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Der Weg ist frei für neuen Glücksspiel-Staatsvertrag

Archivmeldung vom 27.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Symbolbild
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Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Am 22. Januar 2020 haben sich die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Landesregierungen über die Grundlagen für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Zentraler Punkt war dabei die Regelung des Online-Glücksspiels in Deutschland. Bislang hatten alle Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine Zulassung von Internet-Casinos und anderen Angeboten im virtuellen Raum abgelehnt. Nun wurden die Weichen gestellt, um das ändern.

Die gesetzliche Regelung von Glücksspielen gehört in Deutschland zu den Hoheitsaufgaben der einzelnen Länder. Durch den Alleingang Schleswig-Holsteins war eine Situation entstanden, die auf Dauer keinen Bestand haben konnte. Die Differenzen zu den anderen Bundesländern lagen zumindest teilweise auf dem Gebiet des Spielerschutzes. Dabei gab es durchaus Einverständnis über dessen Bedeutung. Streitpunkt war die Frage, wie man ihm am besten gerecht werden könnte und wollte.

Die Frage nach dem besten Spielerschutz

Das Küstenland hatte damit argumentiert, dass sich Glücksspielangebote im Internet generell nicht verhindern ließen und es daher die richtige Strategie wäre, sie kontrolliert zuzulassen. Noch vor fast einem Jahr, im Februar 2019, waren auch innerhalb des schleswig-holsteinischen Landtags selbst heiße Debatten zu diesem Punkt geführt worden. Dabei hatte sich eine breite Front von Befürwortern der Glücksspiel-Zulassung aus allen anderen Parteien gegen die SPD gestellt, die mit ihrer Anti-Haltung die Meinung der übrigen Bundesländer zu diesem Zeitpunkt widergespiegelt hatte.
Die jetzt geschaffene Basis für eine neue Gesetzesgrundlage in ganz Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) wird es ermöglichen, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und wohl auch Online-Casinos zuzulassen. Voraussetzung soll dabei jedoch ein möglichst guter Schutz der Online-Spielerinnen und –Spieler sein.

Der Online-Glücksspielmarkt wächst in rasantem Tempo

Es mögen neue Erkenntnisse und Ideen auf diesem Gebiet den Sinneswandel innerhalb der früher ablehnenden Landesregierungen befördert haben. Es mögen dabei aber auch die Kalkulation zukünftiger Einnahmen aus der Vergabe entsprechender Lizenzen eine Rolle gespielt haben, denn der virtuelle Glücksspielmarkt ist groß und wächst beständig weiter. Die ‚European Gaming and Betting Association‘ als Dachverband der Branche hat für das Jahr 2020 einen Gewinn von 24,7 Milliarden Euro prognostiziert – und das eben nur für Europa. Hier bedeutet das eine Steigerung der Erlöse aus Online-Glücksspiel um 20% seit dem Jahr 2017.

Differenzierung und zielgruppenorientierte Einstiegs-Angebote

Mit der Zahl der Angebote steigt der Wettbewerb und mit dem Wettbewerb die Herausforderung für die Anbieter, sich gegenüber ihren Kontrahenten zu positionieren. Das führt zu einer Fülle von unterschiedlichen Ausdifferenzierungen und Verlockungen für Spielinteressierte. Diese reichen von besonderen Offerten für einzelne Zielgruppen (z.B. Frauen) bis hin zu Dienstleistern, die mit ihren eigenen Auswertungen und Suchmaschinen dazu beitragen, innerhalb der vielfältigen Angebote das jeweils zu den eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten Passende zu finden.
Denn die Wünsche der Spielenden sind ebenso unterschiedlich wie ihre finanziellen Reserven oder ihr persönlicher Hang zum Risiko. Wer gern online sein Glück im Spiel versuchen, sich dabei aber möglichst gegen Verluste absichern will, der findet inzwischen Angebote im Internet, die den Einstieg in einen online Casino Bonus ohne Einzahlung oder Gebühr ermöglichen. Ob und wie sehr auch dieser sekundäre Angebotsmarkt innerhalb des Online-Glücksspiel-Universums von zukünftiger Gesetzgebung reglementiert werden wird, bleibt abzuwarten.

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