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Mindestlohn: Ex-Verfassungsrichter sieht Pressefreiheit in Gefahr

Archivmeldung vom 02.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio sieht durch den Mindestlohn die Pressefreiheit in Gefahr. "Die freie Presse ist privatwirtschaftlich organisiert, und das ist eine wesentliche Voraussetzung für kritische Meinungsbildung", sagte di Fabio dem "Handelsblatt". "Deshalb darf es dem Gesetzgeber nicht gleichgültig sein, wie sich seine Wirtschafts- und Sozialpolitik auf die wirtschaftlichen Grundlagen der Pressefreiheit auswirkt."

Er könne nicht erkennen, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des Mindestlohnvorhabens mit den besonderen Bedingungen der Presse auseinandergesetzt habe, kritisiert di Fabio. Sonst würde sie sich bei der Einführung des Mindestlohns nicht dem Dogma verschreiben, dass es keine Ausnahmen geben dürfe, sagte er weiter. Wenn der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Bedingungen für Zeitungen verändere, müsse er besondere Rücksicht walten lassen, so di Fabio. Denn die Pressefreiheit sei schlechthin grundlegend für die Demokratie in Deutschland.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger fürchtet jährliche Mehrkosten von bis zu 225 Millionen Euro, sollte den Zeitungszustellern statt des bisherigen Stücklohns der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Etliche Zeitungen seien dann in ihrer Existenz bedroht. Daher drohen die Zeitungsverleger laut "Handelsblatt" mit einer Verfassungsklage gegen den Mindestlohn, sollte der Bundestag in den am Donnerstag beginnenden Verhandlungen nicht noch Ausnahmen für Zusteller durchsetzen.

Das Bundesarbeitsministerium habe aber Bereitschaft erkennen lassen, die Sachargumente der Branche aufzunehmen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Dietmar Wolff, dem "Handelsblatt".

Weiterer Widerstand gegen Mindestlohn in Wirtschaft und Politik

In Wirtschaft und Politik regt sich weiter Widerstand gegen den von der Regierung geplanten flächendeckenden Mindestlohn. "Für Problemgruppen am Arbeitsmarkt müssen Ausnahmen gelten", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer dem "Handelsblatt". Sonst werde der ab 2015 geltende Mindestlohn zur unüberwindbaren Hürde für Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Qualifikation –- vor allem in Ostdeutschland.

Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Differenzierungen reichten nicht aus. Der Entwurf sieht zwar Ausnahmen vor, für Langzeitarbeitslose, aber auch für Jugendliche ohne Berufsabschluss, die jünger sind als 18 Jahre. Diese Altersgrenze müsse dringend angehoben werden, forderte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Sonst sei die Gefahr groß, dass Schulabgänger zugunsten des Mindestlohns auf eine Berufsausbildung verzichteten.

"Diesen Anreiz darf es nicht geben", sagte der CDU-Politiker dem "Handelsblatt". Vor allem in Ostdeutschland hofft man weiter, dass bei den am Donnerstag beginnenden Bundestagsberatungen auch noch eine regionale Differenzierung der Lohnuntergrenze durchgesetzt wird.

Das Erzgebirge, die Uckermark oder die Lausitz würden auf einen Schlag mit München oder Stuttgart gleichgesetzt, ohne Produktivitäts- oder Preisunterschiede zu berücksichtigen, kritisiert Sachsens FDP-Fraktionschef Holger Zastrow.

Der Mindestlohn sei ein "Anschlag vor allem auf die kleinen und mittelständischen Betriebe hier im Osten". Zwar gibt es noch die Möglichkeit, bis Ende 2016 per Tarifvertrag von der Lohnuntergrenze abzuweichen. Doch die Gewerkschaften zeigten wenig Bereitschaft, sich darauf einzulassen, sagte Eckhardt Rehberg, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Mecklenburg-Vorpommern, dem "Handelsblatt".

Das zeige etwa das Beispiel der Backwarenindustrie in seinem Bundesland. Für die gelte derzeit kein Tarifvertrag, doch die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) weigere sich beharrlich, Gespräche aufzunehmen, um 2015 mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro starten zu können. Hinzu komme, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahmeregel nur für bundesweite Tarifverträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gelte. Viele regionale Abschlüsse blieben damit außen vor, sagte Rehberg. Das habe Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gerade erst dem Parlamentskreis Mittelstand bestätigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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