SPD offen für Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD-Verbotsverfahren
SPD und Linke haben sich offen gezeigt für den Vorschlag der Grünen, mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Grundlage für ein neues AfD-Verbotsverfahren zu legen. "Wird die Demokratie, wie durch die AfD, angegriffen, müssen alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen - auch ein mögliches Verbotsverfahren", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Sonja Eichwede den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen."
Das sei keine neue Forderung, erklärte Eichwede, dieses Zusammenspiel
sei enorm wichtig. "Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle
nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen.
Das ergibt sich auch aus unserer historischen Verantwortung."
Gleichzeitig müsse der politische Kampf gegen die AfD weitergehen. "Ein
Land, das funktioniert, stärkt die Demokratie und ist das beste Mittel
gegen die AfD", so Eichwede.
Zuletzt hatten die Grünen
vorgeschlagen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bilden, die
Informationen über die AfD zusammentragen soll. Auf dieser Grundlage und
unter Einbindung aller Verantwortlichen könne dann ein neuer Anlauf
gemacht werden für ein Verbotsverfahren.
Die Linke im Bundestag
steht einem solchen Verfahren grundsätzlich positiv gegenüber. "Die
Linke ist jederzeit bereit, alle konstruktiven Vorschläge zu
unterstützen, die zur zügigen Einleitung eines Verbotsverfahrens
führen", sagte Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der
Linksfraktion, den Funke-Zeitungen. "Der Vorschlag der Grünen für eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann ein sinnvoller Schritt sein - sofern er
nicht zur Ausrede für weitere Verzögerungen wird." Sie appellierte auch
an Union und SPD, ihre ablehnende Haltung gegenüber einem solchen
Verfahren zu überdenken.
Vor allem die Union zeigt sich skeptisch
im Hinblick auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem
Bundesverfassungsgericht - und auch im Hinblick auf den jüngsten Vorstoß
der Grünen. "Es gibt bereits genügend Gremien und Institutionen, die
sich mit der AfD beschäftigen. Da brauchen wir jetzt keine weitere
Arbeitsgruppe", sagte Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer der Unionsfraktion den Funke-Zeitungen. Das
Bundesinnenministerium prüfe derzeit das Verfassungsschutzgutachten, ein
Gerichtsurteil dazu stehe noch aus. "Danach werden wir uns in der
Koalition zu weiteren Schritten beraten." Die Grünen, so Bilger, sollten
sich "besser an der Lösung der Probleme beteiligen, die der AfD die
Wähler zutreiben."
Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem
Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach
Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der
Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem
Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag,
Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur