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Regierung verweigert Antwort: Wieso nur vier OSZE-Wahlbeobachter für Bundestagswahl im Einsatz?

Archivmeldung vom 23.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk

Nur vier OSZE-Wahlbeobachter aus drei Ländern begleiten die diesjährige Bundestagswahl. 2017 waren es noch 59 Beobachter aus 25 Ländern. RT DE fragte auf der Bundespressekonferenz nach den Gründen für diese Differenz und wollte zudem wissen, ob die Kritik der OSZE zur Bundestagswahl 2017 hinsichtlich der deutschen Wahlgesetzgebung in der Zwischenzeit zu Änderungen geführt hätte.

Weiter berichtet RT DE: "Die diesjährigen Bundestagswahlen werden nur von vier OSZE-Beobachtern aus drei Ländern begleitet. 2017 waren es noch 59 Beobachter und Experten aus 25 Ländern. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Differenz erklärt. Glaubt Sie, dass diese vier Beobachter bei mehr als 60 Millionen Wahlberechtigten ausreichen, um diesen Wahlprozess entsprechend zu begleiten? Die Frage geht, denke ich, an das BMI, und das AA ist ja auch in die OSZE-Beobachtungsmission involviert."

INNENMINISTERIUM:

"Ich habe zu dieser Frage keine Stellungnahme abzugeben."

ZUSATZFRAGE WARWEG:

"Die Wahlbewertungskommission der OSZE hatte 2017 die Bundesregierung dafür kritisiert, dass die Wahlgesetzgebung in der BRD keine expliziten Regelungen für die Präsenz von Wahlbeobachtern enthalte, und hatte eine entsprechende gesetzliche Änderung angeregt. Mich würde interessieren: Ist die Bundesregierung denn dieser Empfehlung der OSZE nachgekommen? Wenn nicht, aus welchen Gründen nicht?"

INNENMINISTERIUM:

"Darüber habe ich keine Informationen."

ZUSATZFRAGE WARWEG:

"Entschuldigung, aber ich habe zum einen die Frage gestellt, wie dieser Abfall von 59 Wahlbeobachtern zu vier Wahlbeobachtern von der Bundesregierung erklärt wird und ob eine sehr explizite OSZE-Empfehlung zu einer gesetzlichen Verankerung von Wahlbeobachtung bei Bundestagswahlen von der Bundesregierung durchgeführt wurde. Da erwarte ich also schon eine Antwort und nicht einfach ein 'Dazu nehme ich keine Stellung‘!2

INNENMINISTERIUM:

"Ich habe jetzt keine Informationen darüber vorliegen. Ich werde gerne prüfen, ob wir da in der Vergangenheit eine Gesetzesänderung vorgenommen haben."

ZUSATZFRAGE WARWEG:

"Können Sie noch eine Bewertung dessen vorlegen, ob aus Sicht des BMI vier Wahlbeobachter ausreichen, um eine Wahl

MODERATORIN:

"Ich glaube, wir haben das jetzt verstanden. Sie wiederholen das jetzt."

ZUSATZ WARWEG:

"Ja, aber es gab ja keinerlei Antwort auf meine Frage"

MODERATORIN:

"Ja, aber nicht jeder Sprecher ist ein wandelndes Lexikon. Er hat ja gesagt, dass er sich darum bemüht, das nachzuliefern."

AUSSENMINISTERIUM:

Ich kann etwas ergänzen, weil das, glaube ich, schon in einer der letzten Pressekonferenzen an dieser Stelle ein Thema war. Dabei hatte, wenn mich nicht alles täuscht, auch Herr Seibert darauf hingewiesen, dass Ihre Anfrage an ODIHR also das Büro der OSZE, das für Wahlbeobachtungen zuständig ist, bzw. die Agentur zu richten ist. Dort kann man Ihnen sicherlich auch Auskunft über die Zahl der Wahlbeobachter geben.

ZUSATZ WARWEG:

"Mich hätte ja die Einschätzung der Bundesregierung interessiert."

AUSSENMINISTERIUM:

"Aber Sie haben auch nach dem Abfall der Zahl gefragt, und das ist eine Frage, die Sie an ODIHR richten sollten."


Quelle: RT DE

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