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Wolfgang Schäuble: Keine längere Legislatur

Archivmeldung vom 27.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Schäuble Bild: EU2017EE Estonian Presidency, on Flickr CC BY-SA 2.0
Wolfgang Schäuble Bild: EU2017EE Estonian Presidency, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der in dieser Woche gewählte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre ausgesprochen. Der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 30. Oktober) sagte er: „Vier Jahre sind ein ordentliches Maß.“

Hingegen forderte Schäuble einen neuen Anlauf für eine Reform des Wahlrechts mit dem Ziel, die Sitze im Deutschen Bundestag von derzeit 709 nach der nächsten Bundestagswahl zu reduzieren. Er habe „sehr bedauert, dass das in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen ist“, sagte Schäuble und kündigte Gespräche mit den Verantwortlichen in den Fraktionen an. Auch im Hinblick auf eine Neuordnung der parlamentarischen Abläufe, die in der konstituierenden Sitzung des Bundestages am Dienstag in mehreren Geschäftsordnungsanträgen gefordert worden ist, sieht Schäuble Gesprächsbedarf. Er sagte aber auch: „Die einfache Parlamentsreform, die alle Probleme löst, gibt es nicht.“

Das Interview im Wortlaut:

Herr Präsident, derzeit nehmen regelmäßig zwei Dutzend Unionspolitiker an den Sondierungsgesprächen zur Regierungsbildung teil. Ist es für Sie komisch, diesmal nicht dabei zu sein?

Nein, ich hab mich entschieden, eine andere große Aufgabe wahrzunehmen und das ist eine große Ehre für mich. Es war keine leichte Entscheidung, das Amt des Finanzministers aufzugeben. Aber acht Jahre sind genug. Als die Unionsfraktion mir mitgeteilt hat, dass sie mich gern als Bundestagspräsidenten vorschlagen würde, habe ich mich gefreut und mich unmittelbar aus den mit der Regierungstätigkeit verbundenen Geschäften zurückgezogen. Ich bin nach vier Jahren als Innenminister und acht Jahren als Finanzminister in der Merkel-Regierung, die ich mit Leib und Seele ausgefüllt habe, in einer Abkühlphase. Wenn ich jetzt die Sondierungsgespräche sehe, denke ich: Das habe ich alles schon gehabt, da fehlt mir persönlich nichts. Ich finde die neue Aufgabe auch anders, schön und ehrenvoll.

Können Sie sich noch erinnern, was Sie empfunden haben, als Sie 1972, also vor 45 Jahren, Ihre erste Bundestagssitzung als Abgeordneter erlebt haben?

Ja, klar, ich war angespannt. Als relativ junger Mann damals hatte ich einen großen Respekt vor dem Deutschen Bundestag und all diesen Politikern, die ich zum großen Teil ja nur aus den Medien kannte. Es war eine Mischung aus Ehrfurcht und Respekt. Aber natürlich wollte ich auch die Welt verändern. Das alles ist schon sehr bewegend gewesen. Und ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die erfahrenen Kollegen mit uns Neuen sehr kollegial umgegangen sind. Das habe ich später auch so gehalten und immer dafür plädiert, neuen Kollegen unter die Arme zu greifen. Übrigens nicht nur solchen aus der eigenen Fraktion.

Seitdem haben Sie acht Ihrer insgesamt zwölf Vorgänger als Parlamentspräsidenten selbst als Abgeordneter erlebt. Lassen sich aus diesen Erfahrungen Lehren für die eigene Amtsführung ableiten?

Als ich 1972 in den Bundestag kam, wurde mit Annemarie Renger eine Sozialdemokratin Bundestagspräsidentin. Das war für die CDU/CSU eine ganz neue und zunächst einmal schwierige Erfahrung. Dann kamen Karl Carstens, Richard Stücklen, Rainer Barzel, Philipp Jenninger, Rita Süssmuth und Wolfgang Thierse. Jeder hat das Amt auf ganz eigene Weise gestaltet. Schließlich hatten wir mit Norbert Lammert, das ist im Bundestag auf allen Seiten unbestritten, über zwölf Jahre einen großartigen Präsidenten. Ich bin wiederum eine eigene Persönlichkeit. Und mit 75 Jahren muss ich mir keinen anderen mehr als Vorbild nehmen, sondern meine Rolle mit meinen Möglichkeiten so gut wie möglich wahrnehmen.

In Ihrer Antrittsrede haben Sie darauf verwiesen, im Bundestag schlage „das Herz der Demokratie“. Wird die Bedeutung des Parlaments in der Öffentlichkeit hinreichend wahrgenommen?

Parlamentarier sind wahrscheinlich der Meinung, diese Frage mit Nein beantworten zu müssen. Aber der Grad der Akzeptanz liegt an uns, den Abgeordneten. Es hat also wenig Sinn, sich darüber öffentlich zu beklagen. Der Bundestag muss versuchen, seine Aufgaben so gut wie möglich wahrzunehmen. Wobei klar ist: Für die Mehrheit ist die dominierende Aufgabe zwangsläufig, eine Regierung zu bilden und zu tragen. Und für die Opposition, die Regierung im Kampf zwischen Mehrheit und Minderheit auf den Prüfstand zu stellen.

Gelegentlich werden Bundestagssitzungen als dröge empfunden. Brauchen wir eine Reform der parlamentarischen Abläufe?

Die Erwartungen der Öffentlichkeit sind schwer zu fassen. Einerseits sind Kontroversen und spannende Auseinandersetzungen gefragt. Andererseits gibt es ein Grundgefühl in der Bevölkerung, das besagt: Die Parlamentarier sollen sich nicht so viel streiten, sondern gemeinsam an einem Strang ziehen. Wenn sie das dann tun, ist es auch wieder nicht recht. Dann heißt es: Bundestagssitzungen sind dröge. Dabei wird schnell vergessen, dass das Parlament ein Forum mit einem unglaublichen Ausmaß an Sachverstand, an Expertise, an Information ist. Das wird öffentlich nicht immer sichtbar. Da können wir sicher besser werden, keine Frage. Aber wir sollten auch klar machen: Die einfache Parlamentsreform, die alle Probleme löst, gibt es nicht.

Die SPD fordert, die Kanzlerin alle drei Monate zur Regierungsbefragung ins Parlament zu laden.

Ich will die Positionen der Geschäftsordnungsdebatte bei der konstituierenden Sitzung nicht im Einzelnen bewerten. Grundsätzlich habe ich die Debatte aber als einen guten Auftakt für die Legislaturperiode empfunden. Die Beiträge der Parlamentarischen Geschäftsführer haben die unterschiedlichen Positionen sehr gut klar gemacht. Ich finde die Entscheidung richtig zu sagen: Ja, niemand bestreitet, dass es Handlungsbedarf gibt; also sollten wir die einzelnen Punkte genauer prüfen. Ich werde jetzt im Rahmen meiner Möglichkeiten darauf hinwirken, dass das schnell geschieht. Es ist für das Regierungslager wie für die Opposition Pflicht und im Übrigen auch eine Chance, dass der Souverän, dass die Öffentlichkeit versteht, was wir machen.

Gehört zu dem Handlungsbedarf auch eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre?

Darüber müsste im Bundestag diskutiert und mehrheitlich entschieden werden. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass eine längere Legislaturperiode von Vorteil wäre. Jedenfalls habe ich diesen Eindruck in all den Jahren als Parlamentarier nicht gewinnen können. Vier Jahre sind ein ordentliches Maß. Ich war Chef des Kanzleramtes, Fraktionsvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer. In all diesen Ämtern muss man wissen, dass ein ordentliches, seriöses Gesetzgebungsverfahren ein Jahr lang dauert. Also darf man eben nicht erst drei Monate vor Ende der Wahlperiode damit anfangen. An diesem Prinzip würde sich auch bei einem zusätzlichen Jahr nichts ändern

Aber über das Wahlrecht, das uns den größten Bundestag aller Zeiten beschert hat, müsste man schon nachdenken, oder?

Auch hier gilt: Die Fraktionen im Bundestag müssen sich einigen. Das wird nicht einfach. Aber natürlich ist der Hinweis richtig, dass das Parlament sehr groß geworden ist. Deswegen wird es einen neuen Anlauf geben müssen. Ich habe sehr bedauert, dass das in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen ist und werde deshalb vertrauensvolle Gespräche mit den Verantwortlichen in den Fraktionen führen.

Auch der Ruf, plebiszitäre Elemente auf Bundesebene einzuführen, wird lauter. Von allen im Bundestag vertretenen Parteien ist Ihre die einzige, die das nicht in der einen oder anderen Form fordert.

Man muss das genau abwägen. Aber ich glaube, dass es eine Aufgeschlossenheit im Bundestag gibt, wenigstens über mehr plebiszitäre Elemente nachzudenken. Andererseits wird gerade in unserer von Kommunikation geprägten Welt, in der partikulare Interessen sich stark verbreiten können, eine stabile, von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit geprägte Demokratie ohne das Prinzip der Repräsentation nicht funktionieren. Davon bin ich zutiefst überzeugt.

Ist der Bundestag als einziges direkt gewähltes Verfassungsorgan selbstbewusst genug gegenüber der Regierung?

Der Bundestag ist ja eben nicht wie im präsidialen Verfassungssystem der Vereinigten Staaten von Amerika nur der Gegenpart zur Regierung, sondern muss in seiner Mehrheit auch die Regierung tragen.

Die das Parlament aber gleichzeitig kontrollieren soll. Wie lässt sich dieser Spannungsbogen für den Abgeordneten ausfüllen?

Ganz gut. Unsere freiheitliche Verfassung beruht wie alle rechtstaatlichen Verfassungen auf dem Prinzip von checks und balances. Nur: Das Mehrheitsprinzip allein macht noch keine stabile Ordnung. Das zweite relevante Element ist das Recht. Und damit auch der Schutz von Minderheiten, das Recht jedes Einzelnen und unabhängiger Institutionen. Deswegen hat der Bundestag ja auch nicht alles zu entscheiden. So war die Geldpolitik seit 1949 nicht der politischen Mehrheit anvertraut. Ebenfalls steht die Unabhängigkeit der Justiz für jeden überzeugten Demokraten außer Frage. Der Bundestag hat also mehrere Funktionen: Politisch muss die Mehrheit die Regierung tragen; gleichzeitig hat der Bundestag die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Das heißt, er muss sich selbst kontrollieren. Daher geben wir uns ja auch Regeln, wie wir Abgeordnete uns selbst verhalten sollen. Darüber wacht beispielsweise der Ältestenrat. Einer, der acht Jahre lang Finanzminister war, wird ohnehin sagen: Man muss sehr aufpassen, dass immer auch andere darauf achten, dass das eigene Handeln nicht unbegrenzt ist. Es braucht immer Kontrolle.

Welchen Ratschlag gibt der dienstälteste Bundestagsabgeordnete seinen erstmals ins Parlament gewählten Kollegen?

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit meinen damaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden Rainer Barzel. Der hat damals zu mir gesagt: „Wissen Sie, reden können hier alle, sonst wären sie nicht hier. Was Sie hier lernen können und lernen müssen oder sollten, ist Zuhören.“ Genau zuhören, das ist der eine Ratschlag. Der zweite Ratschlag ist, zu verinnerlichen, dass man einer von 709 Abgeordneten ist. Man hat seine eigene Verantwortung, wie es im Grundgesetz steht. Aber man ist ebenfalls gewählt als Teil einer politischen Gemeinschaft. Daraus ergibt sich ein guter Maßstab für die richtige Balance zwischen Selbstbewusstsein und der Bereitschaft, sich auf Argumente anderer einzulassen und so Einigungen zu ermöglichen. Ich habe ja auch in der konstituierenden Sitzung in meiner einleitenden Bemerkung versucht zu beschreiben, dass es ein komplizierter Prozess ist, Interessen und Meinungen zu vertreten, aber auch mitzuwirken an der Notwenigkeit, die Vielfalt von Interessen durch Kompromisse zu reduzieren und Mehrheitsentscheidungen herbeizuführen.

Sie spielen auf die Fraktionsdisziplin an.

Dass Fraktionen nach intensiven Diskussionen am Ende möglichst gemeinsam handeln, ist ein Gebot der Klugheit. Deswegen sind die Debatten, die ich in der Öffentlichkeit über Fraktionszwang höre, Unsinn. Jeder Abgeordnete ist frei und kann machen, was er will. Aber wenn er klug ist, weiß er, dass er alleine nicht so viel erreichen kann. Und dass diejenigen, die ihn gewählt haben, ihn auch nicht nur als Solisten gewählt haben. Das sagt einer, der so oft wie kein anderer in seinem Wahlkreis direkt gewählt worden ist.

Quelle: Deutscher Bundestag

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