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Aromenregulierung in E-Zigaretten erfordert eine sachgerechte wissenschaftliche Bewertung

Archivmeldung vom 16.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
E-Zigarette (Symbolbild)
E-Zigarette (Symbolbild)

Bild: pixelio.de/Dirk Kruse

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 28. Dezember 2021 seine Stellungnahme (043/2021) zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten. Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen.

"Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll", sagt der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke heute in Berlin. "Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet."

Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons bzw. einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der ansonsten keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung (Stellungnahme 045/2015 vom 30.07.2015) und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

"Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen", erklärte Mücke weiter. "Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden." Mit dieser Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Deutschen Bundestages.

Letztendlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck. Der BVTE wird nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regulierung von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der BVTE mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffentliche Diskussion zu den Aromenverboten wurde mit der BfR-Stellungnahme angestoßen und sollte nun auch mit allen Stakeholdern geführt werden.

Aromastoffe werden in den meisten E-Zigaretten verwendet, die dadurch vor allem für Raucher ansprechender werden und den Umstieg auf weniger schädliche Produkte erleichtern. Menthol findet sich nicht nur in E-Zigarettenliquids mit Minzgeschmack, sondern kommt in niedriger Konzentration in einer Vielzahl von Liquids zur Geschmacksabrundung zum Einsatz.

Die Daten der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) bestätigen eine geringe und insgesamt rückläufige Nutzung von E-Zigaretten unter Jugendlichen. Trotzdem werden die Forderungen nach einer strengeren Regulierung lauter und häufig mit Gesundheitsrisiken begründet. Die gravierenden Unterschiede zur Tabakzigarette werden dabei jedoch kaum berücksichtigt.

Quelle: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (ots)

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