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Wie der Verfassungsschutz aus kritischen Bürgern Staatsfeinde macht

Archivmeldung vom 01.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Der nordrheinwestfälische Verfassungsschutz hat jüngst einen „Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und „Corona-Leugnern““ herausgegeben. Damit prescht der Nachrichtendienst des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslandes mit einer möglichen Argumentation vor, wie man künftig kritische Bürger zu Staatsfeinden machen kann – und damit einen weiteren Hebel hat, Kritik am Regierungshandeln zu stigmatisieren, auszugrenzen und gegebenenfalls sogar zu kriminalisieren. Dies berichtet Achim Baumann im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Baumann: "Der deutsche Verfassungsschutz ist sehr umtriebig: In den vergangenen Jahren hat er zudem neue Beobachtungsfelder generieren können. Und zunehmend werden weitere Kreise unter die Lupe genommen. Vor ein paar Jahren waren es erst die sogenannten Reichsbürger, dann Teile der Alternative für Deutschland (AfD), anschließend die Gesamtpartei und nun auch kritische Bürger, die mit den Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie nicht einverstanden sind.

Alles Verfassungsfeinde?

In seinem 179-seitigen Sonderbericht versucht der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen darzulegen, warum Kritiker der Corona-Maßnahmen künftig Beobachtungsgegenstand sein könnten und wodurch diese angeblich verfassungsfeindlich sein sollen. Natürlich versucht er ebenso darzulegen, wie gefährlich von ihm so bezeichnete „Corona-Leugner“ sind – allerdings eher mit geringer Überzeugungskraft.

Begründungen zum Teil von der Wirklichkeit eingeholt

Die Begründungen des Verfassungsschutzes NRW lesen sich zum Teil äußerst widersprüchlich: So gesteht der Verfassungsschutz den Bürgern zwar zu, dass man der Auffassung sein darf, dass die Aufhebung der Grundrechte nicht verhältnismäßig und deshalb verfassungswidrig war. Wer aber auch die Auffassung vertritt, dass die Einschränkungen in der Corona-Pandemie der Einstieg in eine dauerhafte Aufhebung der Verfassungsordnung sein könnten, vertritt bereits eine Verschwörungstheorie und ist deshalb verfassungsfeindlich, so der umstrittene Nachrichtendienst. Dumm nur, dass der deutsche Bundestag erst am vergangenen Freitag eine Einschränkung von Grundrechten auch ohne Vorliegen einer pandemischen Notlage beschlossen hat – und das bis zu zwölf Monate lang. Ist die Aufhebung der Verfassungsordnung, also die Einschränkung von Grundrechten für zwölf Monate, kein solcher Einstieg? So schnell werden Kritiker an der Bundestagsentscheidung zu Verfassungsfeinden…

Kontaktschuld nur bei missliebigen politischen Strömungen

Ein weiteres Beispiel für die angreifbare Argumentation des Verfassungsschutzes ist dessen Behauptung, auch Extremisten würden sich unter die Versammlungen von Kritikern der Corona-Maßnahmen begeben und andere Versammlungsteilnehmer würden sich nicht ausreichend von diesen abgrenzen. Das mache sie verdächtig. Wenn dies der künftige Maßstab ist, Verfassungsfeinde zu erkennen, dürfte man jeden Versammlungsteilnehmer von linken Demonstrationen künftig als Verfassungsfeind bezeichnen dürfen, denn Grüne, Sozialdemokraten, sonstige Linke demonstrieren regelmäßig gemeinsam mit militanten Antifaschisten, arbeiten in zahlreichen Bündnissen und Alternativen zusammen. Aber eine linke Kontaktschuld gibt es bekanntermaßen bislang nicht…

Wer sagt was?

Auch die Verwendung von bestimmten Begriffen, Wörtern und Parolen sind für den Verfassungsschutz bereits ein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit. Wer beispielsweise von „Corona-Diktatur“ oder „Merkel-Diktatur“ redet, macht sich bereits verdächtig. Denn mit „Merkel-Diktatur“ werde die Politik der „offenen Grenzen“ im Jahr 2015 entwertet – und wer das macht, ist Staatsfeind. Dass selbst der amtierende deutsche Innenminister Horst Seehofer das zügellose Hereinlassen von knapp zwei Millionen Armutseinwanderern seinerzeit als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete, könnte ihn beim NRW-Verfassungsschutz glatt zum Verdächtigen machen. Auch wer den „Great Reset“ thematisiert, bedient sich angeblich verschwörungstheoretischer Mythen. Aber auch hier scheint dem Verfassungsschutz nicht bekannt zu sein, dass selbst das Weltwirtschaftsforum (WEF) vom „Great Reset“ spricht. Ob dieser auch als verfassungsfeindlich eingestuft wird?

Krampfhaft argumentiert

Es liegt in der Natur der Sache, dass hier offenbar zuerst der Wunsch der Regierung vorlag, missliebige Kritiker ihrer Politik als Verfassungs- und damit Staatsfeinde zu stigmatisieren. Der Verfassungsschutz musste dann erst eine Argumentation schaffen, um den Wunsch an die Rechtslage anzugleichen. Aber damit zeigt der Verfassungsschutz in erster Linie, dass er nicht die Verfassung schützt, sondern die Interessen der Regierenden!"

Quelle: Wochenblick

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