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Umfrage: Jeder Dritte Bayer will raus aus dem Bund – „Der Trend wird steigen“

Archivmeldung vom 18.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: INSM, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: INSM, on Flickr CC BY-SA 2.0

Fast ein Drittel der Bayern wünschen sich laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov die Unabhängigkeit des Freistaats von der Bundesrepublik. "Bei der Unabhängigkeit Bayerns führt kein Weg an der Bayernpartei vorbei", sagt ihr Parteivorsitzender Florian Weber im Sputnik-Interview.

Vor sechs Jahren waren es noch nur ein Viertel der Befragten, die Bayern gerne von der Bundesrepublik Deutschland abspalten würden. Das ergab 2011 eine Umfrage der Hans-Seidel-Stiftung. Nun also 32 Prozent, wie YouGov im Auftrag der „Bild“-Zeitung ermittelte. In keinem anderen Bundesland stimmten demnach mehr Menschen für eine staatliche Souveränität. Der Bundesvorsitzende der Bayernpartei Florian Weber sieht im Interview mit Sputnik-Korrespondent Bolle Selke einen Trend, welcher weiter steigen wird:

„Wir merken ja auch im Umgang mit Menschen, dass der Gedanke immer mehr um sich greift. Wir merken das an unseren Zuwächsen, weil wir ja die einzige Partei sind, als Bayernpartei, die für die Eigenständigkeit Bayerns eintritt und da kommt man dann logischerweise direkt auf uns, wenn man das Ziel verfolgt.“

Nicht nur für Bayern hätte eine solche Unabhängigkeit Vorteile, meint Weber. Auch für Europa wäre diese seiner Ansicht nach eine ganz positive Geschichte. Ihm schwebt eine Europäische Union (EU) vor, in der Deutschland nicht mehr so dominant ist und in der Bayern als eigenständiger Staat separat seine Interessen verfolgen würde. Nach seiner Auffassung wäre das sicher „zielführend“.

Wirtschaftlich sieht der Stadtrat und Fraktionsvorsitzender im oberbayerischen Bezirkstag für Bayern eine enorme Zahl an Vorteilen. Er erläutert: „Denken Sie an Zahlungen, die der Freistaat Bayern an den Bund tätigt. Ich rede nicht nur vom Länderfinanzausgleich — 5,45 Milliarden — sondern wir reden auch über die zwei Milliarden Bundesergänzungsabgabe jedes Jahr. Wir reden aber auch — und das ist der allergrößte Batzen — über die Zahlungen an die Sozialkassen, und da kommen wir insgesamt auf Zahlungen von über 30 Milliarden an den Bund, den Bayern ohne eine Gegenleistung zahlt.“

Bayern wäre der neuntgrößte Staat in der EU, das heiße derzeit sind 19 Staaten kleiner als Bayern, rechnet Weber vor. „Niemand kommt auf die Idee, denen das Lebensrecht abzusprechen.“ Beim Bruttosozialprodukt wäre Bayern sogar ungefähr an fünfter Stelle.

Der bayerische Parteivorsitzende verweist auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker als eines der Grundrechte des Völkerrechts: "Eine Bevölkerung oder ein Volk sollte aber Selbstbestimmungsrecht haben. Das steht uns danach zu. Nichts mehr wollen wir."

Dem widerspricht allerdings das Bundesverfassungsgericht. Im Januar 2017 entschied die 2. Kammer des Zweiten Senats über eine Verfassungsbeschwerde, welche eine bayerische Volksabstimmung über einen Austritt Bayerns aus dem Bund erzwingen sollte. Die Begründung der Kammer liest sich kurz:

„In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassunggebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht ‚Herren des Grundgesetzes‘. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“

Weber ist da anderer Meinung. Für ihn ist der Fall zwar eigentlich nicht vorgesehen. Aber auch noch nicht entschieden. Er betont: „Da gibt es verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, die natürlich da sind. Da gibt es unterschiedliche Meinungen, die einen sagen das so und andere sagen es so. De facto wird diese Frage nicht vor einem Gericht entschieden, sondern sie wird von der Bevölkerung entschieden. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung das will, dann wird es kommen. Das hat dann nichts mehr mit rechtlichen Begebenheiten zu tun. Da gibt es auch verschiedenste Stellungnahmen verschiedenster Verfassungsrichter oder -rechtler dazu."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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