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Schwesig: SPD hält Mindestlohn-Versprechen

Archivmeldung vom 01.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat betont, dass die Sozialdemokraten ihr Versprechen beim Mindestlohn einhalten. "Der Mindestlohn kommt: flächendeckend, für alle Branchen. Er ist ein wichtiger Schritt zur Angleichung der Löhne und Renten zwischen Ost und West", sagte Schwesig am Dienstag in Berlin. "3,7 Millionen Menschen in Deutschland werden von der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns profitieren."

Dies sei ein "großartiger Erfolg" für all diejenigen, die "jahrelang gegen Dumpinglöhne gekämpft haben", so die SPD-Politikerin weiter. Insbesondere die Frauen würden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. "Der Mindestlohn hilft insbesondere Frauen, die häufig nur sehr niedrige Löhne erhalten", so Schwesig, die den Mindestlohn und die mit ihm verbundene Reform als einen "Meilenstein in der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Bundesrepublik" bezeichnete.

CDU-Politiker unterstützt Vorbehalte gegen Mindestlohn-Kompromiss

Gegen den Mindestlohn-Kompromiss der Großen Koalition regt sich Unmut innerhalb der Union: Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, unterstützt die Vorbehalte der Gewerkschaften. Die Kritik sei im Kern richtig. "Der Ausschluss von Langzeitarbeitslosen verletzt deren Würde. An der Lebenswirklichkeit der Betroffenen geht dieser Ausschluss vorbei", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". "Kein Arbeitgeber stellt einen Arbeitslosen wegen eines Niedriglohns ein, sondern nur, wenn er von dessen Qualitäten überzeugt ist." Der CDU-Politiker forderte zudem, die Ausnahmen für unter 18-Jährige und Zeitungsausträger "politisch und juristisch" zu überprüfen. "Der Ausschluss von unter 18-Jährigen verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung", sagte Bäumler. Die Sonderregelung für Zeitungsausträger sei zudem eine "unzulässige Privilegierung gegenüber anderen Branchen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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