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Unions-Innenpolitiker Uhl: Auch Bundestag beteiligt sich nicht an NPD-Verbotsantrag

Archivmeldung vom 18.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat angekündigt, dass sich nach der Bundesregierung auch der Bundestag nicht an einem neuen NPD-Verbotsverfahren beteiligen wird. "Wenn die Bundesregierung keinen eigenen Antrag stellt, ist der Bundestag erst recht nicht aufgefordert, einen eigenen Antrag zu stellen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe).

"Der Bundestag hat ja gar keine eigenen Erkenntnisse. Das würde verfahrenstechnisch und politisch keinen Sinn machen." Uhl fügte hinzu, das Bundesverfassungsgericht werde sich mit der 1.000-seitigen Materialsammlung gegen die NPD womöglich gar nicht lange aufhalten, sondern erklären, "dass es unverhältnismäßig ist, eine Partei zu verbieten, die 99 Prozent der Wähler verachten und von der keine Gefahr für die Demokratie ausgeht. Ich gehe davon aus, dass es zu einem NPD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht kommen wird."

Sachsen-Anhalts Innenminister: Bundesrat wird an NPD-Verbotsantrag festhalten

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) geht davon aus, dass der Bundesrat einen Antrag auf Verbot der NPD stellen wird, auch wenn Bundesregierung und Bundestag nicht mitmachen. "Ich gehe davon aus, dass das seinen Gang geht", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe). "Ich habe keine anderen Signale." Dass die FDP-Minister im Bundeskabinett sich nun dagegen entschieden hätten, überrasche ihn nicht, ändere aber auch nichts. Sachsen-Anhalt hatte auf Länderseite energisch auf ein Verbotsverfahren gedrungen und war an der Erstellung der entsprechenden Materialsammlung von Bund und Ländern federführend beteiligt. Ein eigener NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung wird derweil immer unwahrscheinlicher. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" und der "Rheinischen Post" werde sich das Bundeskabinett am Mittwoch gegen einen solchen Antrag entscheiden.

NPD-Verbotsantrag: CSU-Innenexperte Uhl unterstützt Entscheidung der FDP

Der CSU-Innenexperte im Bundestag, Hans-Peter Uhl, unterstützt die Entscheidung der FDP, auf einen eigenen Antrag der Bundesregierung für ein NPD-Verbot zu verzichten. "Es ist richtig, dass die Regierung keinen eigenen Verbotsantrag stellt", sagte Uhl der "Welt". Der Antrag des Bundesrats gegen die rechtsextremistische Partei reiche vollkommen aus. "Ich gehe allerdings davon aus, dass der Antrag der Länderkammer vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird", erklärte Uhl. Die Signale von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gingen eindeutig in diese Richtung. "Ein Verbot der NPD wäre unverhältnismäßig, weil 99 Prozent der Bürger in Deutschland die Partei ablehnen. Was die Wähler verachten, muss der Staat nicht verbieten", sagte Uhl.

Zentralrat der Juden wirft FDP-Chef Rösler Verharmlosung der NPD vor

Mit scharfen Worten hat der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, auf den Widerstand der FDP-Spitze um Parteichef Philipp Rösler gegen einen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung reagiert. "Das ist ein fatales und falsches Zeichen der FDP", sagte Graumann "Handelsblatt-Online". "Bei der Frage eines NPD-Verbots geht es nicht etwa darum, wie Herr Rösler fälschlicherweise und geradezu gefährlich verharmlosend ausführt, dass man Dummheit nicht verbieten könne." Vielmehr gehe es darum, das Wirken einer freiheitsfeindlichen, faschistischen und rassistischen Partei unmöglich zu machen. Und es gehe darum zu verhindern, dass Steuermittel "weiter missbraucht werden können, um braunen Hass zu finanzieren", sagte Graumann weiter. Die FDP setze so entschlossen ein Zeichen von politischer Unentschlossenheit. Und die Liberalen blockieren damit faktisch einen Verbotsantrag der Bundesregierung. "Kämpferische Courage geht anders - und Konsequenz auch", so Graumann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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