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Das II. Vatikanische Konzil kann und darf nicht in Frage gestellt werden

Archivmeldung vom 07.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als gefährliches Zeichen, die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) in Frage zu stellen oder gar schrittweise rückgängig machen zu wollen, bewertet die deutsche KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche das neueste Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. zur Freigabe des Tridentinischen Ritus als außerordentliche Form neben dem konzilsgemäßen Ritus.

Auch wenn der Papst vom „zweifachen Usus des selben Ritus“ spricht: Wir sind Kirche befürchtet, dass der Versuch des Papstes, als „höchster Brückenbauer“ Schismatiker und Traditionalisten zu befrieden, zu einer neuen Spaltung innerhalb vieler Gemeinden, Bistümer und schließlich der ganzen römisch-katholischen Kirche führen kann.

Statt den Tridentinischen Ritus völlig freizugeben hätte der Papst von den Traditionalisten eine volle Zustimmung zu den Ergebnissen des Zweiten Vatikanischen Konzils fordern müssen. Denn der Wunsch nach der Tridentinischen Messe ist oft mit der Ablehnung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils verbunden, das wesentlich durch den Communio-Gedanken (d.h. Laien und Kleriker bilden gemeinsam das Volk Gottes) geprägt ist.

Der tridentinische Messritus dagegen baut auf einem völlig anderen, vorkonziliaren Priester- und Gemeindebild auf. Seine völlige Freigabe belastet auch die Ökumene mit den Kirchen der Reformation, weil dieser Ritus in der Gegenreformation wurzelt (Abkehr von der Landessprache etc.). Die Zulassung von Privatmessen und Personalgemeinden sowie unterschiedliche Kalendersysteme und Leseordnungen werden schnell zu Unfrieden führen und die pastoralen Probleme in aller Welt noch verstärken.

In der merkwürdigen Koalition von außerkirchlichen ästhetisierenden Literaten und fundamentalistischen Traditionalisten sieht die KirchenVolksBewegung die große Gefahr einer Instrumentalisierung der Liturgie für kirchenpolitische Weichenstellungen. Denn, so ist zu befürchten, es geht nur vordergründig um die „alte Messe“, in Wirklichkeit aber um den Versuch, der katholischen Kirche - dem konservativen Zeitgeist entsprechend - einen neuen „alten Kurs“ zu verordnen.

Aufruf an Gemeinden – Appell an Bischöfe Unter dem Leitgedanken „Wir feiern Hoffnung“ ruft Wir sind Kirche alle Gemeinden dazu auf, ihre bestehende Gottesdienstpraxis auf der Basis des Zweiten Vaticanums beizubehalten und weiter zu entwickeln. An alle Bischöfe, die sich dem Zweiten Vaticanum verpflichtet fühlen, appelliert die KirchenVolksBewegung, ihre Gemeinden in diesem Sinne zu ermutigen und zu bestärken.

Wenn es dem Wunsch des Papstes folgend eine neue Liturgische Bewegung geben soll, so kann diese nicht durch einen schematischen an der Vergangenheit orientierten Rückgriff auf vorkonziliare Messtexte erfolgen, die von einem anderen Kirchenverständnis und Priesterbild ausgehen. Basis kann nur das Zweite Vatikanum mit der darauf aufbauenden theologischen Forschung und pastoralen Praxis sein.

Stichhaltige theologische Argumente für die angeblichen Defizite des jetzigen Messbuchs wurden bisher nicht vorgebracht. Dabei wird oft mit einem Opferbegriff argumentiert, der weder biblisch noch aus der Tradition der römischen Liturgie haltbar ist. Es geht auch nicht um die „Wiedereinführung“ der lateinischen Messe, denn das Zweite Vatikanum hat das Latein keineswegs aus den Gottesdiensten verbannt.

Die Nachfrage nach dem Tridentinischen Ritus ist sehr gering und über die Jahre kaum gestiegen. Nach aktuellen Angaben von Kardinal Castrillon Hoyos, Leiter der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei” handelt es sich weltweit um 300 Priester, 79 Ordensmänner, 300 Ordensfrauen, 200 Seminaristen und „mehrere hunderttausend Gläubige“ besonders in Frankreich, den USA, Brasilien, Italien, Skandinavien, Australien und China.

Kirchengeschichtlicher Hintergrund:

Die Substanz der liturgischen Texte ist gegen Ende des christlichen Altertums in festen Formen niedergelegt worden. – Das Priestertum wurde definiert als „die Macht, die Messe zu feiern“ (Sacerdotium est potestas missam celebrandi). Um diese „Messgewalt“ täglich ausüben zu können, entwickelten sich seit dem 11. Jahrhundert in Klöstern und Domkapiteln so genannte „Privatmessen“ (lateinisch privare = berauben) – Messen, die der mitfeiernden „Gemeinde“ beraubt waren. Diese war lediglich durch einen „Messdiener“ vertreten. In dieser Zeit entsteht auch die Einrichtung des „Messpriesters“, der nur die Aufgabe hat, die „Messe zu lesen“.
Seit dem 13. Jahrhundert wurde mit jeder Messe, auch der Privatmesse, der Empfang einer besonderen Gnade verbunden: jede „gelesene“ Messe erbrachte so genannte „Messfrüchte“ für den „Stifter“, den Zelebranten und den Messbesucher.
Die Reformen des Konzils von Trient (1545-1563) sollten vor allem der Beseitigung von offenkundigen Missbräuchen dienen. Sie waren zugleich der Versuch, die von der Reformation ausgehende Bewegung einzudämmen. Diese hatten mit großem Erfolg den Gebrauch der Volkssprache in Predigt, Lied und Gottesdienst eingeführt. Demgegenüber setzte das Konzil auf Einheit in Ritus und Sprache. Das Konzil bestimmte gegenüber der reformatorischen Bestreitung die Messe als „wahres und eigentliches Opfer“, ohne allerdings die genaue Bestimmung dieses Opfercharakters festzulegen. Das führte im Lauf der folgenden Jahre zu einer Fülle von „Messopfertheorien“, die mehr zur Verwirrung als zur Klärung des Begriffs beitrugen.
Das aus dem Trienter Konzil hervorgegangene Missale Papst Pius’ V. hielt dagegen an der Verwendung der lateinischen Sprache fest. Um künftigen Missbräuchen zu begegnen, schrieb es nicht nur jedes Wort vor, das überall auf der ganzen Welt in genau festgelegter Lautstärke zu spre­chen war, sondern legte auch in rot gedruckten Regieanwei­sungen („Rubriken“) jeden Schritt und jede Bewegung des „Zelebranten“ genau fest. Selbst in einer feierlichen Messe hatte der Zelebrant Gebete, Gesänge und Lesungen leise vor sich hinzusprechen. Er wurde damit fast völlig aus der Gemeinschaft der Gläubigen herausgelöst. Die Teilnahme des Volkes wurde auf das bloße Anwesendsein beschränkt und verrichtete parallel zur Messe des Priesters eine in den Gebetbüchern abgedruckte „Messandacht“ oder es betete den Rosenkranz. Die Messe war zur reinen Klerusliturgie geworden.
Johannes XXIII. hatte 1962 die letzte Revision des tridentinischen Messbuches erlassen, das den letzten vorkonziliaren theologischen Stand dokumentiert. Die Ankündigung des neuen Motu Proprio als „Gebrauch des Messbuches des Seligen Johannes XXIII. aus 1962“. stellt allerdings eine unzulässige theologische Vereinnahmung des Konzilspapstes Johannes XXIII. dar.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) forderte mit der Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ (SC) eine grundlegende „Erneuerung der Liturgie“ (SC 21). Träger der Liturgie ist das ganze Volk Gottes, nicht nur die Priester (SC 7; 14; 26-29). Das Volk soll die Riten „möglichst leicht erfassen und in voller tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern“ (SC 21). Die Gläubigen sollen „bewusst, tätig und mit geistlichem Gewinn“ (SC 11) an der Feier der Eucharistie teilnehmen können. Wenn Glaube und Allgemeinwohl nicht betroffen sind, soll eine starre Einheitlichkeit der Form nicht zur Pflicht gemacht werden. Darum werden eine „berechtigte Vielfalt“ und die „Anpassung an die verschiedenen Gemeinschaften, Gegenden und Völker“ angestrebt (SC 37). Im Hinblick auf die Verwendung der Landessprache tauchen im Dokument merkwürdige Widersprüchlichkeiten auf: „Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in […] erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht“ (SC 36) und „Da […] beim Volk der Gebrauch der Muttersprache sehr nützlich sein kann, oll ihr breiterer Raum gewährt werden“ (SC 63). Auch das Konzil spricht vom „Messopfer“, ohne freilich zu sagen, was es darunter versteht. Durch die Apostolische Konstitution Missale Romanum vom 3. April 1969 hat Papst Paul VI. den nachkonziliar erneuerten Ritus der alten Messe approbiert, jedoch ohne Gedanken der Judenmission in der Karfreitagsliturgie. 1975 wurde eine Allgemeine Einführung in das Römische „Messbuch“ herausgegeben und 1983 neu verfasst, die den Vorgaben des Konzils entspricht.
Am 3. Oktober 1984 hat Papst Johannes Paul II. unter bestimmten Bedingungen die Wiederverwendung des vorkonziliaren römischen Messbuches erlaubt und 1988 nach einer gültigen, aber unerlaubten Bischofsweihe durch den traditionalistischen Erzbischof Marcel Lefebvre mit dem Motu proprio „Ecclesia Dei“ die Bischöfe zu einer großzügigen Genehmigung von heiligen Messen im klassischen Ritus aufgefordert. Am 4. Dezember 1988 erschien das Apostolische Schreiben „Vicesimus annus quintus“ zum XXV. Jahrestag der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie.

Institutio Generalis Missalis Romani 2002 (bis jetzt nur auf lateinisch)
Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ von Papst Johannes Paul II. vom 17. April 2003 Hirtenwort der deutschen Bischöfe zur Liturgie vom 22.11.2003
Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind vom 25. März 2004

Quelle: Pressemitteilung KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche

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