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Nahles gegen Ausnahmen beim Mindestlohn

Archivmeldung vom 10.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat Forderungen der Union nach Ausnahmen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes eine Absage erteilt. "Ich bin für einen Mindestlohn ohne jede Ausnahme", sagte Nahles im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Mit jeder Ausnahme drohe eine Klagewelle: "Die Beschäftigten werden sich zu Recht fragen, ob ihre Arbeit nichts wert ist, wenn ihre Branche nicht unter den Mindestlohn fällt, und dagegen vor Gericht ziehen." So wehrt Nahles sich vor allem dagegen, Sonderregelungen für ganze Wirtschaftszweige zuzulassen. "Das würde zum Fass ohne Boden werden", sagte die SPD-Politikerin.

Allerdings sei sie bereit, über "begründete Ausnahmen für bestimmte Personengruppen" zu diskutieren. So sei klar, dass Auszubildende nicht unter den Mindestlohn fallen sollten. Außerdem dürfe der Anreiz, eine Lehre aufzunehmen, nicht torpediert werden. "Klar ist: Wenn die Jugendlichen die Schule verlassen, zwischen 16 und 18 Jahren, muss der erste Anreiz die Ausbildung sein. An dieser Lösung arbeiten wir", sagte Nahles.

Willkürliche Altersgrenzen für jüngere Beschäftigte, wie Teile der Union sie fordern, lehnte Nahles indes ab. Ebenso wandte sie sich gegen Ausnahmen für Rentner und Minijobber: "Das wäre weder verfassungsfest noch EU-rechtskonform."

Außerdem soll im Gesetzgebungsverfahren die besondere Lage von Langzeitarbeitslosen beachtet werden. "Ich will nicht, dass der Mindestlohn die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erschwert", sagte Nahles. Schon heute erhielten Unternehmen Hilfestellung, wenn sie einen Langzeitarbeitslosen einstellten. "Lohnkostenzuschüsse sind ein geübtes Verfahren, das wir auch beim Mindestlohn verstärkt anwenden könnten, um die Chancen der Langzeitarbeitslosen nicht zu erschweren."

Die Mindestlohnkommission, die von 2018 an die weitere Entwicklung der Mindestlöhne festlegen soll, müsse unabhängig entschieden. Die Politik werde dazu nur einige Kriterien vorgeben. So sei klar, dass bei der Anpassung "die gesamtwirtschaftliche Lage, die Arbeitsmarktdaten und die Entwicklung der Tariflöhne" eine Rolle spielen müssten. Eine Anhebung sei aber "kein Automatismus", sagte Nahles dem "Spiegel". "Es muss auch möglich sein, auf Krisen zu reagieren."

Mindestlohn würde starken Personalbedarf bei Zoll verursachen

Die Zollverwaltung müsste mit der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns die Zahl ihrer Mitarbeiter deutlich aufstocken. "Wir rechnen damit, dass die Zollverwaltung zwischen 2000 und 2500 weitere Mitarbeiter braucht, wenn der Mindestlohn flächendeckend und ohne Ausnahmeregelung eingeführt werden soll", sagte Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der "Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft" (BDZ) der "Welt am Sonntag".

Die Zahl gelte allerdings erst, wenn alle Branchen unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen sollten. Setzt sich die Union mit ihrem Wunsch nach Ausnahmeregelungen durch, wären sogar mehr Beschäftigte im Zoll nötig. "Je mehr Ausnahmen es beim flächendeckenden Mindestlohn geben sollte, desto aufwändiger wird dessen Kontrolle."

50.000 Euro im Schnitt kostet dem Vernehmen nach eine derartige Stelle beim Zoll pro Jahr. Bei 2000 Mitarbeitern wären das etwa 100 Millionen Euro an Mehrausgaben für den Bund. Vorerst rechne die Regierung mit einem eher mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbetrag an zusätzlichen Personalausgaben. Experten begründen das damit, dass die volle Zahl der Zollmitarbeiter erst ab dem Jahr 2017 und damit in der nächsten Legislaturperiode notwendig wäre.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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