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Exporte von Kleinwaffen werden selten kontrolliert

Archivmeldung vom 15.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleinwaffen (Symbolbild)
Kleinwaffen (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Exportierte Kleinwaffen werden offenbar nur selten überprüft. Seit 2015 sind gerade einmal drei Kontrollen durchgeführt worden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, über die das ARD-Hauptstadtstudio berichtet. In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder Pistolen oder Gewehre aus deutscher Produktion in Krisengebieten auf, obwohl sie dorthin nie offiziell geliefert wurden.

Die Bundesregierung wollte dem einen Riegel vorschieben und beschloss 2015 strengere Regeln, die sogenannten "Kleinwaffengrundsätze". Demnach müssen Empfänger unterschreiben, dass Pistolen und Gewehre im Land verbleiben. Außerdem beschloss die schwarz-rote Regierung damals, den Verbleib im Land durch Kontrollen zu überprüfen. Entsprechende Kontrollen sind aber erst dreimal durchgeführt worden und zwar in Indien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und - das ist neu - in Südkorea. Viel zu wenig, sagt Sevim Dagdelen, st ellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei: "In den drei Jahren wurden nur drei Endverbleibskontrollen durchgeführt. Und ich finde, es ist auch lächerlich, wenn die Bundesregierung ihre Prüfer nach Südkorea schickt und nicht nach Saudi-Arabien, ein Land, das einen verbrecherischen Krieg im Jemen führt." Neben der Bundesrepublik führen nur noch die Schweiz und die USA solche Endverbleibskontrollen durch.

Bei den Vereinigten Staaten, dem größten Waffenexporteur der Welt, sind es jedoch deutlich mehr: rund 100 pro Jahr. Simone Wisotzki, Vorstandsmitglied der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung beschäftigt sich seit Jahren mit Rüstungsexporten und dem Handel mit Kleinwaffen. Sie begrüßt, dass Endverbleibskontrollen stattfinden, da gerade bei Kleinwaffen eine besondere Sorgfaltspflicht bei Exporten geboten ist. Dass erste Kontrollen stattgefunden haben, sei ein guter Anfang, sagt Wisotzki. Es müssten mehr werden, um wirksam gegen unkontrollierte Verbreitung v orzugehen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linkspartei geht auch hervor, dass beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gerade einmal zwei Planstellen geschaffen worden sind, um die Vor-Ort-Kontrollen durchführen zu können. "Wer dann allerdings nur zwei Mitarbeiter mit einer so großen Herausforderung wie der Endverbleibskontrolle betraut, zeigt, dass er eigentlich gar keine Aufklärung über den Endverbleib von deutschen Rüstungsgütern herstellen möchte", sagt Sevim Dagdelen von der Linkspartei.

Bei den Kontrollen in Indien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Südkorea hat es eine Prüfung nach dem "4-Augen-Prinzip" gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Demnach war auch jeweils eine Person der Auslandsvertretung anwesend. Die Prüfer haben sich die Waffen zeigen lassen und dürften Kennzeichnungs-Nummern abgeglichen haben. Nach Indien waren 30 Scharfschützengewehre verkauft worden. Welche Güter genau in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Südkorea überprüft worden sind, schrieb die Bundesregierung nicht. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Dagdelen: "So bleibt es schlicht eine Legende, dass deutsche Rüstungsexporte besser kontrolliert werden als anderswo auf der Welt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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