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Ungarn: Rückzieher bei Anti-Soros-Gesetzen

Archivmeldung vom 26.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
George Soros  Bild: World Economic Forum / Michael Wuertenberg / UM / Eigenes Werk
George Soros Bild: World Economic Forum / Michael Wuertenberg / UM / Eigenes Werk

Eine neue Episode in der nicht enden wollenden Echternacher Springprozession – zwei Schritte vor und ein Schritt zurück –, der sich die europäischen Institutionen und die ungarische Regierung abwechselnd hingeben: Ungarn ist dabei, das 2017 verabschiedete Gesetz über vom Ausland finanzierte NGOs sowie die sogenannte Lex CEU aufzuheben. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht der "VISEGRÁD POST".

Weiter berichtet das Magazin: "

Transparenzgesetz für ausländische NGOs

Die Angelegenheit hatte vor fast vier Jahren großes Aufsehen erregt, als das ungarische Parlament im Juni 2017 trotz der Forderungen des Europäischen Parlaments ein sogenanntes Transparenzgesetz verabschiedete, das vorsah, dass in Ungarn tätige und mit ausländischen Geldern finanzierte NGOs sich nunmehr bei den Gerichten registrieren lassen und auf all ihren Veröffentlichungen erklären mussten, dass sie keine ungarischen Organisationen sind – ein Gesetz, das viele Beobachter von da an als „Anti-Soros-Gesetz“ betrachtet hatten, nach dem amerikanischen Spekulanten und Milliardär ungarischer Herkunft, der ein ganzes Netzwerk von NGOs in Mitteleuropa finanziert und damit eine ganze Reihe sogenannter progressiver Ideologien (Immigrationismus, LGBT, etc.) propagiert.

„Diskriminierende und ungerechtfertigte Einschränkungen“

Nun hatte der Gerichtshof der Europäischen Union im Juni 2020 entschieden, dass dieses Gesetz gegen europäisches Recht verstößt: „Die ungarischen Einschränkungen für die Finanzierung ziviler Organisationen durch außerhalb dieses Mitgliedstaats ansässige Personen sind mit dem Unionsrecht nicht vereinbar“, hatten die Richter in Luxemburg erklärt, da die Bestimmungen dieses ungarischen Gesetzes „diskriminierende und ungerechtfertigte Einschränkungen“ auferlegen würden. Am 18. Februar hatte die Europäische Kommission Ungarn zwei Monate Zeit gegeben, dieses Gesetz abzuändern. „Zivilgesellschaftliche Organisationen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratien. Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen“, sagte zu diesem Anlaß die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová.

Das im März 2017 verabschiedete Lex CEU legt fest, dass eine Universität, um ausländische Diplome in Ungarn zu vergeben, einen eigenen tatsächlichen Campus in ihrem Heimatland haben muss. Diese Bedingung konnte die Central European University – eine damals in Budapest gegründete und von George Soros finanzierte amerikanische Universität – nicht erfüllen, was zur Verlagerung eines Teils ihres Betriebs in die österreichische Hauptstadt führte.

„Die CEU wurde verdrängt. […] Das ist unerhört. Eine amerikanische Institution, die aus einem NATO-Mitgliedsland ausgewiesen wurde. Sie schmeißen eine europäische Institution aus einem Land der Europäischen Union raus“, sagte ihr Direktor, Michael Ignatieff, obwohl die CEU tatsächlich bis heute in Ungarn präsent und aktiv ist.

Angleichung der ungarischen Gesetzgebung

Der stellvertretende ungarische Ministerpräsident Zsolt Semjén hat am Dienstag, den 20. April, dem ungarischen Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das NGO-Gesetz aus dem Jahr 2017 zum 1. Juli 2021 aufheben soll, während ein weiterer Gesetzesentwurf die Bestimmungen über ausländische Universitäten ebenfalls aufheben wird. Für die ungarische Regierung ist dies offensichtlich kein Rückzieher, sondern eine einfache Anpassung der ungarischen Gesetzgebung an die Entscheidung des EUGH, der darüber hinaus „bestätigt hat, dass die Sicherstellung der Transparenz der Unterstützung von Organisationen, die in der Lage sind, die öffentliche Debatte erheblich zu beeinflussen, dem überwiegenden öffentlichen Interesse dienen kann“. Der neue Text ziele bloß darauf hin, „neue Bestimmungen im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union einzuführen“.

Quelle: Unser Mitteleuropa

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