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Corona-Krise: Will der Rechtsstaat eine Anwältin wegen Verfassungsklage einschüchtern?

Archivmeldung vom 09.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CC0
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Eine Heidelberger Rechtsanwältin hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zu stoppen. Diese sind aus ihrer Sicht „eklatant verfassungswidrig“, wie sie zuvor erklärt hat. Inzwischen ermittelt die Polizei gegen sie und ist ihre Webseite nicht zugänglich, berichtet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu im Beitrag von Tilo Grässer auf der deutschen Webseite des Magazins: "Gegen die Heidelberger Medizinrechtsanwältin Beate Bahner ermittelt inzwischen die Polizei, wie unter anderem die Zeitung „Rheinische Post“ (RP) am Mittwoch online meldete. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“ Das hatte die Rechtsanwältin Beate Bahner am Freitag erklärt. Sie kündigte deshalb eine Verfassungsklage an, zu der sie inzwischen einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.

Anlass für die polizeilichen Ermittlungen ist laut der Zeitung, dass Bahner über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen und darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen habe. Das hätten die zuständigen Ermittler am Mittwoch in Heidelberg und Mannheim mitgeteilt. Die Anwältin hatte in einer Erklärung auf ihrer Webseite vom Mittwoch auf das „Recht zum Widerstand wegen Demonstrationsverbot“ hingewiesen

Sie hatte darauf aufmerksam gemacht, dass wegen des Verbotes der Versammlung von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt sei, gegen diese Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung zu demonstrieren. „Dies ist ebenfalls ein unerhörter und unfassbarer Eingriff in das verfassungsrechtliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG (Grundgesetz – Anm. d. Red.)!“, stellte sie fest.„4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Bahner betonte, „alle Deutschen (nach dem Wortlaut des Grundgesetzes leider nur die Deutschen)“ hätten in dem Fall das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG. In Absatz 4 dieses Artikels heißt es: „4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Die Anwältin weiter: „Recht zum Widerstand bedeutet zunächst, dass sich ab sofort kein Bürger in Deutschland mehr an diese Verbote halten muss, da sämtliche Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer wegen ihrer eklatanten Verfassungswidrigkeit unwirksam sind.“

Staatsschutz ermittelt

Bahner hatte in der Erklärung nicht nur zu Demonstrationen am Karsamstag aufgefordert. Ebenso wandte sie sich an die Bundeskanzlerin und die Landesregierungschefs, „die von Ihnen erlassenen verfassungswidrigen Corona-Verordnungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben! Ich fordere ferner alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Bundesrepublik Deutschland dazu auf, sämtliche Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, Parks, Kinderplätze, Kindergärten, Schulen, Universitäten sowie sämtliche kulturellen und sonstigen Einrichtungen sofort wieder zu öffnen!“ Ebenso solle der Shutdown beendet werden.

Die Ermittlungen gegen die Heidelberger Anwältin haben es in sich: Sie werden laut RP vom Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführt. Diese Abteilung ist unter anderem für Spionage und Terrorismus zuständig. Laut zuständiger Staatsanwaltschaft habe das im konkreten Fall aber „nur mit der internen Zuständigkeitsverteilung“ zu tun. Der der Staatsschutz  sei für Verfahren zu politischen Straftaten „im allerweitesten Sinne“ zuständig, wie Aufrufe zum Verstoß gegen Gesetze. Es stehe jedoch kein Staatsschutzdelikt im juristischen Sinn im Raum, hieß es weiter laut der Zeitung.

Homepage gesperrt

Beim Schreiben dieser Meldung kam beim Versuch des vorher möglichen Zugriffs auf die Homepage der Anwältin beatebahner.de folgende Fehlermeldung:

„Forbidden You don't have permission to access this resource. Additionally, a 404 Not Found error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.“

Auch die Webseite des Lungenarztes Wolfgang Wodargs, der die Corona-Maßnahmen aus medizinischer Sicht kritisiert. war am Dienstag gesperrt worden und ist nach Protesten vom Betreiber wieder freigeschaltet worden.

In ihrem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom Mittwoch schreibt die Anwältin unter anderem:

„Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.“

Und: „Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.“

Anwälte kritisieren Kollegin für Verfassungsklage gegen staatliche Corona-Maßnahmen

Andreas Peter schreibt zu dem Fall um die Anwältin: "Die auf Medizinrecht spezialisierte Heidelberger Anwältin Beate Bahner will über einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht das sofortige Ende der Präventionsmaßnahmen der Bundesländer erreichen. Jetzt erhält sie Widerspruch von Anwaltskollegen, die ihre Argumente kritisieren.

Frau Bahner erhält jetzt Widerspruch von Fachkollegen, die ihre Auslegung des Grundgesetzes und die Bewertung der Verordnungen der Bundesländer kritisieren. So hat der auf Urheber- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Oliver Schwenzer, seiner Kollegin vorgeworfen, ihr Vorgehen „mutiere“, wie er in einer Stellungnahme schreibt, zum „Nährboden für Verschwörungstheoretiker, die schon immer meinten, ‚die da oben entscheiden über unsere Köpfe hinweg.‘“

Schwenzer schreibt auch: "Es mutet bizarr und populistisch an, wenn eine Berufskollegin von ‚düstersten Modellszenarien‘ spricht und damit ganz offenkundig auf das Robert-Koch-Institut abzielt." Es sei legitim, dass sich Menschen bei einem Thema „dieser Strahlkraft“ aufgeregten, aber Rechtsanwälte seien eine besondere Berufsgruppe, nämlich „Organe der Rechtspflege, die gebotene Vorsicht walten und einen kühlen Kopf bewahren“ sollten.

Die auf Schadenersatzfälle spezialisierte Konstanzer Kanzlei Fischer & Collegen formuliert sogar noch härter gegen ihre Heidelberger Kollegin in einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Vielleicht gut gedacht, aber schlecht gemacht“. Die Anwälte sprechen von „platten Aussagen der Pandemie-Verweigerin“ und werfen ihr „Stimmungsmache“ vor.

Vor allem aber zweifeln die Konstanzer Anwälte die Praxistauglichkeit der Eilanträge von Frau Bahner an. Sie schreiben wörtlich: „Ob die Allgemeinverfügungen gänzlich berechtigt waren oder nicht, darauf kommt es primär gar nicht an. Für die Wirtschaft kommt es auf etwas an ganz anderes an: wer aufgrund der Pandemie sein Geschäft schließen musste oder einen eklatanten Umsatzrückgang zu verzeichnen hat, den er selbst nicht vertreten hat (weil er das Virus nicht eingeschleppt hat), dem sollte ein Entschädigungsanspruch zustehen und zwar in der Höhe der Kosten und Verluste, die nicht vermeidbar sind.“

Abschließend werfen sie der Heidelberger Juristin „subjektive und destruktive Schlaumeierei“ vor und kündigen an, ihre Kollegin in „die Liste der ‚Corona-Deppen‘ aufzunehmen.

Frau Bahner ist allerdings nicht die einzige, die mit Eilanträgen versucht oder versucht hat, die restriktiven Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu kippen. Bislang sind aber alle Versuche gescheitert. Interessant ist eine Begründung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der am 26. März einen Eilantrag gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung mit der Begründung ablehnte, dass zwar nicht von einer „offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrages“ ausgegangen werden kann, aber in der Folgenabwägung die Interessen der Allgemeinheit überwiegen würden.

Mahnung von Ex-Justizministerin: „In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter“

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte in einem Interview für die Nachrichtenplattform „Telepolis“ am 28. März, „In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter“. Sie halte es für nachvollziehbar, „dass die Bundesregierung als Krisenmanager effizient und zügig handelt. Da es um eine unsichtbare Gefahr, ein infektiöses Virus geht, sind Ausgangsbeschränkungen ein drastisches Mittel, das von vielen Experten empfohlen wird.“ Allerdings findet sie es bedenklich, „dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung von allen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze abweichen kann. Gesetze sollen nur vom Parlament und nicht von der Exekutive quasi als Blankoermächtigung geändert werden.

Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte daran, dass die in diesen Tagen viel zitierten Notstandsgesetze zwar existieren, aber noch nie angewendet werden mussten und auch in der gegenwärtigen Lage keine Anwendung finden.

Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace mahnt an, dass Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nicht total eingeschränkt werden dürfen. „Politische Beteiligung ist auch in Zeiten von Corona unverzichtbar. Über Jahrzehnte gewachsene Demonstrationsformen wie die Ostermärsche komplett zu verbieten, verstößt gegen das Versammlungsrecht“, erklärte die Greenpeace-Expertin und Juristin Anna von Gall am Donnerstag in Berlin.

Und der Journalist und Verleger Jakob Augstein, der für die Augstein-Erben deren Eigentümer-Interessen beim Nachrichtenmagazin „Spiegel“ wahrnimmt, hat in einem aktuellen Gastbeitrag in besagtem Magazin unter der Überschrift „Angst frisst Demokratie“ jetzt deutliche Kritik an den Dimensionen der Grundrechtseinschränkungen bekundet. Damit erklärte er sich zugleich ausdrücklich mit der Brandenburger Verfassungsrichterin und Buchautorin Juli Zeh solidarisch, die derzeit heftiger Kritik wegen ihrer Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen staatlichen Maßnahmen ausgesetzt ist.

Augstein schreibt unter anderem: „Die Leute stürzen sich in einen Akt der Solidarität mit den Schwächsten, obwohl die Allermeisten von ihnen von den Maßnahmen gegen die Krankheit viel stärker bedroht werden, als von der Krankheit selbst.“

Autorin Juli Zeh: Kritik für Warnung vor Grundrechtsabbau?

Passend zu den beiden obigen Beiträgen schreibt Bolle Selke: "Die Autorin und Juristin Juli Zeh äußert sich in einem Interview kritisch über die Corona-Politik der Bundesregierung. Besonders der Abbau der Grundrechte und die fehlende Diskussion über die Maßnahmen besorgen sie. Das wiederum missfällt einigen Hauptstadtjournalisten, die nun Zeh mangelnde Intellektualität und Ideologie vorwerfen.

In ihrem Theaterstück und späteren Roman „Corpus Delicti“ hat die Bestsellerautorin („Unterleuten“) Juli Zeh schon 2007 die Geschichte eines Staates, in dem im Namen der Gesundheit wesentliche bürgerliche Freiheiten beschnitten werden, niedergeschrieben. Man könnte also davon ausgehen, dass die ehrenamtliche Richterin am Brandenburger Verfassungsgericht durchaus in der Lage ist, das Handeln der Regierung in der Corona-Krise zu beurteilen. Das dachte sich wohl auch die Süddeutsche Zeitung (SZ), die Zeh in einem Interview umfangreich zu Wort kommen ließ.

„Alternativlose“ Politik

Die Autorin spart dort nicht an Kritik an den aktuellen Zuständen, wie beispielsweise mit diesen Worten:

„Demokratische Politik darf auch in Krisenzeiten nicht nur den Vorgaben von einzelnen Beratern folgen und sagen, jetzt läuft hier alles aus dem Ruder und deshalb müssen wir drakonisch in die Bürgerrechte eingreifen. Da werden wir, wenn die Krise abflaut, eine Menge aufzuarbeiten haben.“

Weiter kritisierte die Juristin, dass Politiker in der Corona-Krise ihr Handeln und die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten als vermeintlich „alternativlos“ darstellten.

„Alternativlos“ sei aber ein anderer Begriff für „Keine Widerrede!“ und damit ein „absolut undemokratisches Konzept“. Ein ernsthafter Diskurs – etwa darüber, welche Grundrechtseinschränkungen verhältnismäßig seien und welche nicht – könne „auch unter Zeitdruck“ stattfinden, so Zeh weiter. „In einer Demokratie darf man sich die Möglichkeit dazu nicht nehmen lassen.“

​Bürger mit Schuldgefühlen unter Druck zu setzen bezeichnete sie als „eine Form von Politikversagen“ und führt fort: „Im Grunde schüchtert man die Bevölkerung ein, in der Hoffnung, sie auf diese Weise zum Einhalten der Notstandsregeln zu bringen.“

„Eine seltsame Kälte“

Aktuell gäbe es eine „hoch moralisierte Grundstimmung“ in der Gesellschaft, gepaart mit „Regieren per Verordnung“. Beides zusammen sei der „perfekte Nährboden für Denunziantentum“, so die Autorin weiter.

Die Kritik an ihrer Lageeinschätzung ließ nicht lange auf sich warten. Die Journalistin und Autorin Sabine Rennefanz bringt in einem Kommentar in der Berliner Zeitung das Argument der Todesfälle durch die Pandemie:

„Es geht nicht darum, exzessive Kontrollen der Polizei zu rechtfertigen, sondern Maß zu bewahren. Was an den Beiträgen der Mahner auffällt, ist das Desinteresse an dem Sterben und Leiden in aller Welt, eine seltsame Kälte. In Italien und Spanien sind sehr viele Menschen gestorben. In Frankreich verteilt die Armee schwer erkrankte Patienten im Land. In New York sind schon Tausende tot, der Höhepunkt der Krise ist dort noch nicht erreicht.“

​Vielmehr müsse man Deutschland dafür bewundern, dass es die Opferzahlen vergleichsweise niedrig gehalten habe, so wie die New Yorks Times dies am vergangene Wochenende getan hatte.

Ein „stupendes Maß an Ideologie“

Der Korrespondent der Dumont-Hauptstadtredaktion Markus Decker stellt Zeh im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und dem Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) ein vernichtendes Urteil aus. Ihre Meinung sei „sachlich falsch, moralisch fatal – und ja, in ihrer fehlenden Komplexität einer politischen Intellektuellen unwürdig.“

​Decker fragt sich, ob Zeh Zeitung lesen oder die „Tagesschau“ gucken würde. Dann dürfte der Schriftstellerin nicht die vielen Toten in Südeuropa und anderen Teilen der Welt entgangen sein. Seit Wochen würden fast täglich bis zu 1000 Menschen an dem Coronavirus sterben, „viele völlig allein und ohne dass Angehörige von ihnen Abschied nehmen können. Auch kann man in der ‚Tagesschau‘ sehen, wie Kühllaster in New York vor Krankenhäusern auffahren, weil die Zahl der Leichen steigt und steigt.“

Mit diesem Argument, dass Rennefanz und Decker anbringen, wird Zeh und jeder andere Kritiker der bestehenden Zustände ins moralische Abseits gestellt. Weiterhin würde die Analyse von Zeh keine Intellektualität offenbaren, so Decker, sondern „ein stupendes Maß an Ideologie, die wie alle Ideologien an der Wirklichkeit zerbricht.“

Wo ist die Diskussion der Alternativen?

Man fragt sich, inwieweit es anscheinend moralisch verwerflich ist, den bestehenden Status Quo zu kritisieren. Auch Juli Zeh wünscht sich sicher nicht spanische Zustände herbei, wenn sie über „sogenannte risikostratifizierte Maßnahmen“ nachdenkt und, wie von Decker schwer kritisiert, eine Strategie der „Herdenimmunität“ als Alternative anführt:

„Man schützt dann hochgradig und gezielt die Risikogruppen, während man dem Rest der Bevölkerung erlaubt, sich zu immunisieren. Ich will jetzt nicht sagen, welche Alternative besser ist, denn ich bin keine Expertin.“

Sondern es geht ihr bei dem Beispiel vor allem um eine „multidisziplinäre und für die Bürger verständliche Diskussion von Alternativen“, die so nicht stattgefunden habe. Vielmehr wird der Versuch dafür anscheinend im Keim von einigen Journalisten erstickt.

​Harald Wiesendanger ist Gründer und Vorsitzender der Stiftung „Auswege“. Der Autor und Journalist arbeitet seit über 35 Jahren als Wissenschaftsjournalist, mit dem Schwerpunkt Medizin. Er schreibt in einem Beitrag in der „Nachrichten-Fabrik“, dass er sich „seines Berufsstands schämt“:

„Mit blankem Entsetzen und ohnmächtiger Wut verfolge ich das unwürdige Treiben gestandener Berufskollegen: vom Redakteur beim Nachrichtenmagazin über den ‚Tagesthemen‘- und ‚Heute‘-Moderator bis hin zum Mitarbeiter der Presseagentur… Ungefiltert bringen sie offizielle Horrorzahlen unters Volk, ohne zu hinterfragen, wie diese überhaupt zustande kommen; wie sie ausgewertet werden; was sie eigentlich besagen; wie es um andere Zahlen steht.“

Geht man nach Wiesendanger, würde das moralische Hauptargument der Kollegen Decker und Rennefanz nicht mehr ganz so viel Gewicht haben, denn die Frage, ob jemand an oder mit Corona stirbt, ist weitestgehend noch ungeklärt. Ebenso könne man erklären, dass „Wasser ein Superkiller sei, weil ein H2O-Test garantiert bei jeder Leiche positiv ausschlagen würde.“

Wiesendanger fordert von der hiesigen Presse „Wahrhaftigkeit und sorgfältige Recherche; Schutz der Ehre und Achtung der Würde von Menschen – auch solcher, die abweichende Meinungen vertreten; das Gegenchecken jeder Informationsquelle, egal wie glaubhaft sie auf den ersten Blick erscheinen mag.“ Eigentlich grundlegende Instrumente des Journalismus, die eine Selbstverständlichkeit sein sollten."

Quelle: Sputnik (Deutschland)


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