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Orbán lässt US-amerikanische Truppenbewegungen in Ungarn zu

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Orbán lässt US-amerikanische Truppenbewegungen in Ungarn zu
Orbán lässt US-amerikanische Truppenbewegungen in Ungarn zu

Bild: Unser Mitteleuropa / Eigenes Werk

Frei dürfen sich die amerikanischen Soldaten in Ungarn bewegen, und wenn sie Straftaten begehen, sind sie nur dem amerikanischen recht unterworfen. Das kam aus dem Inhalt des ungarisch-amerikanischen Verteidigungsabkommens ans Tageslicht, das das Webportal Direkt36 vorliegt.

Beide Befugnisse wiesen darauf hin, dass die ungarische Regierung nach einem Jahr des diplomatischen Streits den Amerikanern in mehreren wichtigen Fragen entgegenkam. Im Text scheint jedoch die Wichtigkeit der ungarischen Souveränität auf.

Über das, die militärische Kooperation der beiden Länder regelnde, sogenannte „Defense Cooperation Agreement verhandeln die ungarische und die amerikanische Regierung seit anderthalb Jahren. Aus der um das Abkommen entstandenen Debatte wurde mittlerweile ein tiefer diplomatischer Konflikt: Die ungarische Regierung lehnte die Unterzeichnung des Dokuments mit der Begründung ab, dass es die ungarische Verfassung und die Souveränität Ungarns verletzen würde, während die Amerikaner damit konterten, dass mit der Verzögerung der Unterzeichnung die ungarische Regierung in die Hände Moskaus spielt.

Den Streit löste letztendlich der Besuch des amerikanischen Außenministers Mike Pompeos in Budapest Anfang Februar. Die Parteien verkündeten, dass Budapest und Washington die militärische Kooperation erneuern. Bezüglich der Detailfragen des Abkommens verrieten weder Pompeo noch der ungarische Außenminister Péter Szijjártó ein Wort, aber laut dem von der Online-Zeitung erworbenen, neulich vor das Verteidigungskomitee des ungarischen Parlaments geratenen Entwurf setzten die Amerikaner ihre wichtigsten problematischen Wünsche durch, die sie erreichen wollten.

Auch mit anderen Ländern schloss und schließt die USA solche Abkommen, um seine Truppen leicht und schnell im Ausland bewegen zu können. Nach den amerikanischen Erklärungen wurde die DCA für die USA wichtig, weil ihre NATO-Verbündete auch weiterhin nicht genügend Gelder zur Verteidigung ausgeben. Washington versucht dadurch also mit diesen Vereinbarungen zu erleichtern, dass sie zumindest ihre eigenen Truppen zu den richtigen Orten schicken könnte, jedoch muss sie sich über die genauen Regelungen mit den Empfängerländern arrangieren.

Die Direkt36 berichtete über ein diplomatisches Schreiben, aus dem hervorgeht: Die ungarische Regierung will erreichen, dass die USA ihre Truppen in Ungarn nur so bewegen könnte, dass das ungarische Parlament mit Abstimmung jeden einzelnen militärischen Schritt genehmigt. Die Regierung argumentierte zuerst, dass jede andere Lösung verfassungswidrig sei. Ende Januar trat der stellvertretende Außenminister, Levente Magyar mit der Ausrede hervor, wenn es nicht nötig wäre, alle amerikanische Manöver mit Parlamentserlaubnis zu bestätigen, dann könnte es auch vorkommen, dass die USA ohne ungarische Zustimmung angreifende militärische Operationen aus ungarischem Gebiet starten

Laut dem von der Direkt36 erworbenen Text muss das ungarische Parlament aber die amerikanischen Truppenbewegungen nicht bestätigen, wie es von der Orbán-Regierung geplant wurde. Im Entwurf der DCA steht, „dass die Flugzeuge, Schiffe, und Fahrzeuge der USA ungarisches Staatsgebiet frei betreten, verlassen und darauf verkehren dürfen”. Zusätzlich ist in dem Entwurf zu finden, dass die US-amerikanischen Soldaten keinen Pass bei der Einreise vorzeigen müssen und nicht der Visumpflicht unterliegen.

Laut mehreren ungarischen Regierungsquellen ist das beste, was die ungarische Partei mit ihren Ausreden erreichte, dass im Präambel der DCA die ungarische Souveränität und der Respekt der Verfassung erwähnt wurden. In einem späteren Kapitel kommt auch das vor, dass die Parteien „die territoriale Souveränität der Parteien und die Souveränität der Streitkräfte und das Recht auf Selbstverteidigung nicht verletzen dürfen.

Die Hervorhebung der ungarischen Souveränität ist im Vergleich zu mit den anderen Ländern geschlossenen amerikanischen Abkommen ungewöhnlich. Auch die mit Lettland und Litauen geschlossene DCA bezieht sich nicht auf die Selbstbestimmung. Ähnlicherweise sind die territoriale Souveränität der Parteien, und der Respekt der lokalen Gesetze nur im ungarischen Dokument zu finden.

Auch in einer anderen, Konflikt auslösenden, Frage ging der amerikanische Standpunkt durch. Es ging darum, wer in den Fällen der Regel- oder Gesetz verstoßenden amerikanischen Soldaten richten soll. Die ungarische Regierung wollte erreichen – abermals auf die ungarische Souveränität hinweisend – dass die Regel- und Gesetzverstöße der Amerikaner gemäß dem ungarischen Recht beurteilt werden. Aber laut dem von der Direkt36 erworbenen Text dementiert Ungarn – nach souveräner Erwägung – das Recht der Rechtspflege der primären Gerichtsbarkeit (wie es im bisher geltenden 1997 verabschiedeten bilateralen Abkommen original formuliert wurde).

In den Text bauten sie ein Schlupfloch ein, wonach in außergewöhnlich wichtigen Fällen die ungarischen Behörden diesen Teil des Abkommens widerrufen können. Nur die Verkehrsregelverstöße und die Unfälle bilden Ausnahmen. Die Untersuchung solcher Fälle ist die vorrangige Aufgabe der ungarischen Polizei mit Kooperation der Amerikaner, aber diese Aussetzung wurde schon in einem bereits 1997 geschaffenen Abkommen festgelegt.

Das Abkommen tritt an die Stelle des 1997 geschlossenen bilateralen Abkommens, und ist für 10 Jahre gültig, was bedeutet, dass es auch in Kraft bleiben wird, nach 10 Jahren aber beidseitig kündbar ist. Die Mehrheit der Kapitel der DCA regelt technische, logistische und rechtliche Fragen, wie z.B. verschiedene Steuerfreiheit, die Rechtslage amerikanischer Unternehmer, oder die Führerscheine.

Die Direkt36 sprach mit zwei solchen diplomatischen Quellen, die behaupteten: es waren Länder, wie Polen, die die DCA eigentlich automatisch unterzeichneten, aber aufgrund der ungarischen Hartnäckigkeit kam die über das Abkommen ebenfalls verhandelnde Slowakei darauf, dass man mit stärkerem Schachern von den Amerikanern gewisse Erlässe erzwingen kann. Ungarn konnte die Verhandlungen vor der Ankunft Pompeos abschließen, die Slowakei nicht.

Die von den Amerikanern erkämpften Nachlässe erscheinen nicht nur im Text der DCA: Ungarn führt  mit der USA Vereinbarungen gleichzeitig über die Beschaffung eines neuen Luftabwehr-Raketensystems und neue Entwicklungen.

Quelle: Unser Mitteleuropa

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