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Ausgangssperre: Gesellschaft für Freiheitsrechte geht vors Verfassungsgericht

Archivmeldung vom 26.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Foto: Elkawe
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Seit Freitagabend gilt per Gesetz die bundesweite Ausgangssperre. Doch kaum eingerichtet, wird sie schon von allen Seiten angegriffen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein – und die Chancen stehen ziemlich gut. Dies berichtet das Magazin "RT Deutsch unter Verweis auf eine Pressemitteilung von "Freiheitsrechte.org".

Weiter berichtet RT Deutsch: "Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat am Samstag gegen die Ausgangssperre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Die zwölf Beschwerdeführer, darunter Politiker und Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder des Abgeordnetenhauses Berlin und Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und SPD, verlangen die Aufhebung der Maßnahme. Laut Pressemitteilung stellt sich das Verfahren ausdrücklich nicht gegen das "ganze 'Notbremsegesetz', sondern geht gezielt gegen die verfassungswidrige Ausgangssperre vor".

Mit der Klage folgt die Gesellschaft ihrer Ankündigung vom 19. April, gegen das Gesetz in der beschlossenen Form vorzugehen. Grundlage ist ein juristisches Gutachten, das von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg erstellt wurde. Dieses sieht in der Ausgangssperre zahlreiche Eingriffe gegen die Grundrechte gegeben, darunter die Freiheit der Person, die körperliche Unversehrtheit und die Freizügigkeit.

Beim Bundesverfassungsgericht gingen bereits zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden ein. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren gesichtet, die sich gegen das novellierte Infektionsschutzgesetz richten – und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage des Nordkuriers. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.

Vereinzelte Proteste

In einigen Städten hatten am Abend zu Sonntag insgesamt einige Hundert Menschen gegen die Ausgangsbeschränkungen protestiert. Die Demonstrationen verliefen nach Angaben der Polizei friedlich. In Frankfurt zogen etwa 300 Demonstranten mit Plakaten durch die Innenstadt, einige zündeten dabei stark rauchende Feuerwerkskörper. In Hannover protestierten rund 100 Menschen. Beide Demonstrationen waren zuvor bei der Polizei angemeldet worden. In Kassel nahmen für eine halbe Stunde etwa 50 Menschen an einem nicht angemeldeten Aufzug teil; die Corona-Abstandsregeln wurden dabei laut Polizei weitestgehend eingehalten. In Berlin versammelten sich nach einem Aufruf im Internet spontan etwa 20 bis 30 Radfahrer zu einer Protestfahrt.

Das neue Bundesgesetz zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen sieht nächtliche Ausgangssperren zwischen 22.00 und 5.00 Uhr vor, wenn in einer Stadt oder einem Landkreis die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dies ist derzeit in sehr vielen Kreisen und Städten der Fall. In diesen Nachtstunden darf man dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit. Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur allein.


Quelle: RT Deutsch

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