychischen Störungen leide.

In den Medien wird das Thema aber eher zurückhaltend behandelt – bei psychisch labilen Straftätern vermeidet man meist den Migrantenhintergrund zu erwähnen, und das aus verständlichen Gründen: Ein direkter Zusammenhang zwischen den Worten „Migrant“, „psychisch krank“ und „Straftat“ kann, aber muss nicht definitiv bestehen. Zudem hat eine Seelenkrankheit nicht unbedingt eine Straftat als Folge und kann je nach Ausprägung nach einiger Zeit auch ohne spezialisierte Behandlung vorbeigehen. Auch die Straftat an sich ist nicht immer auf eine Krankheit zurückzuführen, jedoch fast immer auf traumatische Erlebnisse oder inadäquate Verhältnisse  in der Familie oder dem Umfeld, das seinerseits auch von der Kultur des Herkunftslandes geprägt wird.

Desto breiter scheint das Problemfeld zu sein – kann ein Mensch, der vor Kriegen, Armut und Krankheiten flüchtet eine gewisse Gefahr für die Gesellschaft und sich selbst darstellen, und wenn ja – wie sollte man das angehen? Immerhin entwickeln laut einer S3-Leitlinie mindestens 50 Prozent der Kriegs-, Vertreibungs- und Folteropfer eine PTBS (Flatten et al., 2011). Wie viele solcher Opfer leben bereits in Deutschland? Wie viele bedürfen einer Behandlung?

So schreibt die „Zeit“-Journalistin Marie Gamillscheg, dass das Problem staatliche Kliniken bereits an die Grenze der Belastbarkeit treibt:

„Die Therapie von Flüchtlingen findet meist in einem von 32 psychosozialen Zentren statt, die auch auf die Arbeit mit Folteropfern spezialisiert sind. Dort können bundesweit jedoch nur 5.147 Menschen im Jahr behandelt werden. Das sind weniger als 0,7 Prozent aller, die allein 2016 nach Deutschland kamen.“

Obwohl Migranten auf psychologische Hilfe sehr angewiesen seien, genieße die nichtstaatliche psychologische Betreuung von Flüchtlingen derzeit aber nur wenig Unterstützung vom Staat und viele, teils sehr hohe Kosten (z.B. Dolmetscher) würden von den Krankenkassen nicht übernommen, weshalb sie auf Hilfe von Fonds und Spenden angewiesen seien. Und dass, obwohl medizinische Versorgung im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt und bei den einleuchtenden Zahlen wohl nicht nur auf ehrenamtlicher Basis erfolgen, sondern gesetzlich geregelt werden sollte.

Für die Hilfe bei den Recherchen bedankt sich Sputnik herzlich bei den Pressestellen der Gesundheitsministerien der Bundesländer, der Bundespsychotherapeutenkammer und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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