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Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2009

Archivmeldung vom 28.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter hat am 28. September 2009 um 3.35 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 bekannt gegeben.

Bei einer Wahlbeteiligung von 70,8 Prozent (2005: 77,7 Prozent) haben die:

- SPD: 23,0 Prozent (2005: 34,2 Prozent)
- CDU: 27,3 Prozent (2005: 27,8 Prozent)
- FDP: 14,6 Prozent (2005:  9,8 Prozent)
- DIE LINKE: 11,9 Prozent (2005:  8,7 Prozent)
- GRÜNE: 10,7 Prozent (2005:  8,1 Prozent)
- CSU: 6,5 Prozent (2005:  7,4 Prozent)
- Sonstige: 6,0 Prozent (2005:  3,9 Prozent)

aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2009  1,5 Prozent (2005: 1,6 Prozent).

Der Anteil der ungültigen Erststimmen betrug bei der Bundestagswahl 2009  1,7 Prozent (2005: 1,8 Prozent).

Der neu gewählte Bundestag wird nach § 1 Abs. 1 Bundeswahlgesetz aus 598 Abgeordneten zuzüglich 24 Überhangmandaten, also aus insgesamt 622 Abgeordneten (2005: 614 Abgeordneten) bestehen.

Im 17. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) vertreten sein:

 

- SPD: 146 Sitze (2005: 222),  darunter 64 Wahlkreissitze
(2005: 145)
- CDU: 194 Sitze (2005: 180),  darunter 173 Wahlkreissitze
(2005: 106)
- FDP: 93 Sitze (2005: 61),  darunter 0 Wahlkreissitze
(2005: 0)
- DIE LINKE: 76 Sitze (2005: 54),  darunter 16 Wahlkreissitze
(2005: 3)
- GRÜNE: 68 Sitze (2005: 51),  darunter 1 Wahlkreissitz
(2005: 1)
- CSU: 45 Sitze (2005: 46),  darunter 45 Wahlkreissitze
(2005: 44)

 

Die vorläufige Sitzverteilung nach Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei steht im Internet zur Verfügung.

Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis wie folgt:

- CDU: 21 Überhangmandate davon  1 in Schleswig-Holstein
    2 in Mecklenburg-Vorpommern
    4 in Sachsen
    1 in Thüringen
    2 in Rheinland-Pfalz
    10 in Baden-Württemberg
    1 im Saarland
- CSU: 3 Überhangmandate   in Bayern

Auf die übrigen Parteien entfallen keine Überhangmandate.

Quelle: Der Bundeswahlleiter

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