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Überwachungsstaat: Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine umfassende Entrechtung der Bürger vor

Archivmeldung vom 08.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Andreas Winhart (2022) Bild: AfD Deutschland
Andreas Winhart (2022) Bild: AfD Deutschland

Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde heute das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat muss diesem Entwurf noch zustimmen. Ab dem 1. Oktober soll das neue Infektionsschutzgesetz gelten und sieht weitreichende Einschränkungen vor. So ist das Tragen einer Maske in Fernzügen weiterhin Pflicht. In Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Weitere Maßnahmen können von den Bundesländern beschlossen werden, darunter Maskenpflichten im ÖPNV, in Schulen und anderen öffentlichen Innenräumen, bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in der Gastronomie und beim Sport, sowie Testpflichten in Schulen und Kitas. Zur besonderen „Gefahrenabwehr“ sind sogar Maskenpflichten im Außenbereich, Mindestabstände und Personenobergrenzen möglich.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt: „Lauterbach hat leider recht, wenn er sagt, dass dieses Gesetzespaket ‚weit über das hinausgeht, was viele unserer Nachbarländer haben‘. Überall in Europa ist man zur Normalität zurückgekehrt, aber die Ampel will Deutschland im Corona-Ausnahmezustand einfrieren. Umfassende Bürgerrechtsbeschränkungen sollen jederzeit wieder möglich sein. Trotz der Risiken will die Regierung weiterhin Impfkampagnen vorantreiben. Testergebnisse und Corona-Erkrankungen sollen zentral erfasst werden.

Besonders besorgniserregend sind die Ermächtigungen zur Kontrolle und Überwachung der Bürger: So sind die ‚mit der Überwachung beauftragten Personen‘ befugt, Grundstücke, Betriebs- und sogar Wohnräume zu betreten, um ‚in die Bücher oder sonstigen Unterlagen Einsicht zu nehmen‘ und daraus Kopien zu erstellen oder um ‚sonstige Gegenstände zu untersuchen‘. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Absatz 1 GG wird fundamental verletzt. Die AfD wird sich als einzige politische Kraft diesem Marsch in den Überwachungsstaat entgegenstellen!“

Quelle: AfD Deutschland

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