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"Reichsbürger" will für die AfD in den Bundestag

Archivmeldung vom 29.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Aus dem nordrhein-westfälischen Landesverband der AfD kandidiert offenbar ein "Reichsbürger" für die Bundestagswahl im September. Der ostwestfälische Kreis- und Bezirkssprecher Udo Hemmelgarn aus Harsewinkel ist ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten und wird der "Reichsbürger"-Szene zugeordnet. Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" aus gut informierten Kreise. Der Verfassungsschutz NRW teilte auf Anfrage mit, er gebe grundsätzlich keine Auskunft zu personenbezogenen Daten.

Der AfD ist nach eigenen Angaben nichts von dem "Reichsbürger"-Hintergrund ihres Kandidaten bekannt: "Herr Hemmelgarn hat sich immer klar von Reichsbürgern abgegrenzt", hieß es von Landeschef Marcus Pretzell dazu. Hemmelgarn selbst streitet auf Anfrage ab, "Reichsbürger" zu sein oder etwas damit zu tun zu haben. Er stehe "voll und ganz" hinter dem Grundgesetz. Hemmelgarn (57) ist auf einer AfD-Wahlversammlung Ende Februar auf Platz 8 der NRW-Liste für die Bundestagswahl gewählt worden und würde nach aktuellen Umfragewerten der Partei für die AfD in den Bundestag einziehen.

Nach Angaben von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) gibt es auch in der Landesbeamtenschaft "Reichsbürger". Die Landesregierung in NRW geht jetzt mit Disziplinarverfahren gegen sie vor: "In vier Fällen von Landesbeamten, die sich auf das sogenannte Reichsbürgertum berufen haben, wurde bislang ein Disziplinarverfahren eingeleitet, da sich die Berufung auf das sogenannte Reichsbürgertum mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht in Einklang bringen lässt", schreibt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans in einer Vorlage auf Anfrage der FDP in NRW.

Interessanterweise bezeichnet das Wort "Reichsbürger"  unter anderem schlicht einen Menschen, der seine Abstammung bis vor 1913 nachweisen kann. Diesen Nachweis der Abstammung vor 1913 müssen alle EU Angestellten und Abgeordneten und bis 2016 auch alle Polizisten, Richter, uva. erbringen. Der Begriff "Reichsbürger"-Szene ist ein Fantasiebegriff den verschiedene Massenmedien und einige Politiker erfunden haben. Als "Reichsbürger" im Sinne dieser Erfindung bekennt sich bis heute nicht ein Mensch oder Gruppierung in Deutschland. Der Begriff dient neuerdings der Verfolgung und Nachstellung von politisch unliebsamen Menschen, ähnlich wie dies im 3. Reich mit Randgruppen geschah, die nicht die vorgegebene politische Meinung teilten.

Quelle: Rheinische Post (ots) / André Ott

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