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Die Ausstiegslüge - Deutsche Bank finanziert immer noch Streumunitionshersteller

Archivmeldung vom 22.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Opfer des Einsatzes von Streumunition. Bild: pxkls / de.wikipedia.org
Opfer des Einsatzes von Streumunition. Bild: pxkls / de.wikipedia.org

Neueste Recherchen von FACING FINANCE und PROFUNDO belegen aktuelle bzw. laufende Geschäftsbeziehungen deutscher Finanzdienstleister mit Herstellern von Streumunition in Höhe von nahezu 1,6 Milliarden Euro. Fast 90 Prozent dieser Geschäfte betreibt die Deutsche Bank Group, so das Ergebnis der Untersuchung.

Am 9.11.2011 hatte die Deutsche Bank öffentlich erklärt, die Geschäftsbeziehungen zu Herstellern von Streumunition einstellen zu wollen. Deutsche Bank-Chef Ackermann bestätigte dies am 2. Februar 2012 gegenüber der ARD-Tagesschau nochmals, als er betonte: "...die Deutsche Bank ist aus der Finanzierung von Streumunition ausgestiegen...".

Die Realität sieht jedoch anders aus: Nach der Ausstiegserklärung vom 9.11.2011 der Deutschen Bank Group schloss diese Anleihe- und Kreditgeschäfte mit Herstellern von Streumunition in Höhe von mindestens 126 Mio. Euro ab und hielt zudem fast 7,5 Mio. Aktien von diesen Unternehmen. "Diese Zahlen sind ein absolutes Armutszeugnis für die Deutsche Bank und belegen, dass die eigene Selbstverpflichtung nicht das Papier wert ist, auf dem es steht. Die Deutsche Bank ist der einzige uns bekannte deutsche Finanzdienstleister, der Streumunitionshersteller aktuell weiterhin für kreditwürdig hält", beklagt Barbara Happe von urgewald e.V..

"Es grenzt schon an Zynismus, nur einen Tag (3. Februar 2012) nach Josef Ackermanns Ausstiegserklärung auf der Bilanzpressekonferenz der Deutschen Bank einen Kredit in Höhe von 47,5 Mio. Euro an den US-Streumunitionshersteller L-3 Communications zu vergeben", verurteilt auch Küchenmeister von Facing Finance das Verhalten der Deutschen Bank und fordert einen echten und transparenten Ausstieg und ein Ende der Täuschung der Aktionäre und der Öffentlichkeit.

Die Recherchen von Facing Finance und Profundo belegen aktuelle Beteiligungen deutscher Finanzdienstleister in den letzten beiden Jahren. Sie belaufen sich dabei auf knapp 450 Mio. Euro, während seit 2007 laufende Kredite und Anleihegeschäfte 1,15 Mrd. Euro ausmachen. Neben der Deutschen Bank sind noch andere deutsche Kreditinstitute, allerdings in sehr geringem und abnehmendem Umfang involviert. "Mittlerweile haben wichtige deutsche Finanzdienstleister auf die Kritik der Zivilgesellschaft reagiert und Selbstverpflichtungen verabschiedet, die eine direkte Finanzierung von Streumunitionsherstellern ausschließen. Viele halten sich daran oder haben ihr Engagement zumindest deutlich reduziert", erläutert Barbara Happe. Hierzu gehören z.B. die Commerzbank, die UnicreditGroup/HypoVereinsbank, zahlreiche Landesbanken (WestLB AG, LBBW Invest, BayernInvest) oder aber auch die Fondsgesellschaft der Sparkassen, DekaInvestment, die Deutsche Bank Tochter DWS-Europe und auch die Allianz Global Investors Europe.

"Trotz des teilweisen und freiwilligen Verzichtes einiger Finanzdienstleister benötigen wir Rechtssicherheit in Form eines gesetzlichen Verbotes des Investments in Streumunition", fordert Thomas Küchenmeister und verweist auf das negative Beispiel der Deutsche Bank Group und die teilweise lückenhaften Selbstverpflichtungen der deutschen Finanzbranche. Facing Finance fordert vor dem Hintergrund der Rechercheergebnisse und mit Hinweis auf die Schweizer Rechtslage von den zuständigen deutschen Ministerien und Behörden eine Klärung, ob nicht schon die derzeit gültige Fassung des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) ein Investment in Streumunition unter Strafe stellt. Paragraf 18a des KWKG vom 6.6.2009 untersagt seit seiner Novellierung im Juni 2009 u.a. eine Förderung der Entwicklung und Herstellung von Antipersonenminen oder Streumunition.

Ein aktuell von den Oppositionsparteien eingebrachter Antrag (17/7339) fordert eine Änderung bzw. Präzisierung des §18a des KWKG dahingehend, dass das darin enthaltene Förderungsverbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung, der Entwicklung und des Handels von Antipersonenminen und Streumunition auch ausdrücklich ein Investitionsverbot mit einschließt. SPD, Grüne/Bündnis 90 und DIE LINKE greifen damit die Forderungen von Facing Finance und urgewald e.V. vom Dezember 2010 auf, die auch noch einmal auf einer Informationsveranstaltung im Deutschen Bundestag am 22.9.2011 wiederholt wurden.

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten gegenüber Facing Finance im Vorfeld der morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag angekündigt dem Antrag und damit einem gesetzlichen Verbot des Investments in Streumunition nicht zuzustimmen.

"Es wäre fatal wenn die Regierungsfraktionen jetzt ihre schützenden Hände über die Deutsche Bank und deren Wortbruch halten und die damit verbundene Täuschung der Öffentlichkeit tatenlos im Raum stehen lassen", mahnt Thomas Küchenmeister im Vorfeld der morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag und fordert die Regierungsfraktionen auf umzudenken und einem Verbotsgesetz zuzustimmen.

Die detaillierten Rechercheergebnisse und Hintergrundinformationen werden auf den Websites www.facing-finance.org und www.urgewald.de veröffentlicht. Zusätzliche Informationen sind am 21.3. "ZEIT online" und am 22.3. "DIE ZEIT" sowie den ZDF-Nachrichtensendungen zu entnehmen.

Quelle: FACING FINANCE (ots)

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