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Verfassungsgericht Thüringens erklärt frühere Corona-Verordnungen für nichtig

Archivmeldung vom 01.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Wappen vom Freistaat Thüringen
Wappen vom Freistaat Thüringen

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Thüringen hat Teile der Corona-Verordnungen der Erfurter Landesregierung für unvereinbar mit der Landesverfassung und damit für nichtig erklärt. Die Verfassungsrichter in Weimar gaben damit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion teilweise statt. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Als das Verfassungsgericht in Weimar im November 2020 über die Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag verhandelte, war noch von Dezember 2020 als möglichem Verkündigungstermin des Urteils die Rede. Nun wurden es doch mehr als drei Monate. Die Materie war offensichtlich komplexer als erwartet. Alleine der erste Absatz der dreiseitigen Pressemitteilung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes besteht aus einem Satz und der wiederum aus mehr als 120 Wörtern. Das Urteil selbst erstreckt sich dann über 149 Seiten.

Für wie kompliziert, vor allem aber grundsätzlich bedeutsam die Verfassungsrichter die Materie ansahen, verdeutlicht nicht nur die Zeit, die sich Thüringens wichtigstes Gericht für die Entscheidung nahm, sondern auch die Deutlichkeit und Ausführlichkeit, mit der Verfassungsgerichtspräsident Stefan Kaufmann das Urteil begründete und mehrfach darauf hinwies, dass die Nichtigkeitserklärung lediglich auf formellen Gründen beruhe, beispielsweise wurden die betroffenen Grundrechte nicht in einer Verordnung erwähnt. Das Gericht billigte aber ansonsten dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum zu. Und Verfassungsgerichtspräsident Kaufmann stellte klar, dass das Gericht Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Mindestabstände mit der Thüringer Verfassung für vereinbar erachten.

AfD klagte unter anderem wegen "Unverhältnismäßigkeit"

Dennoch kann die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag das Urteil als respektablen Erfolg verbuchen. Die Partei hatte drei Verordnungen der Landesregierung vom Mai, Juni und Juli 2020 als unverhältnismäßig, ungeeignet und belastend bezeichnet. Nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers Stefan Möller, am Rande der mündlichen Verhandlung in Weimar, im November 2020, verfolgte die Partei zwei Ziele mit ihrer Klage: 1. rückwirkende Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen, 2. juristische Rahmen durch das Verfassungsgericht für künftige Verordnungen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte noch im November, anlässlich der Mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof, die Professorin für Öffentliches Recht der Universität Jena, Anika Klafki, mit den Worten zitiert, sie sehe nur wenig Aussicht auf Erfolg für die Klage. Die Juristin erklärte, ihrer Ansicht nach, wäre es ein bemerkenswerter Erfolg, wenn das Verfassungsgericht die eine oder andere Maßnahme von damals als verfassungswidrig ansehen würde, "weil dass die Gelegenheit geben würde, dass betroffene Personen Schadensersatzklagen gegen den Freistaat Thüringen erheben könnten." Exakt das war auch ein Ziel der AfD, wie sie seinerzeit vor dem Gericht erklärte.

Ob es zu solchen Klagen kommen wird, ist derzeit nicht bekannt. Auf die aktuellen Verordnungen im Freistaat Thüringen habe das Urteil keine Auswirkungen stellte Gerichtspräsident Kaufmann ebenfalls sehr nachdrücklich klar."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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