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Intransparenz in Keltern: Bürgermeister sieht Öffentlichkeit und Transparenz als Holschuld

Archivmeldung vom 30.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bei der Kandidatenvorstellung der Bürgermeisterkandidaten wurde gefragt, warum die Gemeinde ihre Sitzungsberichte und Ergebnisse nicht öffentlich mache. Der Amtsinhaber hat daraufhin erklärt, dass Informationen der Gemeinde eine Holschuld sei und die Sitzungsberichte im Ratsinformationssystem jederzeit abgerufen werden können. Wir haben festgestellt, dass Ende Mai drei Sitzungsberichte fehlten und die vorhandenen nicht vollständig waren. Dies schreibt die Bürger Interessen Gemeinschaft Keltern e.V. (BIG Keltern) auf ihrer Internetseite.

Weiter schreibt BIG Keltern: "Zu den Haushaltsberatungen wurde gar nichts geschrieben. Hier ein Auszug zum Thema Öffentlichkeitsarbeit in der Kommune.

Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen - ein Grundsatz kommunaler Demokratie

Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen, gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts. Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein.

Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978). Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50). 2. Was gehört zum Öffentlichkeitsprinzip.

Das Prinzip der Öffentlichkeit umfasst im einzelnen:

  •  den öffentlichen Zugang zu den Sitzungen („Saalöffentlichkeit),
  • die ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung,
  • die öffentliche Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse,
  • die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Verhandlungen.

Die Vorgaben der letzten beiden Positionen finden in Keltern nicht statt. Viele Berichte liegen auf der Gemeinde-Homepage nicht oder nur unvollständig vor und die nicht öffentlichen Beschlüsse werden selten oder gar nicht bekannt gegeben. Des weiteren werden zu viele Tagesordnungspunkte in den nicht öffentlichen Teil der GR-Sitzung gelegt und somit der Bürgerschaft vorenthalten. Damit gibt es keine Öffentlichkeit, keine Transparenz und keine Bürgerbeteiligung! Warum gibt es in Keltern kein Miteinander einer offenen Gesellschaft?"

Quelle: BIG Keltern

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