SPD-Abgeordnete stellen Rechtsgrundlage von Zurückweisungen infrage
Archivmeldung vom 21.05.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Unbekannt / Eigenes Werk
Mehrere SPD-Bundestagsabgeordnete haben rechtliche Zweifel an den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen geäußert. "Weisungen an die Bundespolizei auf eventuell wackeliger Rechtsgrundlage werden der Situation nicht gerecht, insbesondere wenn damit vor allem politische Signale bezweckt werden", sagte Sebastian Roloff, Bundestagsabgeordneter aus Bayern und Mitglied im SPD-Parteivorstand, dem "Stern". "Der Innenminister ist gehalten, rechtlich sauber und nachvollziehbar vorzugehen."
CSU-Innenminister Alexander Dobrindt hat der Bundespolizei per Erlass
ausdrücklich erlaubt, Menschen auch dann zurückzuschicken, wenn sie ein
Schutzgesuch äußern, und angekündigt, der EU-Kommission eine rechtliche
Begründung für die verschärften Grenzkontrollen zu liefern. Die
Rechtsgrundlage für das Vorgehen an der deutschen Grenze ist umstritten.
Nach der Dublin-Verordnung können Flüchtlinge nur dann in andere
EU-Staaten zurückgeschickt werden, wenn zuvor geprüft wurde, welcher
EU-Staat zuständig ist und ob dort die Rechte des Betroffenen geschützt
werden.
Jan Dieren, Vorsitzender der SPD-Parteilinken "DL21",
kritisiert den Eindruck, "dass die Weisung aus dem Innenministerium
erteilt wurde, ohne vorher eine belastbare Rechtsgrundlage zu finden".
Das wäre bedenklich, "weil man dann befürchten müsste, dass mehr Wert
auf die imposante Schlagzeile gelegt wurde, als zu schauen, was
vernünftig wäre", sagte der Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen dem
Magazin.
Im Ziel, die irreguläre Migration zurückzudrängen, sei
man sich einig, sagte SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci dem "Stern".
"Entscheidend ist, dass die zurückgewiesenen Asylsuchenden Zugang zu
einem Verfahren haben." Auch deshalb bestehe die SPD-Bundestagsfraktion
auf der Abstimmung mit den Nachbarländern, sagte der Abgeordnete aus
Baden-Württemberg. "Niemandem ist damit gedient, wenn Menschen in
Grenzgebieten untertauchen und dann eine andere Stelle für den Übertritt
suchen."
Die Begriffe "illegalen Migration", "irreguläre
Migration" und "undokumentierte Migration" werden häufig synonym
verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen,
gilt zunächst als "illegal eingereist", da sie Asylanträge nicht vor
ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das
Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention
wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge
genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur