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Zeitung: Verträge aus den 60ern regeln US-Spionage in Deutschland

Archivmeldung vom 06.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung können sich die amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen. Gemäß Verwaltungsvereinbarungen von 1968 dürfen die Geheimdienste der Westalliierten BND und Verfassungsschutz um Aufklärungsmaßnahmen ersuchen; die deutschen Dienste haben Rohdaten zu übergeben. Diese Vereinbarungen, die bis 2012 als geheim eingestuft waren, sind nach Angaben der Bundesregierung weiterhin in Kraft. Sie seien jedoch seit 1990 nicht mehr in Anspruch genommen worden.

Aus Sicherheitskreisen erfuhr die F.A.S., dass die Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen Geheimdiensten und dem BND durch mehrere Absichtserklärungen geregelt werde, die jedoch als streng geheim eingestuft seien. Darüber hinaus haben frühere Bundesregierungen den Amerikanern das Recht zugesichert, sie dürften "im Fall einer unmittelbaren Bedrohung" ihrer Streitkräfte "angemessene Schutzmaßnahmen" ergreifen. Das schließt gemäß dem Truppenvertrag von 1952 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1962 das Recht ein, eigene Nachrichten in Deutschland zu sammeln.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz sprach sich dafür aus, Spionage durch die Amerikaner vertraglich auszuschließen. "Keine Bundesregierung kann akzeptieren, dass wir ein Land minderen Rechts sein sollen. Sollten wir das nicht völkerrechtlich verbindlich klären, dann werden unsere freundschaftliche Beziehungen zu den Vereinigten Staaten darunter leiden", sagte Wiefelspütz der F.A.S. Die Folge wären Vertrauensverlust und Antiamerikanismus.

Zweifel an Ahnungslosigkeit der deutschen Behörden

In der Debatte über Ausspähaktionen amerikanischer Geheimdienste in Deutschland mehren sich die Zweifel an der Ahnungslosigkeit deutscher Behörden. Gert René Polli, der von 2002 bis 2008 Präsident des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz war, bezweifelte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.), dass die deutschen Behörden nichts gewusst hätten. Polli sagte der F.A.S., ihm sei das Programm "Prism" unter anderem Namen bekannt gewesen. Darum sei es "widersinnig und unnatürlich", wenn die deutschen Behörden nichts davon gewusst hätten.

Auch in Österreich habe es Überwachungsaktivitäten der Amerikaner gegeben, wenn auch in geringerem Umfang. Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic (parteilos), der bis 2012 im Parlamentarischen Kontrollgremium saß, das die Nachrichtendienste des Bundes überwachen soll, sagte der F.A.S.: "So eng, wie die Dienste zusammenarbeiten, kann es nicht sein, dass man nichts wusste." Die amerikanischen Dienste machten "so viel wie sie wollen", weil sie es könnten, und "weil es keine Kontrolle gibt."

Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club, sagte der F.A.S., unter Hackern gelte es schon lange als sicher, dass ausländische Geheimdienste in Deutschland große Netzknoten wie De-Cix in Frankfurt anzapften. Dafür wendeten sie sich an große amerikanische und deutsche Netzprovider, Hoster oder Dienste, die Breitbandnetze zur Verfügung stellen.

Der SPD-Abgeordnete Fritz Rudolf Körper, ebenfalls Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, zeigte sich "überrascht, dass manche überrascht sind" von den Enthüllungen. Nach seinem Informationsstand hätten sich die Amerikaner ausschließlich amerikanischer Server bedient, und damit die "nationale Integrität Deutschlands" nicht verletzt. "Wenn wir geschützte Kommunikation wollen, müssen wir eine eigene, robuste Infrastruktur aufbauen", sagte Körper.

Die Regierungschefs Venezuelas, Nicaraguas und Boliviens boten dem früheren NSA-Mitarbeiter Edward Snowden, der die Ausspähprogramme enthüllt hatte, Asyl an. Unterdessen mehrten sich in der FDP Forderungen, den Amerikaner in Deutschland aufzunehmen. Der Abgeordnete Wolff sagte der F.A.S., es gebe "einige gute Gründe dafür, Snowden aufzunehmen". Sollte der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen, dann wäre Snowden ein wichtiger Zeuge und müsse auch so behandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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