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Klage gegen Aigners Ordnungsgeld eingereicht – Die AfD kämpft für die parlamentarische Redefreiheit

Freigeschaltet am 28.08.2025 um 06:54 durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Am 26. August 2025 hat die AfD-Fraktion beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes eingereicht. Diese Änderung erlaubt es dem Präsidium, Ordnungsgelder gegen Mitglieder des Landtags aufgrund von Äußerungen zu verhängen. Parallel hierzu erhob der Abgeordnete Oskar Lipp Klage gegen das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld. Er ist bislang das einzige bayerische Parlamentsmitglied, gegen das diese Maßnahme ergriffen wurde.

Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu: „Als die Kartellfraktionen 2024 den Gesetzentwurf zur Einführung von Ordnungsgeldern im Plenum des Bayerischen Landtages vorstellten, warnten wir unermüdlich davor, dass dies die freie Rede im Parlament einschränken würde und damit eine Gefahr für den demokratischen Prozess an sich darstellen kann. 

Unsere Hinweise darauf, dass das Gesetz vollkommen unbestimmt sei und zur Sanktionierung von unliebsamen Meinungen missbraucht werden kann, wurden allesamt beiseite gewischt. Als im laufenden Jahr das erste Ordnungsgeld gegen Oskar Lipp verhängt wurde, bestätigten sich leider alle unsere Befürchtungen.

Die CSU erweist sich immer mehr als gelehriger Schüler links-grüner Verbotspolitik. Sich ständig neue Maßnahmen auszudenken, mit denen man die Opposition drangsalieren kann, löst jedoch kein einziges Problem im Land. CSU und Freie Wähler sollten ihre Energie lieber darauf verwenden, gute Politik für die Menschen im Freistaat zu gestalten.“

Der selbst von diesem Gesetz betroffene Oskar Lipp ergänzt: „Als erster bayerischer Abgeordneter soll ich durch ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz in meinem Rederecht beschnitten werden. In den Augen des Präsidiums hatte ich die Politik der Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt mit einem unpassenden Vergleich kommentiert. Die Begründung für das Ordnungsgeld ist nach Ansicht aller von mir konsultierten Juristen vollkommen unzureichend. Eine schriftliche Begründung über die Ablehnung meines Einspruchs habe ich nie erhalten, und die Vollstreckung wurde mir nebenbei per E-Mail mitgeteilt.

Unsere Klage gegen das Ordnungsgeld dient vor allem dem Schutz der Redefreiheit. Wenn man nicht einmal mehr als gewählter Abgeordneter im Plenum seine Meinung frei äußern kann, ist das ein verheerendes Signal. Wir alle mussten miterleben, wie die Staatsgewalt die freie Meinungsäußerung aller Bürger in den letzten Jahren massiv eingeschränkt hat. Ich hoffe, mit meiner Klage ein Zeichen für die Redefreiheit zu setzen und auch allen Betroffenen, die nicht den Luxus der Unterstützung einer Fraktion im Parlament genießen, etwas Mut zu machen.“

Quelle: AfD Bayern

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