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Interview: Wie Upload-Filter die Informations- und Meinungsfreiheit beschneiden werden

Archivmeldung vom 22.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daniel Rödding (2019)
Daniel Rödding (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die im Europaparlament zur Abstimmung anstehende EU-Urheberrechtsreform wird von der AfD abgelehnt. Besonders der Artikel 13 wird den Urhebern von im Netz veröffentlichten Inhalten kaum Vorteile, aber vielen Internet-Dienstleistern und Portalbetreibern erhebliche Probleme bringen.

Auch private Nutzer werden beim Hochladen, Teilen und Verbreiten von Bildern in den Sozialen Medien mit erheblichen Einschränkungen und ‚zensierten‘ Beiträgen rechnen müssen. AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen wird im Europaparlament gegen die Urheberrechtsreform stimmen und fordert die anderen deutschen Politiker im EU-Parlament auf, ebenfalls mit Nein zu stimmen.

Im Interview erläutert Daniel Rödding, Softwareentwickler und Internet-Experte im AfD-Bundesfachausschuss 10 ‚Klima, Energie, Technik und Digitalisierung‘, warum die zur Abstimmung gestellte EU-Urheberrechtsreform nicht vom Europaparlament angenommen werden sollte.

AfDKompakt: Herr Rödding, Sie arbeiten als Fachexperte in unserem Bundesfachausschuss 10 zum Thema Digitalisierung mit. Da haben Sie sicherlich mitbekommen, dass es in den letzten Wochen massive Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform gegeben hat. Sind diese Proteste gerechtfertigt?

Rödding: Definitiv ja. Der aktuelle Entwurf, über den nun das EU-Parlament in wenigen Tagen abstimmen soll, ist hochgradig problematisch. Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass diese Richtlinie geeignet ist, das freie Internet in heutiger Form zumindest empfindlich einzuschränken. Und damit auch die Meinungsfreiheit im Internet.

Rödding: Über die Schiene des Urheberrechts wird die Nutzung von Kommunikationsplattformen eingeschränkt und Betreiber solcher Plattformen werden massiven neuen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Insbesondere sollen sie für Handlungen ihrer Benutzer in die Haftung genommen werden, selbst wenn sie von diesen nicht einmal Kenntnis erlangt haben. Das ist der eine Punkt. Zweites großes Problem ist, dass über das sogenannte „Leistungsschutzrecht“ das Recht auf Verlinkung z. B. von Zeitungsartikeln eingeschränkt zu werden droht. Stellen Sie sich als Extremszenario ein World Wide Web ohne Links vor. Wie gut würde das funktionieren?

AfDKompakt: Das klingt alles sehr beunruhigend. Was genau wird denn nun von Plattformbetreibern wie z. B. YouTube oder Facebook genau verlangt?

Rödding: Plattformen, auf den Nutzer selbst Inhalte bereitstellen können, sollen für sämtliche Urheberrechtsverstöße, die auf ihren Plattformen begangen werden, haften. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, wo derartige Inhalte erst nach Beanstandung unverzüglich vom Netz genommen werden müssen, sollen sie sofort haftbar gemacht werden können, sobald derartige Inhalte im Netz stehen.

AfDKompakt: Deswegen diese „Upload-Filter“? Wie funktionieren die eigentlich?

Rödding: Genau. Auf großen Plattformen werden in jeder Minute so viele neue Bilder, Videos und Tonbeiträge hochgeladen, dass das durch menschliche Sichtung kaum noch im Blick gehalten werden kann. „Upload-Filter“ stehen zwar nirgends im Text des Richtlinienentwurfs drin, aber ohne die geht da faktisch nichts. Solche Filter nehmen Prüfsummen von ganzen Dateien bzw. Ausschnitten daraus und gleichen sie mit Datenbanken ab, in denen Prüfsummen geschützter Werke hinterlegt sind.

AfDKompakt: Das klingt doch eigentlich gar nicht so schlecht. Warum sehen Sie dadurch die Freiheit des Internet bedroht?

Rödding: Zunächst einmal können Upload-Filter nicht zuverlässig funktionieren. Stellen Sie sich eine Musikdatei vor, zu der nur die Prüfsumme in irgendeiner Datenbank steht. Also letztlich eine Art Quersumme über die in der Datei enthaltenen Daten. Stellen Sie sich nun vor, Sie laden so eine Datei in ein Audio-Bearbeitungsprogramm ein, ändern ein wenig die Lautstärke, und speichern das wieder ab. Ergebnis ist eine neue Datei mit anderer Prüfsumme. So leicht lässt sich im Prinzip ein solcher Filter umgehen.

Viel gravierender ist aber, dass es etliche Fälle im klassischen Urheberrecht gibt, wo die Nutzung z. B. von Ausschnitten fremder, urheberrechtlich geschützter Werke rechtlich erlaubt ist. Nur mal als Beispiel: Nachrichtenberichterstattung, Satire, Parodie, oder auch das normale Recht auf Nutzung kurzer Zitate. Ein technischer Filter kann so etwas nicht erkennen. Der sieht im Zweifelsfall nur, dass da Elemente eines urheberrechtlich geschützten Werkes enthalten sind, und sperrt sofort den ganzen Beitrag eines Nutzers. Es droht also eine Situation, wo sogenanntes „Overblocking“ stattfindet. Das kann Meinungsfreiheit empfindlich einschränken.

AfDKompakt: Nun haben wir schon öfter gehört, dass solche Mechanismen bereits heute auf manchen Plattformen im Einsatz sind. Also kann es doch gar nicht so schlimm sein?

Rödding: Es ist richtig, dass Plattformen wie z. B. YouTube bereits heute solche Verfahren einsetzen. Aber sie tun das nur selektiv für Werke, die über bestimmte Musik- und Filmverlage vertrieben werden. Der EU-Richtlinienentwurf sieht aber nun vor, dass fast alle Plattformbetreiber derartige Vorkehrungen vornehmen müssen. Kleinere Plattformen können das nicht leisten. Die leben zukünftig mit hohen neuen Rechtsunsicherheiten oder müssen sogar dicht machen.

AfDKompakt: Es war doch immer die Rede davon, dass diese Regelungen nur für die großen Plattformen gelten sollen…

Rödding: … jaja, das war auch in früheren Versionen des Entwurfes mal so. Da stand grob drin, dass Unternehmen unter einem gewissen Mindestumsatz und Mindestgewinn, oder auch sehr junge Start-ups, ausgenommen werden sollen. Das wurde mittlerweile dank Lobbyarbeit dahingehend umgebaut, dass nur noch Unternehmen mit kleinem Umsatz, die zusätzlich(!) nicht älter als 3 Jahre sein dürfen, von den Ausnahmeklauseln profitieren. Damit trifft die neue Regelung theoretisch jeden Anglerverein, der ein öffentliches Mitgliederforum im Netz betreibt und älter als 3 Jahre ist. Selbst wenn er quasi keinen Umsatz mit seinem Forum macht.

AfDKompakt: Das klingt alles gar nicht so gut.

Rödding: Richtig. Kleinere Plattformen würden sich den Einsatz solcher Filter rein finanziell nicht leisten können. Hinzu kommt noch eine weitere Anforderung aus dem Entwurf: Plattformbetreiber sollen sich auch noch aktiv darum bemühen, möglichst mit allen Rechteinhabern Rahmenvereinbarungen abzuschließen, damit hochgeladene Inhalte quasi vorab lizensiert und damit legalisiert werden. Das ist illusorisch. Die Welt besteht nicht nur aus Walt Disney Entertainment, Universal und Sony Music. Es gibt Milliarden Rechteinhaber auf dieser Welt. Jeder Mensch kann zum Urheber werden. Wie soll ich als Plattformbetreiber mit Milliarden von Menschen im Vorfeld solche Vereinbarungen abschließen? Und wo sollen überhaupt „Upload-Filter“ dann alle Daten herbekommen, um zuverlässig auf geschützte Inhalte zu filtern? Die Richtlinie enthält Formulierungen, die den Politikern von den Lobbyisten eingeflüstert wurden, und die Protagonisten sind offenbar frei von jeglicher realweltlichen Sachkompetenz.

AfDKompakt: Sie hatten vorhin auch noch so ein sperriges Wort „Leistungsschutzrecht“ angesprochen. Worum geht es dabei?

Rödding: Hierbei geht es um den Versuch der Presseunternehmen, automatisierte Nachrichtensammeldienste wie z. B. „Google News“ zur Kasse zu bitten. Das möchte man insbesondere darüber erreichen, dass bereits kurze Überschriften als urheberrechtlich geschützt definiert werden sollen. Das heißt: wer eine Webseite betreibt, auf der Nachrichten aufgelistet und verlinkt werden, kann mit dieser neuen Norm in Konflikt geraten.

AfDKompakt: Warum sprechen Sie die Verlinkung an?

Rödding: Ganz einfach. Typischerweise verlinkt man Nachrichtenartikel, indem man die Überschrift zitiert. Genau diese sollen aber nun unter urheberrechtlichen Schutz fallen. Das stellt das Verlinkungsprinzip im World Wide Web auf den Kopf. Und übrigens: Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Urheberrechtsexperten zu dem Schluss gekommen, dass Zeitungsnachrichten regelmäßig nicht über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügen, um überhaupt unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen. Das heißt: wir reden hier nicht über den Schutz hochgeistigen Eigentums, sondern über den Schutz eines Geschäftsmodells, welches allmählich durch die Digitalisierung nicht mehr so funktioniert wie früher. Aber ist es Aufgabe des Urheberrechts, veraltete Geschäftsmodelle zu schützen?

AfDKompakt: Sie haben viel Kritik geäußert. Gibt es aus Ihrer Sicht eigentlich auch etwas, was an dieser Reform nun gut ist?

Rödding: Ja, durchaus. Beispielsweise wird endlich eine saubere Lösung für den Zugang zu vergriffenen Werken geschaffen. Auch löst der Reformentwurf rechtliche Probleme bei der Digitalisierung von dinglich vorhandenen Werken in Museen und Bibliotheken. Weiter sind Freistellungen im Bereich Forschung, Lehre und Wissenschaft lobenswert zu erwähnen.

AfDKompakt: Wie sollte es Ihrer Meinung nach denn nun weiter gehen?

Rödding: Erstmal darf aus meiner Sicht, und da spreche ich auch für unseren Bundesfachausschuss 10, diese Reform auf keinen Fall so verabschiedet werden. Die dringend notwendige Debatte wird sicher Monate dauern. Wir sind übrigens nicht die Einzigen, die diesen Reformentwurf kritisieren. In Deutschland sind alle Oppositionsparteien dagegen. Auch in den Reihen der Regierungsparteien gibt es etliche kritische Stimmen. Und die Gegenargumente sind quer durch die verschiedenen politischen Strömungen nahezu identisch.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass der aktuelle Reformentwurf nicht einmal Urhebern etwas bringt, auch wenn es hier um Urheberrecht geht. Diesen drohen sogar über den wenig beachteten Artikel 12 deutliche Einbußen gegenüber ihrer heutigen Vergütung. Das betrifft insbesondere die indirekten Urheberrechtsabgaben, die zum Beispiel auf leere Tonträger, Fotokopierer und so weiter anfallen. Die stehen zumindest in Deutschland derzeit den Urhebern vollständig zu, nicht jedoch den Verwertern. Zukünftig werden sich die Rechteverwerter hier ein großes Stück vom Kuchen abschneiden dürfen.

AfDKompakt: Die CDU hat für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland angekündigt, dass sie sich für eine Lösung ohne Upload-Filter einsetzen will. Das klingt doch nach einem vernünftigen Kompromiss, oder?

Rödding: Nein. Es zeigt nur noch einmal mehr, wie sehr man sich verrannt hat und den Protesten den Wind aus den Segeln nehmen will. Zum einen: Auch bei einer Pauschallizensierung über die Verwertungsgesellschaften nach Vorstellungen der CDU geht es nicht ohne automatisierte Filterung. Es sollen nämlich maximale Abspieldauern für Ausschnitte geschützter Werke realisiert werden. Was macht man nun mit längeren Uploads? Da greift ja wieder die in Artikel 13 vorgesehene Pflicht zur vorauseilenden Unterbindung. Also doch wieder automatisierter Filter.

Zweitens: Der Vorschlag schützt nur Werke, deren Urheber oder Verwerter mit den zuständigen oder neuen Verwertungsgesellschaften kooperieren. Es gibt keine weltweiten zentralen Datenbanken mit Prüfsummen aller existierenden geschützten Werke. An dem Vorstoß der CDU sieht man deutlich, wie wenig Sachkompetenz vorhanden ist und aus welcher Richtung hier Lobby-Einflüsterer agieren. Es geht letztlich um die Einnahmen der reichweitenstarken großen Filmprozenten und Musiklabels. Kleinere Künstler werden mit so einem Modell benachteiligt.

AfDKompakt: Eine letzte Frage dazu: Die CDU will also nun eine nationale Lösung ohne Upload-Filter, aber auf der EU-Ebene der Reform zustimmen. Warum diese Zweigleisigkeit?

Rödding: Wenn CDU und SPD, wie angeblich Justizministerin Katarina Barley  von der SPD, auf nationaler Ebene plötzlich gegen Artikel 13 sind, brauchen sie nur im EP dagegen stimmen und damit das Legislationsvorhaben in Brüssel stoppen. Das wollen sie aber gar nicht. Es ist das typische „Spiel über Bande“, mit dem man hofft die EU-Regelungen in den Mitgliedsstaaten durchsetzen zu können. Zudem möchte man eine EU-weit automatisierte Filter-Infrastruktur etablieren. Siehe dazu auch die parallel auf EU-Ebene in Diskussion befindliche Richtlinie zur Entfernung terroristischer Inhalte im Internet, wo man vergleichbar arbeitende Filter gegen „terroristische Inhalte“ und Kommunikation einsetzen will. Wenn so eine technische Infrastruktur einmal flächig etabliert ist, kann man sich denken, wofür die in der Zukunft noch genutzt werden könnte. Und da sind wir wieder beim Anfang unseres Gespräches, der Bedrohung der Meinungsfreiheit im Internet.

AfDKompakt: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Rödding!

Quelle: AfD Deutschland

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