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Maas sichert schnelle Lösung für Sanierungsgewinne zu

Archivmeldung vom 28.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pleite und Insolvent
Pleite und Insolvent

Bild: Thorben Wengert - Geier Tierpark Nordhorn / pixelio.de

Die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne soll schnell wiederhergestellt werden: Das will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin verkünden, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Redemanuskript. "Sanierungsgewinne sollen nicht gleich wieder an den Fiskus fließen müssen. Sie sollen helfen, das Unternehmen dauerhaft flottzumachen", heißt demnach im Manuskript.

Eine neue Regelung für die Sanierung pleitebedrohter Firmen wurde notwendig, nachdem der Bundesfinanzhof vor kurzem den seit 2003 geltenden "Sanierungserlass" des Bundesfinanzministeriums (BMF) gekippt hatte. Dieser legte fest, dass Sanierungsgewinne im Rahmen von Insolvenzplanverfahren von der Ertragsteuer befreit werden können.

Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass Buchgewinne besteuert werden müssen, die entstehen, wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen. Die Richter entschieden nun dagegen. "Seit diesem Urteil ist nicht mehr sicher, ob die Finanzbehörden solche Erleichterungen noch gewähren dürfen", heißt es in dem Redetext von Maas.

"Das kann Sanierungen verzögern, im schlimmsten Fall scheitern sie sogar daran." Die Bundesregierung werde alles dafür tun, damit das Problem schnell gelöst werde. Es solle eine gute Lösung "für Staat und Unternehmen" gefunden werden. Um das bisherige Prozedere wiederherzustellen, hat der Bundesrat Anfang März eine gesetzliche Regelung zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen vorgeschlagen. Allerdings sind Insolvenzexperten damit nicht zufrieden.

"Es muss dringend nachgebessert werden", sagte Martin Prager, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein, der Zeitung. Die Kosten für den Plan und die Durchführung der Sanierung könnten künftig nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. "Das ist schlecht, weil das sanierte Unternehmen damit nicht bei null anfängt, sondern im Minus", erklärte der Insolvenzverwalter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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