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Bundestag beschließt Bund-Länder-Finanzreform

Archivmeldung vom 01.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mal schnell im Grundgesetz - fälschlicherweise auch Verfassung genannt - rumschmieren, ist mittlerweile ein beliebter Sport für Berufspolitiker...
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Bild: Toni Affronti / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag die umfassende Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems beschlossen. Mehr als die nötigen zwei Drittel der Abgeordneten stimmten in mehreren Abstimmungen für das Reformpaket der Bundesregierung. Beim neuen Bund-Länder-Finanzpakt handelt es sich um das größte Reformprojekt der Großen Koalition. Darin werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab 2020 geregelt.

Der Finanzausgleich zwischen den Ländern wird in seiner aktuellen Form abgeschafft, die Bundesländer sollen dafür ab 2020 jährlich zunächst fast zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten. Im Gegenzug erhält der Bund mehr Mitspracherechte bei den Angelegenheiten der Länder, unter anderem bei Investitionen in Schulen und beim Bau von Autobahnen in Form einer neuen Infrastrukturgesellschaft. Für das Reformpaket waren 13 Grundgesetzänderungen nötig.

Kritiker werfen der Regierung unter anderem vor, mit der Reform zu sehr ins Grundgesetz einzugreifen. Zu den prominentesten Gegnern zählt Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der angekündigt hatte, gegen die Reform zu stimmen. Er halte die Serie von Verfassungsänderungen für "formal grenzwertig, um nicht zu sagen indiskutabel", sagte Lammert dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND). Die umfangreichen Gesetzespakete samt Grundgesetzänderungen beförderten eine Entwicklung "hin zum Zentralstaat".

Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Gesetzespaket. Auch dort gilt die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit als sicher.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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