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Hintergrundinformation zur Bundestagswahl 2021: Prognose, Hochrechnung, Ergebnis

Archivmeldung vom 24.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlurne in Form einer Mülltonne in einem Wahllokal (Symbolbild)
Wahlurne in Form einer Mülltonne in einem Wahllokal (Symbolbild)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Prognose, Hochrechnung, vorläufiges Ergebnis. Diese Begriffe hört man gerade in der Berichterstattung am Wahltag oft in den Medien. Doch was sind die Unterschiede? "Die jeweiligen Wahlleitungen geben vorläufige amtliche Ergebnisse bekannt, sobald die Auszählung der Stimmen abgeschlossen ist.", erklärt Bundeswahlleiter Georg Thiel. "Prognosen und die auf den amtlichen Ergebnissen beruhenden Hochrechnungen sind jedoch Sache der Wahlforschungsinstitute."

Im Einzelnen lassen sich die Unterschiede wie folgt beschreiben:

Prognosen von Wahlforschungsinstituten sind erste Schätzungen des Wahlergebnisses am Wahltag unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Sie beruhen auf sogenannten "Exit Polls", also Befragungen der Wählerinnen und Wähler direkt nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen durch die Wahlforschungsinstitute. Diese Prognosen zeigen dann eine erste Tendenz für das voraussichtliche Wahlergebnis.

Hochrechnungen der Wahlforschungsinstitute am Wahlabend verwenden bereits vorliegende, amtlich ermittelte Wahlergebnisse. Hierfür werden die amtlich ermittelten Ergebnisse repräsentativ ausgewählter Wahlbezirke hochgerechnet und nach 18 Uhr veröffentlicht. Je mehr amtliche Teilergebnisse vorliegen, desto exakter wird die Hochrechnung.

Das vorläufige Wahlergebnis wird in der Wahlnacht vom Bundeswahlleiter auf Basis der Meldungen der Landeswahlleitungen, welche die Ergebnisse aller Wahlkreise des Wahlgebietes enthalten, ermittelt und bekannt gegeben.

Das endgültige Wahlergebnis wird vom Bundeswahlausschuss auf der Grundlage der Niederschriften aller Kreis- und Landeswahlausschüsse abschließend festgestellt. Dieses Ergebnis kann von dem am Wahlabend veröffentlichten vorläufigen Ergebnis abweichen.

Der Bundeswahlleiter macht das endgültige Wahlergebnis für das gesamte Wahlgebiet etwa drei Wochen nach dem Wahltag im Bundesanzeiger bekannt.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)


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