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Die politischen Lippenbekenntnisse zum "Tag gegen Genitalverstümmelung"

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/TaskForce FGM e.V./(c) Shutterstock"
Bild: "obs/TaskForce FGM e.V./(c) Shutterstock"

In wenigen Tagen - am 06. Februar - wird der achte "Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung" an die andauernde Misshandlung weiblicher Kinder durch die Verstümmelung ihrer Genitalien erinnern. Mehr als vier Millionen Mädchen weltweit könnten allein in diesem Jahr Opfer dieser Gewalt werden, schätzen die UN.

In Deutschland mussten schon vor der enorm steigenden Migration aus den entsprechenden arabischen und afrikanischen Ländern zwischen 25.000 und 50.000 Mädchen als akut gefährdet gelten. Anlässlich dieses Aktionstages werden Regierungsbehörden und Politiker aller Fraktionen in zahlreichen medialen Äußerungen der Öffentlichkeit ein ums andere Mal versichern, wie furchtbar diese Praxis sei und dass man alles daran setzen müsse, sie endlich zu beenden. Dabei verhindern sie selbst seit über zwei Jahrzehnten wirksame Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Mädchen und spielen das Ausmaß dieser Gewalttaten vor unserer Haustür herunter:

  • Parlamentarier und Bundesregierung verharmlosen die Genitalverstümmelung immer wieder als "Beschneidung" und lehnen eine statistische Erfassung der Genitalverstümmelungen - und damit verlässliche Zahlen über die Zahl der Opfer in Deutschland ab. So hatte die Fraktion der AfD im Jahr 2018 einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, der ohne Begründung von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. In Großbritannien können mit dieser Maßnahme pro Jahr bereits tausende Verstümmelungsfälle dokumentiert werden.
  • Deutsche Politiker haben im Jahr 2013 entgegen jede Notwendigkeit einen Straftatbestand "weibliche Genitalverstümmelung" geschaffen (§226a, StGB) und damit die Interessen der Täter gestärkt: Denn das Eingangsstrafmaß wurde absichtlich so niedrig angesetzt, dass die Verstümmelungstäter vor einer möglichen Abschiebung geschützt werden. Außerdem hatten in der Debatte um dieses Gesetz Politiker wie Siegfried Kauder (CDU) sogar Straffreiheit für die Haupttäter, mithin die anstiftenden Familienmitglieder, gefordert.
  • Politiker, Regierung und Ärzteschaft verhindern mit ihrem anhaltenden Boykott einer gesetzlichen Meldepflicht von Genitalverstümmelungen an minderjährigen Opfern jede Möglichkeit, die Strafverfolgung für Verstümmelungstäter überhaupt erst einzuleiten und schaffen damit optimale Täterschutzbedingungen.
  • Parlamentarier und Bundesregierung lehnen seit mehr als einer Dekade die Diskussion um wirksame und messbare Schutzmaßnahmen für die gefährdeten Mädchen in Deutschland ab - weil sie die Wahrung der "political correctness" priorisieren und sich der starken Täterlobby beugen, die in Migrantenverbänden gut organisiert ist und nicht selten mit Steuergeldern gefördert wird - während die potentiellen Opfer (kleine Mädchen mit Migrationshintergrund) auf keine Lobby zählen können.
  • Politiker und Bundesregierung offenbaren mit ihrer Fokussierung auf wirkungslose Strategien wie "Aufklärungsarbeit" ein zutiefst rassistisches Bild der migrantischen Tätergruppen, das ihnen "Unschuld aufgrund fehlender Bildung bzw. Kenntnis" unterstellt und ihnen die Verantwortung für das Verbrechen an den eigenen Kinder abspricht, während die Empirie das Gegenteil belegt und zeigt: Die Täter sind weder unwissend noch dumm und weder Bildung noch Aufklärung halten sie von dieser spezifischen Misshandlung ihrer Kinder ab.

Dabei ist ein Ende dieser Gewalt unmittelbar, nachhaltig, wirksam und messbar möglich, mit der Umsetzung der folgenden drei Maßnahmen:

  • Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
  • Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

So lange die politischen Entscheider diese Maßnahmen verhindern, tragen sie eine Mitverantwortung für jedes Mädchen, das in unserem Land diesem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt.

Quelle: TaskForce FGM e.V. (ots)

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