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Große Koalition will Gesetzentwurf zur Meinungszensur nachbessern

Archivmeldung vom 16.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur schützt dich vor der Realität.
Staatliche Zensur schützt dich vor der Realität.

Bild: Sina / Eigenes Werk

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentwurf zu Hassbotschaften und strafbaren Falschnachrichten im Netz nachbessern. Sie sehe "deutlichen Verbesserungsbedarf", sagte die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), dem "Handelsblatt". Schön will gegen Phänomene wie Hassrede und Fake News ein System der "regulierten Selbstregulierung" in das Gesetz integrieren, welches sich bereits beim Jugendmedienschutz bewährt habe.

Dort sei es zweistufig aufgebaut, erläuterte die CDU-Politikerin: Die Dienste-Anbieter schlössen sich in einer Selbstkontrolleinrichtung zusammen, die wiederum durch eine staatliche Stelle beaufsichtigt werde. Mit einem solchen System könne man "zumindest in Teilen der intensiven Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz begegnen", sagte sie: "Nämlich unter anderem der Gefahr des sogenannten Overblockings - Anbieter löschen zu viel, um Bußgelder vorzubeugen - und dem zu starken staatlichen Eingriff in die Meinungsfreiheit."

Die SPD dringt ebenfalls auf Korrekturen. "Knackpunkt ist für uns der im Gesetz vorgesehene Auskunftsanspruch bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzungen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner, der Zeitung. "Wir wollen, dass dieser Passus gestrichen wird, weil sonst die Gefahr besteht, dass keine anonymen Äußerungen in den sozialen Netzwerken mehr möglich sind."

Deshalb solle es im Zweifel Richtern vorbehalten sein, einen Auskunftsanspruch anzuordnen. Im Gesetzgebungsverfahren solle zudem geprüft werden, ob die Bußgeldregelung noch präzisiert werden müsse, sagte Fechner weiter. Es müsse für alle Beteiligten rechtssicher geklärt sein, in welchem Umfang Löschungen unterblieben sein müssten, damit ein bußgeldbewährtes unzureichendes Verfahren vorliege, sagte der SPD-Politiker.

Am Freitag soll der Entwurf von Justizminister Heiko Maas in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Eigentlich zu spät für eine "ordentliche Beratung eines so wichtigen Gesetzes", sa! gte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), dem "Handelsblatt". Der SPD-Rechtspolitiker Fechner sieht das anders.

"Der Zeitplan für die Beratung des Gesetzes im Bundestag ist genau getaktet", sagte er. Nach der ersten Lesung könnten Ende Juni die zweite und dritte Lesung stattfinden. "Es bleibt also auch genug Zeit, um Sachverständige anzuhören." Die SPD habe ein "großes Interesse" daran, dass das Gesetz noch vor Beginn des Wahlkampfs beschlossen werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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