Haushalt: Jurist Kube hat massive Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Der Heidelberger Juraprofessor Hanno Kube äußert massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. In einem Gutachten im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über das der "Spiegel" berichtet, kritisiert Kube vor allem viel zu hohe Globalpositionen, die im Entwurf vorgesehen sind.
Als Globalpositionen werden pauschale Posten über Mehreinnahmen und
Minderausgaben bezeichnet. Kube gilt als einer der angesehensten
Verfassungsrechtler der Republik. Er beriet die Unionsfraktion schon im
vergangenen Jahr bei ihrer erfolgreichen Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen die Umbuchung von 60 Milliarden Euro an
Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds.
Im
Haushaltsentwurf für 2025 seien insgesamt 32 Globalpositionen
vorgesehen, die sich auf rund 50 Milliarden Euro, also rund zehn Prozent
des Gesamthaushalts von 489 Milliarden Euro, summierten, bemängelt
Kube. Hinzu kämen vier weitere Globalansätze in den Sondervermögen
Bundeswehr, Klima- und Transformationsfonds sowie Fluthilfe mit noch
einmal rund 17 Milliarden Euro.
Seine Prüfung habe ergeben, dass
schon die absolute Höhe der vorgesehene sogenannte
Bodensatz-Globale-Minderausgabe (GMA) von 12 Milliarden Euro
"verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken begründet", schreibt Kube in
dem 22-seitigen Gutachten. Bei einer Bodensatz-GMA unterstellen
Haushälter, dass die Ministerien nicht alle ihre zur Verfügung
gestellten Mittel tatsächlich ausgeben können und am Ende eines
Haushaltsjahres Milliardensummen übrig bleiben.
Die im Etat 2025
angesetzte Bodensatz-GMA liege "in der Höhe sehr deutlich über den
Werten, die in der Vergangenheit angesetzt wurden und sich als
Erfahrungswerte bewährt haben", führt Kube aus. Dies würde dafür
sprechen, schreibt Kube, "dass an dieser Stelle im Bundeshaushaltsplan
2025 gegen den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verstoßen
wird".
Als "verfassungsrechtlich zweifelhaft" bezeichnet Kube
auch die Eigenkapitalspritze an die Deutsche Bahn von 10,4 Milliarden
Euro und ein Darlehen an die Infrastrukturtochter der Bahn in Höhe von 3
Milliarden Euro.
Auch mit Blick auf die erhoffte Entwicklung der
Einnahmen geht die Bundesregierung nach Ansicht von Kube von zu
optimistischen Annahmen aus. So setze sie die erwarteten Mehreinnahmen
als Folge des geplanten Wachstumspakets zu hoch an. Es erscheine "sehr
zweifelhaft", ob die geplanten Ansätze von im Saldo 6,9 Milliarden Euro
"mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und
-wahrheit vereinbar ist".
Quelle: dts Nachrichtenagentur