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Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung: Bürgermeister Müller erscheint nicht im Ausschuss

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Michael Müller (2020)
Michael Müller (2020)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller wurde eingeladen, sich im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses den Fragen zu stellen, und kam nicht. Die Opposition fordert Aufklärung im Falle der rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung einer Berlinerin. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wollte die Opposition Aufklärung darüber, ob der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sein Amt im Zusammenhang mit der Wohnungsdurchsuchung einer Berlinerin missbraucht haben könnte.

Nachdem der Fall durch einen Bericht in der Zeitung Welt publik gemacht worden war, erklärte unter anderem der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion in Berlin Holger Krestelm: "Es verstärkt sich der Anschein, dass Michael Müller seine Stellung als Regierender Bürgermeister genutzt hat, um direkt mit dem Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen am normalen Verfahrensweg vorbei in Gang zu setzen."

Die Opposition aus FDP, CDU und AfD hatte den Fall bei der Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch auf die Tagesordnung gebracht. Müller wurde eingeladen, sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen, erschien aber nicht. Nach Müllers Anzeige wurde gegen die Berlinerin wegen übler Nachrede und Beleidigung ermittelt. Der SPD-Politiker hatte persönlich den Strafantrag beim Leitenden Oberstaatsanwalt Berlins Jörg Raupach gestellt.

Dies bezeichnete Raupach laut einem Bericht des Tagesspiegel nun im Rechtsausschuss als "absolut üblichen Vorgang". Er habe den Brief dann an den für den Bereich zuständigen Abteilungsleiter weitergeleitet. Danach hätten sich seine Kollegen zu diesem Fall nicht mehr an ihn gewandt. Rücksprachen mit dem Bürgermeister habe es nicht gegeben. Die Bearbeitung sei auch nicht beschleunigt gewesen. Es habe keine "Sonderbehandlung" gegeben.

Vor dem Ausschuss verteidigte Raupach die Wohnungsdurchsuchung der Berlinerin, die vom Landgericht als rechtswidrig eingestuft worden war. Die Richter hatten festgestellt, dass "der erforderliche einfache Tatverdacht als Voraussetzung einer Durchsuchungsanordnung" nicht vorgelegen habe. Laut Tagesspiegel erklärte Raupach, wenn man an erst an Beschuldigte herantrete und zu einem solchen Vorfall befrage, könne man sich alle weiteren Untersuchungen sparen, da die technischen Geräte anschließend gesäubert würden. Man müsse daher die Posts auf den Geräten sichern. Es sei daher ein "wenn auch nicht alltägliches, doch kein absonderliches Verhalten", zitiert der Tagesspiegel den Leitenden Oberstaatsanwalt.

Müller äußerte sich nun zu dem Fall am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Laut einem Bericht der Berliner Zeitung sagte der SPD-Politiker, dass es in den vergangenen Tagen deutlich geworden sei, dass "es keinerlei Fehlverhalten, geschweige denn Amtsmissbrauch gegeben hat". Die Anzeige bedauere er nicht. "Das ist etwas, was mir zusteht, wie jedem anderen Bürger auch. Und das werde ich auch weiterhin tun", ergänzte der SPD-Politiker im Landesparlament. Er versicherte, dass es keinen Druck von ihm auf die Justiz gegeben habe.

Quelle: RT DE

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