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Experte: Atomwaffen in neuen Ländern können Katastrophe herbeiführen

Archivmeldung vom 27.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Flickr.com - Stimme Russlands
Bild: Flickr.com - Stimme Russlands

Der Atomwaffensperrvertrag regelt weltweit die Kernenergienutzung. Die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken ist ein Unterpfand der Sicherheit unseres Planeten. Über die Funktionen des Atomwaffensperrvertrags und der IAEA hat die STIMME RUSSLANDS Wladimir Woronkow, den ständigen Vertreter Russlands bei internationalen Organisationen in Wien, gefragt.

Welche Länder haben Ihrer Meinung nach einen Fortschritt bei der Schaffung von Technologien doppelter Zweckbestimmung oder von Kernwaffen erzielt?

Es gibt den Atomwaffensperrvertrag, den Diplomaten kurz NVV genannt wird. Am 1. Juli 2013 jährt sich die Unterzeichnung dieses Vertrags zum 45. Mal. Ich möchte der STIMME RUSSLANDS ein Kompliment machen, weil Sie proffesionellerweise dieses für Russlands Sicherheit wichtige Thema verfolgen.

Laut dem NVV gibt es nur fünf anerkannte Nuklearmächte: Russland, USA, China, Frankreich und Großbritannien. Diese Länder haben sich verpflichtet, Atomwaffen nicht weiterzugeben. Alle anderen NVV-Mitgliedsstaaten verzichteten auf das Recht, Kernwaffen zu besitzen. Noch vor 45 Jahren war es offensichtlich, dass das Erscheinen von Atomwaffen in anderen Ländern katastrophale Folgen haben kann. Heute sind sich darüber die meisten der 190 Staaten einig, die den Vertrag unterzeichnet haben.

Russland tritt dafür auf, dass der Vertrag wirklich universal wird und ruft solche Staaten wie Indien, Pakistan und Israel auf, sich so schnell wie möglich dem NVV-Vertrag anzuschließen. Dabei ist der NVV-Vertrag nicht nur ein verbietender Mechanismus. Bekanntlich macht sich zurzeit weltweit ein Mangel an Energieressourcen spürbar. Deswegen ist die friedliche Entwicklung der Atomenergie eine der Richtungen, die für den Vertrag bestimmend sind. Dieser erlaubt es und ermutigt sogar alle dazu, Nukleartechnologien zu Friedenszwecken zu verwenden. Viele Atommächte, die Mitglieder des NVV-Vertrags sind, verfügen über fortgeschrittene nukleare Brennstoffabläufe, darunter Argentinien, Brasilien, Japan. Deutschland und die Niederlande sind gar Mitglieder des europäischen Konsortiums für Urananreicherung.

Dabei haben Deutschland, die Niederlande, Schweden, Kanada und Südkorea große Fortschritte in forschungswissenschaftlichen und angewandten sensitiven Nukleartechnologien erzielt. In der nächsten Zeit hat Japan vor, ein großes Objekt zur Verarbeitung des abgedienten Kernbrennstoffs in Betrieb zu nehmen. Auch der Iran entwickelt und vervollkommnet weiterhin seine Kapazitäten der Urananreicherung.

Man kann sagen, dass alle diese Länder eigene Technologien haben, die eine Grundlage doppelter Zweckbestimmung bilden, die bei einer entsprechenden politischen Entscheidung auch zur Schaffung von Kernwaffen genutzt werden kann. Doch genau das darf man grundsätzlich nicht. Laut Atomwaffensperrvertrag ist die nukleare Tätigkeit dieser Länder unter Daueraufsicht der IAEA. Und solange IAEA-Inspektoren auf bestimmten Objekten dabei sind, hat die Weltgemeinschaft eine Garantie dafür, dass diese Tätigkeit ausschließlich zu Friedenszwecken genutzt wird.

Quelle: Text Natalja Smirnowa - „Stimme Russlands"

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