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JEFTA: Klage bei Bundesverfassungsgericht eingereicht

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der japanische Premierminister Shinzō Abe, EU-Ratspräsident Donald Tusk und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei einer Pressekonferenz bezüglich des Freihandelsabkommens JEFTA im März 2017
Der japanische Premierminister Shinzō Abe, EU-Ratspräsident Donald Tusk und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei einer Pressekonferenz bezüglich des Freihandelsabkommens JEFTA im März 2017

Von 内閣官房内閣広報室 - www.kantei.go.jp – ベルギー訪問, CC-BY 4.0, Link

Zusammen mit 9.393 anderen Bundesbürgern hat die Aktivistin Marianne Grimmenstein-Balas vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan eingelegt. Ihre Petition gegen JEFTA hat auf change.org mittlerweile über 80.700 Unterschriften gesammelt, heißt es seitens des russischen online Magazin "Sputnik".

Weiter ist hierzu auf der deutschen Webseite des Magazins zu lesen: "Grimmenstein-Balas und ihre Mitstreiter sind der Ansicht, JEFTA entmachte die Nationalparlamente und das Europäische Parlament, höhle den Einfluss der Wähler aus und enthalte zahlreiche Rechtsbrüche.

Am 1. Februar 2019 ist das seit 2013 verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan offiziell in Kraft getreten.  JEFTA ist das weltgrößte Freihandelsabkommen und umfasst 30 Prozent des Welt-Bruttoinlandsproduktes und 40 Prozent des globalen Handels. Mit JEFTA entfallen Zölle auf gut 90 Prozent der EU-Ausfuhren nach Japan, in einigen Jahren sollen es sogar bis zu 99 Prozent sein. Bei den Ausfuhren handelt es sich hauptsächlich um landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Käse, Produkte aus Schweinefleisch und Wein. Umgekehrt entfallen die Zölle für etwa 75 Prozent der japanischen Exporte in die EU, die größtenteils aus Industriegütern bestehen.

Als „Kampfansage“ an die USA und Auftrieb für die Wirtschaft sehen JEFTA-Befürworter das nun in Kraft getretene Abkommen, das auch engagierte Gegner hat.

Am 29. Januar 2019, wenige Tage vor dem offiziellen Inkrafttreten des Abkommens, reichte Marianne Grimmenstein-Balas zusammen mit ihren Mitstreitern eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Klage verteidige zahlreiche Bereiche des Gemeinwohls und Rechte und Interessen der Bürger. Unter den in der Petition auf change.org zusammengefassten Rechten sind unter anderem das Recht auf Arbeitsschutz, Naturschutz, Mindestlohn, Gesundheitsvorsorge, Bildung, Rechtsschutz und das Recht auf ein unabhängig arbeitendes Parlament aufgezählt.

„Diese fundamentalen Interessen der BürgerInnen werden alle durch JEFTA (wie auch von anderen sogenannten Freihandelsabkommen) als ‚Handelshemmnisse‘ bewertet. Eine Reduzierung oder Beseitigung dieser Art von angeblichen ‚Handelshemmnissen‘ durch JEFTA schafft im Ergebnis die Beseitigung von Grundrechten der BürgerInnen.“

Mit JEFTA und anderen Freihandelsabkommen solle eine neoliberale Agenda „mit der Brechstange“ durchgesetzt werden, indem Nationalstaaten in vielerlei Hinsicht entmachtet würden. Die durch JEFTA vorgesehenen Ausschüsse könnten ohne parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle Beschlüsse fassen, die dann von den Staaten vollzogen werden müssten.

„Die in JEFTA vereinbarte Macht der Ausschüsse bewirkt, dass die Regeln in unserer Gesellschaft nicht mehr, wie im Grundgesetz vorgesehen, von Parlamenten demokratisch bestimmt, sondern von Kapitalinteressen dominiert werden. Dadurch wird das demokratische Gemeinwesen mit seiner Rechtsordnung außer Kraft gesetzt und selbst die Gemeinden sind nicht mehr in der Lage, ihre demokratischen und sozialen Aufgaben frei zu erfüllen.“

JEFTA beschädige somit unsere Demokratie, heißt es im Text zur Online-Petition.

Die pensionierte Musiklehrerin Marianne Grimmenstein-Balas hatte bereits 2014 zusammen mit etwa 1.000 Mitstreitern eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Freihandelsabkommen CETA eingelegt. Nachdem diese vom Gericht abgelehnt wurde, startete Grimmenstein-Balas eine Online-Petition bei change.org und reichte im August 2016 erneut Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ein. Zu der CETA-Klage ist im unteren Abschnitt des Petitionstextes zu JEFTA nachzulesen:

„Inzwischen hat sich auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs zu dem geplanten Investitionsschutz von CETA geäußert. Nach seiner Meinung wäre die Sache in Ordnung. Ein endgültiges Urteil steht zum Glück noch aus. Entgegen der konzernfreundlichen Einschätzung des Generalanwaltes hat der Europäische Gerichtshof Anfang 2018 bei dem ähnlich gelagerten Achmea-Urteil Schiedsgerichte in bilateralen Handelsabkommen als für unvereinbar mit EU-Recht gehalten. Wir können noch hoffen, dass der Europäische Gerichtshof nicht der Empfehlung des Generalanwalts folgt.“"

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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