Doppelte Beiträge in den Sozialversicherungen - Parteien müssen Farbe bekennen
Archivmeldung vom 10.03.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMehr als elf Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen doppelt und verfassungswidrig in die Sozialversicherungen ein. Bereits 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Zwar gibt es einen minimalen Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Doch weder werden Eltern auf diese Weise entlastet, noch wurden die anderen Zweige der Sozialversicherung ernsthaft auf den Prüfstand gestellt.
"Seit 16 Jahren warten Familien auf die Umsetzung der Beitragsgerechtigkeit durch die Politik", kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann. "Dass der Gesetzgeber diese Entscheidung missachtet und eine verfassungsgemäße Neuregelung verweigert, hat für Familien schlimme Folgen", betont Heimann. "Die familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik hat zur Folge, dass breite Schichten von Familien in die Armut getrieben werden."
Mit einer gemeinsamen Kampagne des Deutschen Familienverbandes und des Familienbundes der Katholiken wehren sich Familien gegen die familienblinde Beitragsgestaltung in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Unter dem Motto "Wir jammern nicht - wir klagen" (www.elternklagen.de) haben sich der Kampagne bereits tausende Familien angeschlossen und den Weg durch die Instanzen angetreten. Mehrere hundert Klagen wurden inzwischen bei Sozialgerichten eingereicht. 376 Familien legten außerdem Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegevorsorgefonds in Karlsruhe ein, der aus der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert wird und die Beiträge ab 2035 stabilisieren soll. Entgegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts werden Eltern damit zur Abfederung eines demografischen Problems herangezogen, für das sie nicht verantwortlich sind. Zwei weitere Verfassungsbeschwerden sind wegen Verletzung der Grundrechte aus Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 GG anhängig.
"Familien sind Leistungsträger unserer Gemeinschaft! Sie sorgen durch ihren Nachwuchs für den Erhalt der Sozialversicherungssysteme und übernehmen lebenslang Verantwortung für andere Menschen", betont der DFV-Bundesgeschäftsführer. "Das muss endlich respektiert und in der Gesetzgebung angemessen berücksichtigt werden! Stattdessen ist die Sozialgesetzgebung bisher blind gegenüber den Bedürfnissen von Familien. Sie werden zu Bittstellern degradiert."
Der bevorstehende Bundestagswahlkampf wird zeigen, wie viel Familien und ihre Bedürfnisse den großen Parteien Wert sind. Die Parteien müssen in der Beitragsgerechtigkeit endlich Farbe für Familien bekennen. "Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern", so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.
Kampagnen-Webseite "Wir jammern nicht, wir klagen": www.elternklagen.de
Erklärvideo zur Kampagne:
Quelle: Deutscher Familienverband e.V. (ots)