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Juncker-Kommission legt Fahrplan für Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas vor

Archivmeldung vom 06.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Hintergrund:pixabay / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Hintergrund:pixabay / pixelio.de

Mit einem Fahrplan und mehreren konkreten Maßnahmen für die kommenden 18 Monate treibt die Juncker-Kommission die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion voran. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der Einheit, der Effizienz und der demokratischen Rechenschaftspflicht der Wirtschafts- und Währungsunion bis 2025.

"Nach den Krisenjahren ist es nun an der Zeit, Europas Zukunft in unsere Hände zu nehmen. Dank des robusten Wirtschaftswachstums können wir heute weiter voranschreiten und Maßnahmen für eine enger vereinte, effizientere und demokratischere Wirtschafts- und Währungsunion ergreifen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt", sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. "Das Dach sollte man am besten dann reparieren, wenn die Sonne scheint."

Auf der Grundlage der Vision, die im Bericht der fünf Präsidenten vom Juni 2015 und in den Reflexionspapieren zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und zur Zukunft der EU-Finanzen vom Frühjahr 2017 vorgestellt wurde, hatte Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2017 die nächsten Schritte angekündigt, die die Kommission heute (Mittwoch) vorlegt.

Die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist kein Selbstzweck, sondern wird zu einem Anstieg der Beschäftigung, des Wirtschaftswachstums und der Investitionstätigkeit führen sowie die soziale Gerechtigkeit und die makroökonomische Stabilität erhöhen.

Die kommenden 18 Monate sollten genutzt werden, um die nächsten Schritte zu unternehmen, wie in der Agenda der Staats- und Regierungschefs vereinbart.

Neben dem Fahrplan umfasst das heutige Paket vier Hauptinitiativen:

1. Einen Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF), der im EU-Rechtsrahmen verankert ist und auf der bewährten Struktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fußt. In den letzten Jahren hat der ESM eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets gespielt, indem er die Mitgliedstaaten dabei unterstützt hat, den Zugang zu den Märkten für Staatsanleihen aufrechtzuerhalten bzw. zurückzugewinnen. Der EWF würde auf der ESM-Architektur aufbauen, wobei die gegenwärtigen finanziellen und institutionellen Strukturen unter anderem auch mit Blick auf die Rolle der nationalen Parlamente im Wesentlichen gewahrt bleiben sollen. Somit wäre durch den EWF gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Fall finanzieller Schwierigkeiten weiterhin unterstützt werden. Außerdem würde der EWF die gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds übernehmen und als letzter Kreditgeber fungieren, um die geordnete Abwicklung notleidender Banken zu erleichtern. Zudem sind eine raschere Beschlussfassung in dringenden Fällen und eine direktere Einbindung in die Verwaltung der Finanzhilfeprogramme vorgesehen. Im Laufe der Zeit könnte der EWF ferner neue Finanzinstrumente entwickeln, beispielsweise zur Unterstützung einer möglichen Stabilisierungsfunktion. Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, diesen Vorschlag bis Mitte 2019 anzunehmen.

2. Einen Vorschlag zur Übernahme des Inhalts des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in das EU-Recht, wobei das im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene nötige Maß an Flexibilität zu berücksichtigen ist, das die Europäische Kommission seit Januar 2015 auslotet. Im Jahr 2012 hatten sich die 25 unterzeichnenden Mitgliedstaaten verpflichtet, den Inhalt des Vertrags innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten, d. h. bis zum 1. Januar 2018, in das Unionsrecht zu überführen. Das Europäische Parlament hat dies ebenfalls gefordert. Mit diesem Vorschlag, der uneingeschränkt mit den im Primär- und Sekundärrecht festgelegten Vorschriften im Einklang steht, würden die wichtigsten Elemente des Vertrags in das Unionsrecht aufgenommen, was zu soliden haushaltspolitischen Rahmen auf nationaler Ebene beitragen dürfte. Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, diesen Vorschlag bis Mitte 2019 anzunehmen.

3. Eine Mitteilung über neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens, in der dargelegt wird, wie bestimmte Haushaltsfunktionen, die für das Euro-Währungsgebiet und die EU insgesamt von wesentlicher Bedeutung sind, im Rahmen der öffentlichen Finanzen der EU von heute und morgen wahrgenommen werden können. In der Mitteilung wird auf vier spezifische Aspekte eingegangen: a) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Strukturreformen durch ein Instrument zur Umsetzung von Reformen und technische Unterstützung auf Antrag der Mitgliedstaaten; b) eine besondere Konvergenzförderung für Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet beitreten; c) eine Letztsicherung für die Bankenunion über den EWF/ESM, die bis Mitte 2018 vereinbart und bis 2019 betriebsbereit sein sollte; und d) eine Stabilisierungsfunktion' um bei großen asymmetrischen Schocks die Investitionstätigkeit stützen zu können. Die Kommission wird die erforderlichen Initiativen im Mai 2018 im Rahmen ihrer Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 vorlegen. Anschließend werden das Europäische Parlament und der Rat ersucht, diese Vorschläge bis Mitte 2019 anzunehmen. Für den Zeitraum 2018-2020 schlägt die Kommission außerdem vor, das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen zu stärken, indem die bis 2020 für technische Unterstützung verfügbaren Mittel auf EUR 300 Mio. verdoppelt werden. Außerdem schlägt die Kommission vor, das neue Umsetzungsinstrument im Rahmen einer Pilotphase zu testen. Zu diesem Zweck schlägt sie gezielte Änderungen der Dachverordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vor, damit deren leistungsgebundene Reserven in größerem Umfang als bisher für die Unterstützung vereinbarter Reformen genutzt werden können. Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, diese beiden Vorschläge im Jahr 2018 anzunehmen.

4. Eine Mitteilung über die möglichen Funktionen eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers, der, wie im Rahmen der derzeitigen EU-Verträge vorgesehen, gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender der Euro-Gruppe sein könnte. Durch die Zusammenführung von Zuständigkeiten und Fachwissen würde diese neue Position die Kohärenz, Effizienz, Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht der wirtschaftspolitischen Entscheidungsfindung für die EU und das Euro-Währungsgebiet unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten stärken. Wenn bis Mitte 2019 eine Einigung über die Rolle des Ministers erzielt würde, könnte diese Position im Rahmen der Bildung der nächsten Kommission eingerichtet werden. Die Euro-Gruppe könnte dann auch entscheiden, den Minister für zwei Amtszeiten zu ihrem Vorsitzenden zu wählen, sodass die beiden Mandate die gleiche Laufzeit hätten. Das heute vorgelegte Paket ist weder der erste noch der letzte Schritt des Prozesses der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas, die eine der obersten Prioritäten der Kommission von Präsident Juncker darstellt, wie aus den politischen Leitlinien, dem Bericht der fünf Präsidenten sowie den Reflexionspapieren zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und zur Zukunft der EU-Finanzen hervorgeht. Alle bisher eingeleiteten Reformen gehen auf das Bestreben zurück, Solidarität und Verantwortung auf allen Ebenen miteinander zu verbinden, und dieser Leitgedanke steht auch bei dem heute vorgelegten Paket im Mittelpunkt.

"Europa hat den Wind in den Segeln" - das gilt nicht nur mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung' sondern auch in Bezug auf die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zur einheitlichen Währung. Gemäß einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Erhebung zum Euro-Währungsgebiet sind 64 Prozent der Befragten der Ansicht, dass der Euro gut für ihr Land ist.

Hintergrund

Das heute angenommene Paket ist Teil des von Präsident Juncker vorgestellten umfassenderen Fahrplans für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union sowie der daraus resultierenden Agenda der Staats- und -Regierungschefs auf dem Weg nach Sibiu, die der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk vorgelegt hatte. Auf dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 sollen wichtige Entscheidungen für die Zukunft Europas getroffen werden. Das Paket, das sich unter anderem auch auf Ideen stützt, die das Europäische Parlament sowie der französische Staatspräsident Emmanuel Macron in seiner Sorbonne-Rede vom September vorgestellt haben, wird im Vorfeld des umfassenden Euro-Gipfels am 15. Dezember 2017 vorgelegt, auf dem die Staats- und Regierungschefs der EU zusammenkommen werden, um erstmals über die nächsten Schritte zu beraten, bevor dann auf einer Sondersitzung am 28./29. Juni 2018 konkrete Entscheidungen getroffen werden.

Quelle: Europäische Kommission (ots)

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