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Migranten – Schlepperschiffe dürfen in Häfen kontrolliert werden

Archivmeldung vom 02.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild: Antonello Nusca / AP / picturedesk.com / WB / Eigenes Werk
Bild: Symbolbild: Antonello Nusca / AP / picturedesk.com / WB / Eigenes Werk

Vordergründig hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Montag zwar wieder einmal auf die Seite der „Seenotretter“ von Sea Watch geschlagen, indem er von Behörden konkrete Anhaltspunkte für Kontrollen der Schiffe forderte. Im Ergebnis aber bescherte das Gericht den NGO-Menschenschleppern eine Schlappe: Grundsätzlich dürfen Staaten die angelandeten Schiffe kontrollieren. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Berufung auf einen Bericht der "Tagesschau".

Weiter berichtet das Magazin: "Das hatte die deutsche Organisation verbieten lassen wollen; sie hatte geklagt, weil zwei ihrer Schiffe im Sommer 2020 von der italienischen Regierung monatelang festgehalten worden waren. Die beiden Schiffe fuhren unter deutscher Flagge, waren als „Frachtschiffe“ zertifiziert und fuhren sogenannte Rettungseinsätze im Mittelmeer. Italien hatte die Festsetzung damit begründet, dass die Schiffe nicht für die Aufnahme hunderter Menschen ausgerüstet seien.

In dem Urteil heißt es nun, dass ein Staat zwar grundsätzlich befugt sei, in seinen Häfen vor Anker liegende Rettungsschiffe auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu kontrollieren, dazu müsse er jedoch belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachweisen. Festhalten kann er sie nur im Fall einer eindeutigen Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt. „Die Anzahl der Personen an Bord, selbst wenn sie weit über der zulässigen Anzahl liegt, kann daher für sich genommen keinen Grund darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt“, begründete das Gericht.

„Belastbare Anhaltspunkte“

Allerdings habe der Hafenstaat belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr, wenn Schiffe als Frachtschiffe klassifiziert seien, in der Praxis aber systematisch für die Suche und Rettung von Personen verwendet würden. Es dürften aber nur Nachweise über Zeugnisse verlangt werden, die auch im Flaggenstaat nötig sind. Falls eine Kontrolle Mängel ergebe, dürfe der Hafenstaat Maßnahmen ergreifen, die „geeignet, erforderlich und angemessen” seien.

Das Gericht betonte, die Pflicht zum Retten von Menschen in Seenot. Gerettete müssten bei der Frage nach der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften außer Betracht bleiben. Nachdem die Geretteten von Bord gegangen seien, dürfe der Hafenstaat das Schiff jedoch kontrollieren. Die Kontrollbefugnis sei zwar auf jedes Schiff anwendbar, die Richtlinie, die der Sicherheit an Bord dienen soll, müsse jedoch unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Regeln ausgelegt werden.

Obwohl dies eigentlich ein Dämpfer für die Erwartungen der Organisation bedeutet, bezeichnete ein Sea-Watch-Sprecher das Urteil als „großen Erfolg für uns.“ Italien müsse jetzt konkrete Anhaltspunkte für eine Hafenkontrolle vorlegen. Die von Rom geforderte Zertifizierung als Rettungsschiff gebe es in Deutschland nur für Rettung im staatlichen Auftrag, nicht aber für eine zivilgesellschaftliche Initiative. Dem hatte der EuGH sich angeschlossen. Die beiden Schiffe führen unter deutscher Flagge und erfüllten alle Forderungen des Flaggenstaates. Der Hafenstaat sei nicht berechtigt, darüber hinausgehende Zeugnisse zu verlangen.

Sea Watch sieht Urteil als „Erfolg”

Dass die selbsternannten „Seenotretter“ die Not, aus der sie angeblich befreien, zu einem erheblichen Teil überhaupt erst verursachen, ist dem EuGH keine Erwähnung wert. Schlepperbanden und Menschenhändler wissen genau, dass sie Migranten nur auf ein Schiff im Mittelmeer setzen müssen, um sicher sein zu können, dass sie von solchen Organisationen aufgegriffen und an Land gebracht werden. Ihr dauerhafter Aufenthalt in Europa ist dann meist gesichert, die Weiterreise ins grenzenlose Weltsozialamt Deutschland der Wunsch der meisten Ankömmlinge. Dass es dabei immer wieder zu Toten kommt, nehmen die Banden in Kauf, solange ihr Geschäftsmodell durch Sea Watch und Co. unterstützt wird.

Auch wenn er die Behörden „teilermächtigt“, ohnehin selbstverständliche hoheitliche Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen, bleibt ein schaler Beigeschmack: Anstatt ein klares Zeichen gegen diese faktische Beförderung von Menschenhandel und illegaler Migration zu setzen, überlässt der EuGH den Hafenstaaten, die ganze Anfangsbelastung der Massenmigration, für die die bestehende Rechtslage nie gedacht war. Die minimalen Kontrollrechte, die er ihnen lässt, sind nicht dazu geeignet, diesem Missstand auch nur im Geringsten abzuhelfen. "

Quelle: Wochenblick

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