Staatsrechtler Boehme-Neßler: Stillhaltezusage bringt AfD Zeit
Volker Boehme-Neßler, Staatsrechtler an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, hat die Entscheidung zu einer "Stillhaltezusage" des Bundesamts für Verfassungsschutz mit Bezug auf die neue AfD-Einstufung als Erfolg für die Partei gewertet. "Aus meiner Sicht ist das ein juristischer Erfolg für die AfD, allerdings nur ein vorläufiger. Es kommt juristisch am Ende auf das Urteil im Hauptsacheverfahren an", sagte Boehme-Neßler der "Welt".
"Bis zum Urteil kann es erfahrungsgemäß noch lange dauern -
erfahrungsgemäß weit länger als ein Jahr." Weil es bis zu einem Urteil
lange dauere, sei es wichtig, wie es in der Übergangszeit weitergeht.
Boehme-Neßler skizziert, wie das laufen könnte: "Der Verfassungsschutz
setzt die Hochstufung auf 'gesichert rechtsextremistisch' so lange aus,
bis das Gericht eine vorläufige Entscheidung getroffen hat. Die
vorläufige Entscheidung könnte lauten: Bis zum Urteil in der Hauptsache
muss der Verfassungsschutz die Hochstufung aussetzen. Sie könnte aber
auch lauten: Bis zur Hauptsache kann der Verfassungsschutz die
Hochstufung weiter umsetzen."
Der Staatsrechtler sagte weiter:
"Politisch ist es aber ein Erfolg für die AfD. Denn bis zur vorläufigen
Entscheidung ist die Hochstufung vom Tisch." Weil selbst die vorläufige
Entscheidung des Gerichts frühestens in mehreren Monaten kommen werde,
"hat die AfD viel Zeit gewonnen. Das ist sicher ein politischer Erfolg
mit rechtlichen Mitteln."
Die Stillhaltezusage ändere nichts an
der inhaltlichen Bewertung durch die Behörde, sagte dagegen der Kölner
Staatsrechtsprofessor Markus Ogorek dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland"
(Freitagausgaben). "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält weiter an
seiner Einschätzung zur AfD fest und verzichtet lediglich einstweilen
darauf, sie öffentlich als gesichert extremistisch zu führen", sagte
Ogorek dem RND. "Dieser Schritt überrascht nicht und sagt rein gar
nichts darüber aus, ob die Hochstufung der AfD rechtlich zulässig war
oder nicht."
Ein "Hängebeschluss" des Verwaltungsgerichts Köln
hätte zugunsten der AfD ausfallen können, diesen Beschluss vermeidet die
Behörde nun. Dabei wäre es "allein um eine Folgenabwägung gegangen -
also: Was wiegt schwerer, die Interessen des BfV oder die der AfD?",
erklärte Ogorek.
"Würde das BfV die AfD vorerst wieder wie einen
Verdachtsfall behandeln, könnte es nach dem Gesetz trotzdem alle
nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Die AfD aber hätte bei einem
Ausbleiben des Hängebeschlusses das Risiko tragen müssen, trotz einer
möglicherweise rechtswidrigen Hochstufung zahlreiche Mitglieder zu
verlieren. Vor diesem Hintergrund und nach sicherlich reiflicher
Überlegung hat sich das BfV entschieden, selbst eine Stillhalteerklärung
abzugeben."
Ogorek verwies darauf, dass der Verfassungsschutz
schon 2021 im Verfahren zur Verdachtsfall-Einstufung genauso gehandelt
habe - und den Prozess später gewonnen. "Wenn AfD-Vertreter nun
behaupten, dies sei ein erster juristischer Erfolg, dann ist das
schlicht falsch oder zeugt von Unkenntnis der gerichtlichen Verfahren.
Tatsächlich gilt weiterhin, dass der Ausgang der gerichtlichen
Überprüfung völlig offen ist", sagte der Staatsrechtler dem RND.
Quelle: dts Nachrichtenagentur