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SPD-Vorstoß gegen strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe

Archivmeldung vom 22.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In der Sterbehilfe-Diskussion hat sich in der SPD-Bundestagsfraktion eine Gegenposition zu den in der Union favorisierten Plänen für ein strafrechtliches Verbot der organisierten Suizid-Beihilfe gebildet. Ein strafrechtliches Verbot sei "unangemessen", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese der "Welt". "Ich suche nach einer mittleren Position zwischen einem unangemessenen, harten strafrechtlichen Verbot und einer vermeintlich liberalen Position, die alles zulässt", erläuterte Griese, die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales ist.

Für Griese muss es bei der Bundestagsentscheidung, die für den Herbst 2015 geplant ist, um zwei Ziele gehen. "Zum einen müssen wir die Tätigkeiten jener Sterbehilfe-Vereine unterbinden, die Menschen die Selbsttötung als Dienstleistung ohne persönliche Bindung anbieten, dabei die besser Zahlenden bevorzugt behandeln und überdies Suizide bei psychisch Kranken und körperlich Gesunden ermöglichen." Beendet werden aber solle jene Vereinstätigkeit nicht mit den Mitteln des Strafrechts.

Sie lasse stattdessen, so Griese, "derzeit juristisch prüfen, ob es möglich ist, jene Angebote der organisierten Suizid-Beihilfe mit den Mitteln des Vereinsrechts zu unterbinden, eventuell auch mit denen des Betäubungsmittelrechts, das so zu formulieren wäre, dass die Ausgabe tödlich wirkender Medikamente strenger reglementiert wird". Zugleich aber dürften Ärzten keine zu strengen Vorschriften gemacht werden.

Es müssten, so Griese, "ärztliche Entscheidungsspielräume in extremen Notlagen offengehalten werden". Daher müsse "im offenen Dialog besonders mit der Palliativmedizin" geklärt werden, "wie wir es Ärzten ermöglichen können, in Notlagen auch dann eine Lebensverkürzung herbeizuführen, wenn diese medizinisch nicht unvermeidlich ist. Hier brauchen Ärzte und Pflegende mehr Rechtssicherheit und Freiräume für Abwägungen mit ihren Patienten und deren Vertrauten." Unverzichtbar in der Gesetzgebung seien darüber hinaus die Förderung der Palliativmedizin und der starke Ausbau ambulanter und stationärer Hospizangebote. Laut Griese gibt es für ihre Position "bei SPD-Fraktionskollegen Sympathie".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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