Harald Meußgeier: Nein zu unnötiger Bürokratie durch die EU-Entwaldungsverordnung!
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte, für deren Herstellung Wälder zerstört wurden, weiterhin auf dem europäischen Markt landen. Die Verordnung tritt ab dem 30. Dezember 2025 für eine Vielzahl von Händlern und anderen Marktteilnehmern in Kraft.
Auch in Deutschland müssen Land- und Forstwirte dann für Holz, Soja und Rindfleisch nachweisen, dass diese von entwaldungsfreien Flächen stammen. Weiterhin gilt dies z.B. für Hersteller von Kaffee, Kakao oder Möbeln.
Für die betroffenen Unternehmen stellt das einen enormen Kraftakt dar, da jährlich eine detaillierte Sorgfaltserklärung abzugeben ist. Diese muss eine Risikoanalyse, einen Maßnahmenkatalog, Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen und Nachweise über die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette enthalten. Werden die Informationen nicht erteilt, drohen Bußgelder oder die Beschlagnahmung von Waren.
Dazu erklärt Harald Meußgeier als forstpolitischer Sprecher und Leiter des Arbeitskreises Umwelt und Infrastruktur der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag: „In Deutschland findet wie in anderen EU-Staaten keine Entwaldung statt. Im Gegenteil hat die Waldfläche in den letzten Jahren sogar zugenommen. Einen Nachweis der Entwaldungsfreiheit einzufordern, ist komplett abwegig. Unsere Land- und Forstwirte handeln verantwortungsvoll und verdienen die Unterstützung der Politik! Wieder einmal werden sie mit sinnlosen EU-Vorgaben belastet und drangsaliert. Die Kosten, die dieser bürokratische Aufwand verursacht, werden zwangsläufig auf die Produkte umgelegt. Letztlich trifft es alle, insbesondere auch die Verbraucher.
In Anbetracht der Faktenlage fordere ich die Einführung einer Null-Risikokategorie für die Länder, in denen nachweislich kein Risiko für Entwaldung besteht. Dies würde den Land- und Forstwirten helfen und für spürbar weniger unsinnige und kostenintensive Bürokratie sorgen.“
Quelle: AfD Bayern