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CDU-Arbeiternehmer halten Mindestlohn-Einigung für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 27.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Nach Ansicht des Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, verstößt die geplante Übergangsfrist beim Mindestlohn für Zeitungsausträger gegen das Grundgesetz: "Wenn der Gesetzentwurf Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn nur bei Abschluss eines Tarifvertrages vorsieht, kann eine einzelne Branche von dieser Pflicht nicht ausgenommen werden.

Eine solche Priviligierung widerspricht dem Grundsatz der Tarifautonomie und dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". Der CDU-Politiker fordert, die Sonderregelung juristisch wie politisch zu überdenken. "Es darf nicht sein, dass die Zeitungsverleger dafür belohnt werden, dass sie sich weigern einen Tarifvertrag zu überdenken", sagte Bäumler.

Koalition einigt sich auf Änderungen am Mindestlohngesetz

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Mindestlohn-Gesetzentwurf verständigt, wie die digitale Tageszeitung "Handelsblatt Live" unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet.

Demnach wurde die ursprünglich angedachte Regelung, Presseverlage bei den Sozialbeiträgen für Zeitungszusteller zu entlasten, wieder gekippt. Stattdessen sollen die Verlage jetzt 2015 um 25 Prozent und 2016 um 15 Prozent vom Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde abweichen dürfen. Bei Saisonarbeitern sollen die Kosten für Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden dürfen, schreibt "Handelsblatt Live" weiter.

Freiwillige Orientierungspraktika sollen nun nicht nur für sechs Wochen, sondern für drei Monate vom Mindestlohn freigestellt werden. Keine Berücksichtigung fand dem Bericht zufolge der Vorschlag der Arbeitgeber und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den Mindestlohn künftig nur alle zwei Jahre anzupassen und sich dabei am Tariflohnindex des Statistischen Bundesbeamte zu orientieren. Hier soll weiter die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung gelten.

Unionsabgeordnete drohen mit Nein zum Mindestlohn

Einige Unionsabgeordnete drohen damit, dass Mindestlohn-Gesetz in der nächsten Woche im Bundestag abzulehnen, weil sich SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles bei den Ausnahmen der Lohnuntergrenze ihrer Meinung nach noch nicht bewegt habe. "Ohne spezielle Lösung für Erntehelfer werden Spargel, Erdbeeren, Gurken und Wein aus deutschen Landen der Vergangenheit angehören - das könnte ich nicht verantworten", sagte Agrarausschussvorsitzende Gitta Connemann (CDU) der "Rheinischen Post". "Wir alle stehen bei der Saisonarbeit im Wort", betonte die Landwirtschaftsexpertin. Es sei die einzige Branche, die im Koalitionsvertrag genannt werde. Ihre Probleme müssten berücksichtigt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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