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Schäuble droht neuer Ärger im Streit über Erbschaftssteuerreform

Archivmeldung vom 18.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wolfgang Schäuble Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Wolfgang Schäuble Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) droht neuer Ärger im Streit über die Reform der Erbschaftssteuer: Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag und die der CDU im baden-württembergischen Landtag haben eigene Vorschläge zur Erbschaftssteuerreform vorgelegt, die fast in jeder Hinsicht mit denen des Bundesfinanzministers nicht zu vereinbaren sind, berichtet die F.A.Z. (Dienstagsausgabe).

Im Kern enthalte das Papier der Fraktionen folgende Forderungen: Eine Unternehmenserbe soll pro Firmenerwerb bis zu einer Summe von 100 bis 120 Millionen Euro von der Erbschaftssteuer per Freibetrag befreit sein. Schäuble hatte dagegen eine wesentlich niedrigere Freigrenze vorgeschlagen: Er wollte, dass erst Erbschaftssteuern gezahlt werden sollen, wenn pro Erbe, ebenfalls bezogen auf den Erwerbswert, mehr als 20 Millionen Euro Steuern anfallen. Voraussetzung hierfür ist, wie beim Vorschlag der Fraktionen, allerdings die Fortführung des Unternehmens und kein spürbarer Arbeitsplatzabbau.

"Wenn Erben Teile des Unternehmens verkaufen müssten, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen zu können, kann das verheerende Folgen für die Arbeitnehmer haben", heißt es laut F.A.Z. in dem Papier. Außerdem lehnen die Landtagsabgeordneten der CDU im Südwesten und der CSU in Bayern die von Schäuble geplante Einbeziehung von Privatvermögen kategorisch ab.

"Die Einbeziehung von vorhandenem Privatvermögen in die Bedürfnisprüfung käme einer indirekten Vermögensteuer gleich", heißt es in dem Papier. Außerdem sprechen sich der Fraktionsvorsitzende Guido Wolf (CDU) und Thomas Kreuzer (CSU) dafür aus, das Schulden des Unternehmens künftig bei der Berechnung der Steuer vollständig vom Verwaltungsvermögen abgezogen werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 verlangt, das auf das Verwaltungsvermögen von Unternehmen künftig Steuern gezahlt werden müssen. Auch bei der Neufassung der Lohnsummenregelung grenzen sich die Landespolitiker deutlich von ihrem eigenen Bundesfinanzminister ab: Schäuble hatte eine Befreiung von der Lohnsummenregelung bis zu einem Unternehmenswert von einer Million Euro vorgeschlagen. Die Fraktionen wollen eine Befreiung jedes Unternehmens, das weniger als sechs Beschäftigte hat.

Das Bundesfinanzministerium will dem Vernehmen nach in der kommenden Woche einen Referentenentwurf zur Erbschaftssteuerreform vorstellen. In Baden-Württemberg und Bayern waren die Reformvorschläge Schäubles vor allem von mittelständischen Unternehmern kritisiert worden. Das Papier der Fraktionen orientiert sich an den Forderungen, die zum Beispiel auch die "Stiftung Familienunternehmen" aufgestellt hatte.

Der CDU-Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahl 2016, Guido Wolf, sagte "faz.net": "In vielen Unternehmen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Unser Ziel ist, dass ein geordneter Betriebsübergang stattfinden kann. Die Änderungen bei der Erbschaftsteuer dürfen nicht dazu führen, dass Teile des Betriebes verkauft werden müssen, um anfallende Steuern zu bezahlen. Dies ist der tragende Grund für das gemeinsame Eckpunktepapier mit Bayern."

Auch der CSU-Vorstand sprach sich am Montag gegen Schäubles Reformvorschlag aus: Insbesondere der Rückgriff auf private Vermögen würde ein Mühlstein um den Hals des deutschen Mittelstands sein, sagte CSU-Generalsekretär Scheuer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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