Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Politik Gauck will "so bald wie möglich" über Ausfertigung von ESM-Gesetz entscheiden

Gauck will "so bald wie möglich" über Ausfertigung von ESM-Gesetz entscheiden

Archivmeldung vom 12.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marianne J. / pixelio.de
Bild: Marianne J. / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundespräsidenten am 21. Juni 2012 gebeten, von einer Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag zunächst abzusehen, um ausreichend Zeit zur Prüfung angekündigter beziehungsweise bereits vorliegender Eilanträge zu haben. Mit dem Urteil aus Karlsruhe vom heutigen Mittwoch sei der "Weg für die Fortsetzung des Ausfertigungsverfahrens" frei, so die Sprecherin des Bundespräsidenten weiter. Die Entscheidung des Gerichts werde jetzt unverzüglich ausgewertet.

Der Konjunkturchef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Ferdinand Fichtner, hält die Wirksamkeit des Euro-Rettungsschirms ESM nur für gewährleistet, wenn der Bundestag nicht über jeden Hilfsantrag mitentscheidet. "Dass das Verfassungsgericht dem Bundestag ein Mitspracherecht bei der Höhe der Haftungsobergrenze zuspricht, schadet aus meiner Sicht nicht, solange ein schnelles Eingreifen des ESM im Krisenfalle gewährleistet ist", sagte Fichtner "Handelsblatt-Online". "Das ist aber wohl gegeben, solange der Bundestag nicht bei jedem Krisenland, das Hilfen in Anspruch nimmt, mitentscheiden muss."

Fichtner hält die Karlsruher Entscheidung mittelfristig für wegweisend: "Mit dem auf Dauer angelegten ESM macht der Integrationsprozess im Euro-Raum einen großen Schritt nach vorne, die Mitgliedsländer schaffen so das Fundament für die künftige Stabilität der Währungsunion", sagte er. Zudem könne sich die Europäische Zentralbank jetzt wieder auf ihr eigentliches Ziel, nämlich die Wahrung der Preisstabilität, konzentrieren.

Schäuble: ESM kann innerhalb "weniger Wochen einsatzbereit sein"

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am heutigen Mittwoch den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM sowie den Fiskalvertrag unter Vorbehalten genehmigt hatte, könne der ESM Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zufolge innerhalb "weniger Wochen einsatzbereit sein". Die Bundesregierung werde im Rahmen des Ratifikationsverfahrens "völkerrechtlich sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands unter allen Umständen auf den im ESM-Vertrag fixierten" Höchstbetrag von 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, erklärte Schäuble am Mittwoch in Berlin. Dies sei im Übrigen schon jetzt im Kreis der ESM-Vertragsstaaten "einhellige Auffassung", betonte der Finanzminister. "Gleichzeitig werden wir auch einmal mehr klarstellen, dass die Informationsrechte von Bundestag und Bundesrat umfassend gewahrt bleiben. Der ESM kann dann innerhalb weniger Wochen einsatzbereit sein", so Schäuble weiter, der den heutigen Tag überdies als "eine wichtige Wegmarke für die Stabilisierung der Eurozone" bezeichnete.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt: So könne dieser erst dann abschließend ratifiziert werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem ESM und dem Fiskalvertrag am 29. Juni zugestimmt hatten, waren mehrere Verfassungsklagen in Karlsruhe eingegangen. Die Kläger monierten, dass die Gesetze zu einer unwiderruflichen Aufgabe von Hoheitsrechten führen würden.

Chef der Wirtschaftsweisen begrüßt ESM-Urteil

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Wolfgang Franz, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Euro-Rettungsschirm ESM begrüßt. "Das ist eine gute Nachricht für den Euro. Wir brauchen diesen Rettungsschirm im Kampf um den Euro", sagte Franz der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). "Ich finde es gut, dass der Gesetzgeber jetzt zweifelsfrei eingebunden wird beim ESM", sagte der Chef des Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung. Franz verwies allerdings darauf, dass der Euro mit dem Urteil noch nicht gerettet sei. "Es kann noch mal spannend werden, wenn das Verfassungsgericht in der Hauptsache über die geplante Staatsfinanzierung durch die EZB verhandelt", so Franz.

Der Mannheimer Ökonom forderte die Bundesregierung überdies dazu auf, sich rasch für einen systematischen Weg aus der Euro-Krise zu entscheiden. "Jetzt müssen wir kurzfristig aus dem Schlamassel der Euro-Krise herauskommen", betonte Franz. "Wer gegen den Schuldentilgungspakt des Sachverständigenrats ist und auch gegen die EZB-Anleihekäufe und die Eurobonds, muss jetzt bitteschön sagen, wie er den Euro dann retten will", sagte Franz an die Adresse von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

DAX auf 14-Monats-Hoch nach ESM-Urteil aus Karlsruhe

Die Börse in Frankfurt hat am Mittwochmittag ein 14-Monats-Hoch erklommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalt zugestimmt hatte. Kurz vor 12:30 Uhr wurde der deutsche Aktienindex mit 7.376,40 Punkten berechnet. Dies entspricht einem Plus von 0,91 Prozent im Vergleich zum Dienstag. An der Spitze der Kursliste stehen die Anteilsscheine der Commerzbank, Infineon und VW. Die Aktien der Deutschen Telekom, der Deutschen Bank sowie von Fresenius SE stehen am Ende der Kursliste.

Westerwelle: Karlsruhe hat "kluge Entscheidung" getroffen

Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den ESM unter Auflagen erlaubt hatte, als "kluge Entscheidung" bezeichnet. "Das ist eine kluge Entscheidung im pro-europäischen Geist unserer Verfassung", sagte Westerwelle kurz nach Verkündung des Urteils durch Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch. Die Arbeit der Bundesregierung für den Euro und für Europa gehe nun weiter. Die von den Karlsruher Richtern vorgegebene Begrenzung der Haftungspflicht Deutschlands "ist richtig und notwendig", so Westerwelle weiter. "Die deutsche Leistungskraft darf nicht überfordert werden." Der Außenminister sieht bei der Bewältigung der Schuldenkrise in der Eurozone nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zudem "erstes Licht am Ende des Tunnels". "Wir dürfen jetzt nicht nachlassen in unserer Entschlossenheit, mit Haushaltsdisziplin, Wachstumsorientierung und europäischer Solidarität gemeinsam die Schuldenkrise zu überwinden", forderte Westerwelle.

Unterdessen reagierte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erleichtert auf das Urteil aus Karlsruhe. "Das ist nicht nur ein guter Tag für Europa, sondern auch für die parlamentarische Demokratie", erklärte Steinmeier mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Gespräch mit dem Fernsehsender Phoenix.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte klaps in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige