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AOK: Zusatzbeiträge kein Ersatz für Kostenbegrenzung

Archivmeldung vom 26.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
AOK-Bundesverband
AOK-Bundesverband

Angesichts der Diskussion um Zusatzbeiträge hat der AOK-Bundesverband an die Politik appelliert, Zusatzbeiträge nicht als Ersatz für dringend notwendige gesetzliche Begrenzungen des Ausgabenwachstums zu verwenden.

In den letzten fünf Jahren seien die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen um 30 Milliarden Euro gestiegen. Dies seien 20 Prozent mehr als vorher, während das Bruttosozialprodukt nur um acht Prozent gestiegen sei. Deshalb hält die AOK eine Konsolidierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für dringend notwendig. Leistungsausgrenzungen oder höhere Zuzahlungen lehne die AOK ab.

So solle die Bundesregierung im geplanten "Gesetz zur Stabilisierung der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme" die Gesamtausgaben der GKV für die Leistungserbringer an die Wirtschaftsentwicklung Deutschlands - bis einschließlich 2013 - koppeln, erläuterte dazu Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Graalmann: "Bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise kann auch von den Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen erwartet werden, dass sie sich an der Konsolidierung beteiligen". Diese Forderung passe auch zum Grundsatz der Koalitionsvereinbarung, dass das Ausgabenwachstum des Bundeshaushaltes unter dem Wachstum des Bruttoinlandproduktes liegen müsse. "Auch Leistungserbringer sollten sich für einen begrenzten Zeitraum bescheiden und damit zufrieden geben, dass ihre Einnahmen nicht stärker wachsen als die gesamte Wirtschaft", sagte Graalmann. Das wäre nach derzeitiger Schätzung der Wirtschaftsinstitute ein Plus von 1,5 Prozent pro Jahr. Mit einer Beteiligung der Leistungserbringer kann nach Ansicht Graalmanns eine "konjunkturschädliche und sozial problematische Belastung der Kassenmitglieder durch neue Zusatzbeiträge" deutlich begrenzt werden.

Graalmann kritisierte die jetzt mit Blick auf die Zusatzbeiträge erhobene Forderung Frank Ulrich Montgomerys nach einer so genannten Priorisierung medizinischer Leistungen. Graalmann: "Was Montgomery aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung streichen will, soll dann der Patient viel teurer als privatärztliche Leistung einkaufen. Statt Leistungsausgrenzung aus der Gesetzlichen Krankenversicherung brauchen wir einen Beitrag der Ärzteschaft zu einer effizienteren medizinischen Leistung."

"Es muss darum gehen", so Graalmann weiter, "eine nachhaltige Finanzierung mit sicheren Leistungen für die Versicherten und mit hoher Versorgungsqualität in Einklang zu bringen. Wir brauchen weiterhin den barrierefreien Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen - unabhängig von Alter und Einkommen. Auch der solidarische Ausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht in Frage gestellt werden".

Der vom Bundeskabinett beschlossene Staatszuschuss von 3,9 Milliarden Euro zum Ausgleich der konjunkturbedingten Einnahmeausfälle sei ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds im Jahr 2010. Der Zuschuss habe dazu beigetragen, dass die AOK ohne Zusatzbeiträge in das neue Jahr gestartet sei. Allerdings müsse jetzt die Ankündigung des Koalitionsvertrages, "unnötige Ausgaben sind zu vermeiden", mit Leben gefüllt werden. "Für die AOK ist es nicht akzeptabel, wenn ein schleichender Übergang von kleinen Zusatzbeiträgen zu großen Kopfpauschalen vollzogen würde, weil man den Ausgaben keine Zügel anlegt", so Graalmann. Ungebremstes Ausgabenwachstum führe zu einer finanziellen Überbelastung der Beitragszahler und gefährde den wirtschaftlichen Aufschwung.

Graalmann sprach sich dafür aus, durch zügige Reformschritte den gesetzlichen Krankenkassen mehr Handlungsspielraum im Wettbewerb um eine gute und wirtschaftliche Versorgung zu geben. Viele Wirtschaftlichkeitsreserven insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung und im Bereich Krankenhaus seien noch zu heben. Wie das gehen könne, habe die AOK exemplarisch durch ihre Arzneimittel-Rabattverträge gezeigt. Für einen solchen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit müsse die Politik mutig sowohl die notwendigen wettbewerblichen Spielräume schaffen als auch den ordnungspolitischen Rahmen setzen. Beispielhaft nannte Graalmann dazu klare Regeln gegen die Risikoselektion gesunder Versicherter sowie den Abbau von Wettbewerbsschranken bei den Leistungserbringern. Die Private Krankenversicherung fordert von der neuen Bundesregierung dringend direkten Einfluss auf Preis, Menge und Qualität der Leistungen. Dies zeige deutlich, dass eine reine Kostenerstattung nicht zukunftsweisend sei. Die AOK habe konkrete Reformvorschläge für eine wettbewerbliche Öffnung vorgelegt und sei bereit, an der Erarbeitung tragfähiger Lösungsoptionen in der vorgesehenen Reformkommission konstruktiv mitzuwirken. 

Quelle: AOK-Bundesverband

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