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Barley legt Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vor

Archivmeldung vom 30.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will missbräuchliche Abmahnungen per Gesetz verhindern. Abmahnungen seien ein "nicht hinnehmbarer Missstand", wenn sie wegen "geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden". Sie sollen vielmehr "im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs beziehungsweise der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen", heißt es in ihrem Gesetzentwurf, der sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung befindet und über den das "Handelsblatt" berichtet.

Mit dem Entwurf kommt Barley der Forderung des Rechtsausschusses des Bundestages nach, bis zum 1. September einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Konkret plant Barley in ihrem "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" ein Maßnahmenbündel, um die Hürden für Abmahnungen zu erhöhen. So stellt der Entwurf höhere Anforderungen an die Klagebefugnis: Mitbewerber sollen nur dann klagebefugt sein, wenn sie "in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen". Auch Wirtschaftsverbände sind klageberechtigt, sofern sie in einer Liste der so genannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind. Dies setzt voraus, dass sie mindestens 50 Unternehmer als Mitglieder haben, "die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben".

Überdies soll der finanzielle Anreiz für Anwaltskanzleien insoweit begrenzt werden, als der Streitwert bei unerheblichen Verstößen künftig maximal 1.000 Euro betragen soll. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den so genannten fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen, damit Abmahner künftig nicht mehr vor Gerichten klagen können, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Der Abmahnende soll demnach nachvollziehbar und verständlich darlegen, auf welcher Basis und nach welchen Kriterien er kalkuliert hat. "Dies erhöht die Transparenz für den Abgemahnten und versetzt ihn in die Lage, bereits vorgerichtlich zu überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach berechtigt sind", heißt es in dem Gesetzentwurf.

In Regierungskreisen hieß es auf Anfrage des "Handelsblatts", der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" erfülle die Vorgaben der Fraktionen "vollständig und schließt eine Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus, wenn diese wegen unerheblichen Verstößen erfolgen". Dies gelte auch bei unerheblichen Verstößen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einen vollständigen Ausschluss wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im Falle von Datenschutzverstößen sieht der Entwurf aber nicht vor. "Verschafft sich ein Unternehmen durch erhebliche Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil, müssen Mitbewerber dagegen schnell und effektiv mit einer Abmahnung vorgehen können", hieß es in den Kreisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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