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AfD Bayern: „Für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen - Christentum ist in Bayern zu privilegieren“

Archivmeldung vom 20.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Manfred Jahreis / pixelio.de
Bild: Manfred Jahreis / pixelio.de

Am 13. März stufte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Schulen als grundgesetzwidrig ein. Besonders die Bevorzugung des Christentums in vier Bundesländern (darunter Bayern) kritisierten die Richter deutlich. Die AfD Bayern sieht in dem Richterspruch dagegen eine große Gefahr für die Integration.

Dazu erklärt Andre Wächter, bayerischer Landesvorsitzender der AfD: „Was in den Schulen gelehrt und gelebt wird, ist prägend für unsere Schüler. Die Prägung unserer Kinder soll selbstverständlich auf aufgeklärten christlich-abendländischen Werten beruhen. Das Tragen des Kopftuches als politisches Symbol eines unaufgeklärten Islam und als Zeichen der Unterdrückung der Frau darf in Schulen deshalb auf keinen Fall beworben werden.“

Lehrkräfte haben Vorbildfunktion und sollen grundsätzlich politische und weltanschauliche Neutralität ausstrahlen. Integration im Wortsinn kann aus Sicht der AfD Bayern aber nur funktionieren, wenn den Zuwanderern eine Leitkultur angeboten wird, in die sie sich dann integrieren können. Doch eine Leitkultur kann man nur erhalten, wenn man seine Traditionen wertschätzt und pflegt. Daher fordert Andre Wächter: „Zwar darf niemand an der Ausübung seiner Religion gehindert werden, die Traditionen und das Selbstverständnis der Mehrheitsgesellschaft müssen aber in den Schulen tonangebend sein. Insofern ist in Bayern das Christentum zu privilegieren. Das sollten unsere neuen Mitbürger akzeptieren.“

Zudem stellt er nachdenklich fest, dass auch das Bundesverfassungsgericht offensichtlich vom politischen Zeitgeist erfasst ist, dem zugunsten von ausufernder Toleranz, Buntheit und Vielfalt alles unterzuordnen ist.

Kirchenrechtler kritisiert Benachteiligung christlicher Kreuze durch Kopftuch-Urteil

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Michael Heinig, sieht beim neuen Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Ungleichbehandlung von muslimischen Kopftüchern und christlichen Kreuzen. "Es ist widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht", sagte er der "Welt".

Heinig, Professor für Staats- und Kirchenrecht an der Universität Göttingen, stützt sich dabei auf einen Vergleich des sogenannten Kruzifix-Beschlusses von 1995 mit dem neuen Kopftuch-Urteil des Ersten Senats in Karlsruhe. "Der Erste Senat bewertet die Rechte der Schüler und Eltern auffallend anders als im sogenannten Kruzifix-Beschluss", sagte Heinig. "Damals wurde gesagt, dass ein Kruzifix in der Schule geeignet sein könne, die negative Religionsfreiheit der Schüler, also ihr Recht auf Nicht-Behelligtwerden durch religiöse Symbole, zu verletzen. Jetzt aber heißt es, dass die negative Religionsfreiheit der Schüler nicht beeinträchtigt werde, wenn die Lehrerin ein Kopftuch trägt, weil die Begegnung mit religiösen Symbolen zum Alltag gehöre." Nach dem neuen Urteil werde ein Verbot des Kopftuchs nur "davon abhängig macht, dass der Schulfriede konkret gefährdet ist, es also eine aufgeheizte, die Erziehungsfunktion störende Situation geben muss, ehe eine Lehrerin ihr Kopftuch abzulegen hat. Grundrechte der Schüler oder Eltern sollen dabei keine Rolle spielen." Daraus folgt für Heinig: "Wer sich nachhaltig am Kopftuch stört, wird durch die Entscheidung im Grunde aufgefordert, sich selbst zu radikalisieren, um eine Störung des Schuldfriedens zu bewirken. Denn eine eigene Rechtsposition wird ihm nicht zugestanden." Er hege daher, so Heinig, "Zweifel, ob es sich wirklich um eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handelt".

Grundsätzlich jedoch hält Heinig es für richtig, Kopftücher nicht generell aus Schulen zu verbannen. "Generell ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht einem christlich-kulturalistischen Verfassungsverständnis eine Absage erteilt, bei dem eine zuvor fremde Religion wie der Islam mit seinen Symbolen weniger wohlwollend behandelt wird als das Christentum. Dass diese Ungleichbehandlung nun aufgegeben wird, ist richtig." Dies gelte "vor allem deshalb, weil nicht etwa alle Religionen in gleicher Weise aus den Schulen verbannt werden sollen, sondern genau umgekehrt gesagt wird, dass der Staat des Grundgesetzes offen ist für die Religionen seiner Bürger, auch seiner muslimischen Lehrerinnen". Dass diese Lehrerinnen nun "zu ihrem Glauben auch nach außen sichtbar stehen können", sei "eine begrüßenswerte Absage an den Laizismus", sagte Heinig der "Welt".

Umfrage: 53 Prozent begrüßen Aufhebung des Kopftuchverbots an Schulen

Die Mehrheit der Deutschen hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt hat, für richtig: Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS/Emnid für das Nachrichtenmagazin "Focus" begrüßen 53 Prozent der Bundesbürger den Richterspruch, 37 Prozent halten ihn für falsch.

Unter den Anhängern der Grünen ist die Zustimmung besonders groß (81 Prozent). Lediglich die Anhänger von AfD (54 Prozent) und FDP (67 Prozent) lehnen das Karlsruher Urteil mehrheitlich ab.

Quelle: AfD Bayern / dts Nachrichtenagentur

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