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CSU will E-Zigaretten wie Tabak behandeln - BVTE warnt vor falschen Signalen an Rauchende

Freigeschaltet am 19.08.2025 um 18:04 durch Sanjo Babić
Jan Mücke (2025) Bild: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Fotograf: Christian Kruppa
Jan Mücke (2025) Bild: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Fotograf: Christian Kruppa

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisiert die geplante Novelle des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (BSG) durch die CSU-Landtagsfraktion. Die angestrebte Gleichstellung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit herkömmlichem Tabakrauchen sende ein fatales Signal und sei gesundheitspolitisch kontraproduktiv. Das geplante Vorhaben sei ein bedauerlicher Rückschritt.

"Wer E-Zigaretten und Tabakerhitzer mit konventionellen Zigaretten in einen Topf wirft, fördert das Rauchen", kommentierte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: "Statt den Umstieg zu erleichtern, wird den Menschen in Bayern suggeriert, dass der Wechsel zu schadstoffärmeren Alternativen keinen Unterschied macht. Das wäre das Gegenteil von moderner Gesundheitspolitik."

Mücke fordert eine faktenbasierte Aufklärung. E-Zigaretten und Tabakerhitzer bergen deutliche geringere Risiken für Lungenkrebs, respiratorische und Herzkreislauferkrankungen. "Die Politik sollte den Rauchenden deshalb eine Brücke bauen - nicht vor dem Überqueren der Brücke warnen", so BVTE-Hauptgeschäftsführer Mücke.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Mücke kritisierte zudem, dass das Vorhaben den Kinder- und Jugendschutz nicht wirksam verbessere: "Für einen stärkeren Jugendschutz braucht es keine Symbole, sondern eine konsequente Durchsetzung der Regeln. Mehr Kontrollen und empfindliche Bußgelder beim Verkauf von Tabak und E-Zigaretten an Minderjährige, die Unterbindung verbotener Influencer-Werbung für E-Zigaretten in den Sozialen Medien und außerdem ein entschiedenes Vorgehen gegen den Handel mit illegalen Vapes."

Die CSU-Landtagsfraktion will die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzern dem Tabakrauchen im Kontext des Nichtraucherschutzes durch eine Novelle des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (BSG) gleichstellen. Damit würde die Verwendung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern in öffentlichen Gebäuden, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und an Flughäfen verboten werden. Allerdings wäre das Dampfen dann auch in Gaststätten generell untersagt, unabhängig davon, ob sich Kinder oder Jugendliche dort aufhalten. Der BVTE kritisiert diesen Ansatz als unverhältnismäßig, weil die niedrigeren Risiken der alternativen Produkte nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss eine unterschiedliche Handhabung von Rauchverboten und Beschränkungen für E-Zigaretten und Tabakerhitzern möglich bleiben.

Quelle: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (ots)

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